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Bei aller Kritik daran: Ein DFB-Urteil beweist den Vorteil der technischen Hilfsmittel im Fußball!

Foto: Michael Kamps

Das DFB-Sportgericht hat heute den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung der 0:1-Niederlage am letzten Spieltag beim SV Darmstadt 98 abgelehnt. Begründet wurde die Entscheidung mit der Tatsachenentscheidung. Grundsätzlich so sicherlich keine große Überraschung. Doch war die sich dahinter verbergende Wut und der verzweifelte Protest der Veilchen im Kern durchaus berechtigt.

„Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen“, erklärte Hans Lorenz, der Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Auch konnten bei einer Überprüfung des nationalen und internationalen Marktes offenbar keine Auffälligkeiten bei Wetten auf besagte Begegnung festgestellt werden. Damit wurden zusätzlich die zwischenzeitlich aufgekommenen Manipulationsvorwürfe der Auer offiziell erst einmal ausgekontert.

Zur Erinnerung: Schiedsrichter Sören Storks und sein Team standen am Sonntag in Darmstadt extrem im Blickfeld, nachdem sie erst einen offensichtlich völlig regulären Treffer zur dann vermeintlich frühen 1:0-Führung der Gäste beim im Abstiegskampf entscheidenden Spiel nicht gaben (4.) und dann dem FC Erzgebirge auch noch zumindest einen recht deutlich erkennbaren Hand-Elfmeter versagten (31.).

Statt die Partie also womöglich sportlich erfolgreich zu beenden, verloren die Auer am Ende äußerst unverdient und belegten in der Tabelle der 2. Liga  nur Rang 16, der sie in die dafür vorgesehene Abstiegs-Relegation schickte.

„Das Spiel ist aus Schiedsrichtersicht nicht gut gelaufen“, musste selbst Schiedsrichter-Boss Michael Fröhlich im Nachgang einräumen. Doch direkte Folgen hat die schwache Leistung für das Schiedsrichtergespanns damit nicht. Für Aue hingegen schon, muss das Team damit doch endgültig zu den beiden Relegationsspielen am Freitag und am kommenden Montag gegen den Karlsruher SC, den dritten der 3. Liga, antreten.

Überraschend kommt diese Entscheidung des Gerichts, wie bereits eingangs erwähnt, so sicherlich nicht, wurden vergleichbare Vorgänge doch schon häufig mit der ‚Tatsachenentscheidung‘ begründet, doch verdeutlicht die damit verbundene emotionale Diskussion uns allen in diesen Stunden noch einmal sehr deutlich, dass bei aller berechtigten Kritik am Videobeweis in Liga 1, die Sache offensichtlich doch noch immer einige entscheidende Vorteile hat.

Im Gegensatz zu Liga 2 kommen in der ersten Bundesliga bekanntlich sowohl die Torlinientechnik als auch der Videoschiedsrichter zum Einsatz, womit, bei allen Schwächen, die diese Hilfsmittel in der Startphase offenbarten, den Auern sicherlich deutlich mehr geholfen gewesen wäre, als mit von diesen aus Not angerufene DFB-Gerichtsbarkeit.

Das sollte man bei aller berechtigten Kritik am System des Videoschiedsrichters nicht vergessen. Selbst wenn bei der im Probebetrieb eingesetzte Technik letztendlich nicht alle Ungerechtigkeiten beseitigt werden könnten, solche Auswüchse wie sie am Sonntag in Darmstadt zu sehen waren, die wären in Liga 1 mit hoher Wahrscheinlichkeit und technischer Unterstützung der Schiedsrichter vermutlich gar nicht erst verursacht worden.

Großes Pech also für Aue, die sich davon jetzt aber auch rein gar nichts kaufen können, ihr eigentlich längst verdientes sportliches Glück somit notgedrungen gegen den Karlsruher SC auf dem grünen Rasen finden müssen.

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Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
5 Jahre zuvor

Bitte, Robin, woher nimmst Du nach all den Erfahrungen mit zweifelhaften, obskuren (Fehl-)Entscheidungen der Videozombies im Kölner Keller die Gewissheit, dass man beide Situationen "gerecht" bewertet hätte???? Beim Handspiel hätten die sich doch wieder auf "keine *offensichtliche* Fehlentscheidung des Schiris" berufen und garnix beguckt, und beim Tor hätte es allein die Torlinientechnik schon ausreichend getan.

