‚Datteln 4‘ und ‚Hambacher Forst‘: Die Sache mit dem eigenen Rechtsempfinden

Das umstrittene Kraftwerk zwischen Datteln und Waltrop im Mai 2011. Foto: Robin Patzwaldt

Das Kraftwerk ‚Datteln 4‘ im Kreis Recklinghausen beschäftigt bekanntlich seit Jahren die Gerichte. Vor rund 10 Jahren wurde der Bau juristisch gestoppt, ihm die Baugenehmigung entzogen, da diese fehlerhaft war. Kritiker des Vorhabens freuten sich seinerzeit über die Einordnung des Kraftwerks als ‚Schwarzbau‘. Dann setzten Bemühungen ein, das Projekt politisch zu retten, den Meiler am Ende doch noch ans Netz zu bringen.

Bis zum heutigen Tage ist der Ausgang der Geschichte offen. Technisch (Probleme mit dem Kesselstahl), politisch (Zielabweichungsverfahren usw.) und auch juristisch (anhängige Verfahren). Stehen tut der Bau, dessen Kühlturm der Höhe des Kölner Domes entspricht, aber noch, er wird sogar weiter gebaut. Über eine Milliarde Euro hat der Bauherr inzwischen auf eigenes Risiko verbaut. In diesem Blog haben wir uns schon häufig damit beschäftigt und emotional diskutiert.

Wenn man dann aber einmal andere Urteile liest, so wie ich heute, dann kommen einem Zweifel an unserem Rechtssystem und an der Frage, ob Recht wirklich für alle gleich ist.

So berichtet die Seite ‚kostenlose-urteile.de‘ von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen  (- 5 L 193/13 – ) in Bezug auf ein Protestcamp gegen den Hambacher Tagebau. Dieses sei nach Ansicht der Richter illegal und und muss geräumt werden. Wörtlich heißt es dort:

„Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass das Protestcamp gegen den Tagebau Hambach gegen Vorschriften des Baurechts verstößt und geräumt werden muss.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Eigentümer einer Wiese im Außenbereich den gegen den Tagebau Hambach Protestierenden seit Ende 2012 gestattet, ein aus Zelten, Hütten, Bauwagen und weiteren Fahrzeugen bestehendes Protestcamp auf seinem Grundstück zu unterhalten. Der Kreis Düren erließ am 22. März 2013 eine baurechtliche Verfügung, mit der dem Eigentümer der Wiese aufgegeben wurde, die als Schwarzbauten eingestuften Unterkünfte zu beseitigen.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat diese Verfügung für rechtmäßig erklärt. Die Zelte, Hütten und weiteren Einrichtungen auf dem Grundstück seien bauliche Anlagen, so dass es hierfür einer Baugenehmigung bedurft hätte. Selbst wenn eine Baugenehmigung beantragt worden wäre, hätte diese nicht erteilt werden können. Das Grundstück liege im so genannten Außenbereich, der grundsätzlich von Bauten frei zu halten sei. …“

Alles schön und gut. Nur wie verträgt sich das eigentlich mit dem Erlebten in Datteln? Sicherlich kann einem der ein oder andere Jurist hier die Unterschiede im Detail erklären. Dem Rechtsempfinden eines ‚Normalbürgers‘ wird das Missverhältnis trotzdem nicht gerecht.

Und das Alles vor dem Hintergrund, dass in Datteln vor wenigen Jahren noch ein Fall für Schlagzeilen sorgte, bei dem ein Bürger seine gerade neu errichtete Garage abreißen musste, da diese 5 cm (!!!) höher geraten war als es in den Bauvorschriften gestattet gewesen wäre.

Diese offensichtlichen Missverhältnisse sind einem Laien so einfach nicht zu erklären…

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Rumpel der waldbär
Rumpel der waldbär
5 Jahre zuvor

Vielleicht liegt es daran, dass von den Bauarbeitern in Datteln keine Gefahr für andere ausgeht. Vom nur theoretisch zu ermittelnden Schaden durch das verbrennen von Steinkohle Mal abgesehen, sollte die Anlage jemals fertig werden, was zu hoffentlich nicht passieren wird.

Quellen randomisiert nach 5s googlen:
https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/hambacher-forst-unbekannte-greifen-rwe-sicherheitscamp-an-15958682.html
https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/brandanschlag-auf-geraeteverleiher_aid-33301039
https://m.tagesspiegel.de/politik/rheinisches-braunkohlerevier-vermummte-attackieren-polizisten-am-hambacher-forst-mit-steinen/22953092.html
https://www.nrz.de/region/niederrhein/hambach-militante-kohlegegner-greifen-rwe-anlagen-an-id226386725.html

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
5 Jahre zuvor

Robin, ich verstehe nicht so ganz, was jetzt an solchen Entscheidungen aus der Perspektive unseres Rechtssystems so falsch sein soll. Das Baurecht *ist* für alle gleich – es kommt halt wie auch in allen anderen Bereichen der zivilen Rechtssprechung darauf an, wer sich die Mühe (=Geld und gute Anwälte) macht, Klage zu erheben und diese auch durchzuziehen.

ottonormal
ottonormal
5 Jahre zuvor

Guten Morgen Herr Patzwaldt, danke für o.g. Zeilen. Ich schließe mich Ihren Ausführungen ausdrücklich an. Hinzu kommt der neue LEP NRW mit Abständen für neu WEA > 1.500 Meter. Datteln 4 ist knapp 800 Meter von der Kinderklinik entfernt! Verstehen muss das ohnehin keiner mehr. Auch die Posse um die 30 Monate Frist bei VEP Datteln/EON versteht keiner. Aber ist es nicht so, dass der Investor der Kommune diktiert wie es zu laufen hat, weil im Stadtrat die Genossen das Sagen haben? Der Bürgerwille wird doch eh überbewertet!

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