
Das Ende 2024 eingeführte Selbstbestimmungsgesetz sollte Freiheit schaffen. Doch fehlende Definitionen, offene Missbrauchsfragen und juristische Streitfälle zeigen: Das Sprechaktgesetz produziert neue Unsicherheiten – auch für jene, die es schützen soll. Von unserem Gastautor Till Randolf Amelung.
„Ziel dieses Gesetzes ist es, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken, […].“
So steht es im Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), § 1, Absatz 1. Gutachten wie beim Transsexuellengesetz (TSG) oder Atteste wie beim PStG 45b, der für intergeschlechtliche Menschen eingeführt wurde, sind nicht mehr erforderlich. Nun ist die Änderung per