Die "Gerechtigkeit" wird auch mit VRA weiterhin durch kleine Knochenstückchen ausgewürfelt;-)

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
5 Jahre zuvor

Ich hab das diese Saison schon viel zu oft mitbekommen – "hätte entscheiden *müssen*", "hätte doch die eindeutige Fehlentscheidung zurückpfeifen müssen" etc. pp. – als dass ich da noch irgendeinen Cent drauf verwetten würde.

Auch der Videobeweis wird letztlich durch Menschen entschieden, die u.A. eben zwischen "eindeutig" und "nicht eindeutig" differenzieren müssen und dafür gibt es halt keinen ultraobjektiven Maschinen-Algorithmus. Gute Schiris können das, klar, aber das können sie dann auch direkt auf'm Platz.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
5 Jahre zuvor

Robin, keine Frage, dieses miese Gepfeife von Storks war im Spiel schon schwer zu ertragen und die Wismuter tun auch mir leid.

Ich würde das aber auch mit den ganzen Fehlentscheidungen im letzten Saisondrittel gegen Freiburg vergleichen wollen, die sich dann gottseidank doch noch selbst retten konnten – da war der VAR mehrfach voll im Einsatz und hätte fast Existenzen gekostet.

Aquii
5 Jahre zuvor

Meine These ist ja: es gibt eben Vereine die sind besser gelitten als andere, aus welchen Gründen auch immer. Fakt ist nun mal, das Darmstadt in einer deutlich wirtschaftlichen potenteren Region anzusiedeln ist als Aue, da werden in der näheren Umgebung nur Holzfiguren für die Weihnachtstage von Hand geschnitzt. Man mag sich gar nicht ausrechnen, wie sich Holstein auf den Zuschauerschnitt der Liga auswirken wird, sollten sie die Relegation schaffen. Da bin ich dann mal gespannt, was uns unsere deutschen Qualitätsschiedrichter da so auftischen. Karlsruhe hat da ja in jüngster Vergangenheit aus so seine Erfahrungen gesammelt.

Und mit dem "nicht verschoben" wäre ich seit der Causa Hoyzer etwas vorsichtiger.

Es ist einfach zuviel Geld im Spiel, und damit ist die Chance ein Spiel zu manipulieren, ob aus Verbandsrichtung oder seitens fremder Mächte, deutlich gestiegen.

langsamdenker
langsamdenker
5 Jahre zuvor

@ Aquii: Die These läßt sich doch relativ bequem überprüfen. Wenn es tatsächlich an der Region, wirtschaftlichen Potenz und/oder der Tradition liegt wer "bevorzugt" wird, dann sehen wir das in der Relegation. Dann müßte Karlsruhe aufsteigen und VW locker die Liga halten. Aber nicht, weil die in Hin- und Rückspiel jeweils die besseren Mannschaften sind, sondern weil sie "besser gelitten" sind. So könnte ein guter erster Versuchsaufbau aussehen. Nächste Woche wissen wir mehr.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
5 Jahre zuvor

Seien wir ehrlich – mit den beiden "Keller"-Entscheidungen von Zweyer heute abend – die meiner Meinung nach beide falsch waren – ist's auch mit der These "Mehr Gerechtigkeit durch Videobeweis" endgültig Essig. Man kann sie drehen und wenden, bis einem schwarz vor Augen wird, aber es bleiben doch "Kann"-Entscheidungen aus dem Graustufenbereich der Regeln und der optischen Nachvollziehbarkeit.

Und GUT, dass Zweyer so entschieden hat;:))))) Glückwunsch, Thomas Weigle!!!

ke
ke
5 Jahre zuvor

Zum Videobeweis: Haber nur das Wegtreten des Bayern Fußes im Strafraum in einer Zusammenfassung gesehen.
Kann ein Elfer klarer sein? Oder täuschte die Perspektive?

Naja, der Bayerndusel muss irgendwann auch mal Urlaub machen.

Und wir wissen jetzt was Oliver Bierhoff macht:
Verleihung "Spieler des Tages"

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