Die Piratenpartei zeigt einmal mehr, wie schwer sie sich mit eindeutiger Positionierung tut – selbst wenn es um Mitglieder geht, die offen rechtsextreme Argumentationsweise verbreiten. Die Piraten schließen Bodo Thiesen nicht aus. Via publikative.org
Das Bundesschiedsgericht entschied nach Angaben der Partei am 16. April im Parteiausschlussverfahren gegen Bodo Thiesen die Berufung gegen das Urteil des Landesschiedsgerichts Rheinland-Pfalz als unbegründet zurück. Als Grund gab das Schiedsgericht an, die Äußerungen aus dem Jahr 2008, auf Grund derer ursprünglich das Parteiausschlussverfahren beantragt wurde, seien bereits durch andere Ordnungsmaßnahmen geahndet worden. Eine zweite Ahndung desselben Vergehens widerspräche dem Grundsatz „ne bis in idem“ und sei daher ausgeschlossen. Dies gelte auch dann, wenn, wie vom Bundesschiedsgericht bestätigt, durch die Äußerungen von Bodo Thiesen „erheblicher Schaden“ entstanden ist und dieser letztlich größer war als zum Zeitpunkt der bereits durch den Bundesvorstand verhängten ersten Ordnungsmaßnahme absehbar war.
Dazu Bernd Schlömer, Stellvertretender Vorsitzender und Verfahrensverantwortlicher: »Ich bin sehr enttäuscht. Letztlich haben die Schiedsgerichte innerhalb von Parteien aber die wichtige Funktion, durch ihre Urteilssprüche einen innerparteilichen Frieden herzustellen. Aus diesem Grund werde ich das Urteil akzeptieren.«
Sebastian Nerz, Vorsitzender des Bundesvorstandes: »Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass Bodo Thiesen der Piratenpartei schweren Schaden zugefügt hat. Zwar hat ein Formfehler aus 2008 hier einen Parteiausschluss







