Vor wenigen Wochen haben wir darüber berichtet, wie das Umweltministerium versucht, durch hohe Kosten die Arbeit von Journalisten zu erschweren, die sich bei der Recherche auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Unseren Artikel hat die FDP-Fraktion im Landtag nun zum Anlass für eine Kleine Anfrage genommen.
Als wir darüber berichteten, das David Huth, Volontär der WAZ-Mediengruppe, mit über 2000 Euro Gebühren für eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz das Doppelte seines Monatslohnes zahlen sollte, schlug das hohe Wellen. Unter anderem berichtete das Portal Newsroom über den Fall und Carta übernahm unseren Text als Crossposting.
Nun hat die FDP-Landtagsfraktion nachgelegt. In einer gestern veröffentlichten Kleinen Anfrage wollen berufen sich die Liberalen auf unsere Berichterstattung und wollen wissen, wie es die Landesregierung mit der Transparenz hält:
1. In jeweils welchen einzelnen Fällen sind von sämtlichen Landesbehörden seit dem 15. Juli 2010 bis heute entsprechende Gebührenbescheide für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergangen? (bitte vollständige Aufzählung der Anfragen mit Datumsangabe)




