
Erneut hat sich das kleine Grüppchen der sich selbst „Bäh-Bürger“ nennenden Wutbürgergrüppchen bis auf die Knochen blamiert. Weil das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Gruppe mit dem Fremdschäm-Namen keinen Stand auf dem Weihnachtsmarkt zugestanden hat, um Unterschriften für ein Abwahlverfahren gegen Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz (SPD) zu sammeln, gibt die Initiative ihr Projekt auf. In einer Pressemitteilung schreiben die Bäh-Bürger:
Unabhängig von der anspruchsvollen Aufgabe der Initiatoren des Bürgerbegehrens 40-50 engagierte Bürger zu gewinnen, die Unterschriften für das Abwahlbegehren zu sammeln,
haben es die Stadt und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen letztlich unmöglich gemacht, die erforderlichen 43.000 Unterschriften zu sammeln. Ohne dass im Dezember in der Innenstadt gesammelt und über das Begehren informiert werden darf, ist ein solches Unterfangen gänzlich unmöglich.
Hauptgrund für das Abwahlverfahren war die Weigerung von Scholz, ihr Amt 2014 niederzulegen. Scholz hatte vor einigen Wochen bekannt gegeben, bis zum Ende der Wahlperiode Oberbürgermeisterin bleiben zu wollen. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern auch das der Menschen die sie bis 2015 gewählt haben.
An der Entscheidung von Scholz gab es Kritik aus Reihen der Linkspartei, aber auch die war eher verhalten – große Diskussionen wie in Essen, wo eine vergleichbare Entscheidung von OB Paß zu einem Zerwürfnis mit der eigenen Partei führte, gab es in Bochum nicht.
Von da an waren auch die Chancen der Bäh-Bürger gering, mit ihrem Abwahlbegehren erfolgreich zu sein. Was bei OB Sauerland in Duisburg nach der Loveparade funktionierte, wäre in Bochum gescheitert. Scholz agierte als OB weitgehend skandalfrei. Und für die Bäh-Bürger heißt es heute wieder einmal: Ein neuer Tag, eine neue Blamage.
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