
Am 5. Februar ist Wahlsonntag für alle Mitglieder der evangelischen Kirchen im Ruhrgebiet, wobei vielerorts das Ergebnis schon vor dem Wahlsonntag feststeht und wo gewählt wird, wählt kaum noch jemand. So finden in der westfälischen Landeskirche nur in 27% der Gemeinden überhaupt Wahlen statt – ein Drittel weniger als bei der letzten Wahl 2008. Nicht ganz so dramatisch ist die Lage in der rheinischen Landeskirche. Genaue Zahlen hat die Landeskirche nicht, sie schätzt aber nach einer Umfrage, dass in etwa der Hälfte der 743 Gemeinden gewählt werden kann, so die Pressesprecherin Kornelia Roßkothen gegenüber Ruhrbarone. Von unserem Gastautor Norbert Paul.
Mitten durch das Ruhrgebiet geht die Grenze zweier evangelischer Landeskirchen. Der westliche Teil der Protestanten gehört qua Wohnsitz zur Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), der östliche Teil zur Evangelischen Kirche von Westfalen(EKvW). In beiden Landeskirchen ist am Sonntag wie in der dritten Landeskirche in NRW, der kleinen lippischen Landeskirche, Presbyteriumswahl. Wer bei dieser Gliederung an die politische Landschaft nach dem Wiener Kongress denkt, liegt nicht falsch.
Das gewählte Presbyterium ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Wobei nicht alle Kandidaten nicht die gleiche Chance haben, da in der EKiR z. B. zusätzliche Mitarbeiterpresbyter über eine gesonderte Liste gewählt werden, die bis zu einem Viertel der Presbyter ausmachen dürfen ( Mitarbeitendenwahlgesetz § 3, Absatz 1). Wobei es sicherlich auch gute Gründe für diese Regelung gibt. Mitglieder des Presbyteriums sind nach Kirchenordnung Artikel 17 der EKiR „die Presbyterinnen und Presbyter, die Pfarrerinnen und Pfarrer, die








