Stephan Kramer, der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, wurde in Berlin auf offener Straße bedroht – und sieht sich nun selbst mit einer Anzeige wegen Bedrohung konfrontiert. Der Grund: Kramer soll dem Angreifer eigenen Angaben zufolge eine Pistole, die er bei sich trug, präsentiert haben. Als „besonders gefährdete Person“ ist Kramer zum Tragen einer Waffe berechtigt. Und hat sie völlig zu recht vorgezeigt.
Wer „wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet“ ist, darf nach Paragraf 19 des Waffengesetzes eine Schusswaffe mit sich führen. Und Kramer ist so eine Person. Wie der 44jährige berichtet, war er mit seinen Kindern auf dem Rückweg von der Synagoge, als ihn ein 30jähriger Mann auf offener Straße verbal angriff. Der Mann soll Kramer unter anderem Gewalt angedroht haben. Laut Kramer fühlte sich der Mann offensichtlich von einem Gebetsbuch, das er bei sich trug, provoziert. Daraufhin