
Die kulturkämpferische Auseinandersetzung um die gescheiterte SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht zeigt, dass das linke Lager und viele Journalisten nicht einsehen wollen, dass sie die Mehrheit in der Gesellschaft verloren haben.
Das Ringen um die Umformung demokratischer Staaten zu autoritären Gebilden wird seit Längerem auch mittels der Justiz, vor allem der obersten Gerichte, ausgefochten. Donald Trump, die PiS-Regierung in Polen, Viktor Orbán in Ungarn und die rechte Regierung in Israel haben es vorgemacht. Aber auch linken Kräften sind Bemühungen, sich der obersten Rechtsprechung zu bemächtigen, nicht fremd, wie der Streit um die von der SPD vorgeschlagene Bewerberin Frauke Brosius-Gersdorf für das höchste deutsche Gericht deutlich macht. Die Bösen sind in ihren Augen jedoch immer die anderen.
Die Bundestagswahl im Februar hatte bekanntlich ein eindeutiges Ergebnis: SPD, Grüne und Linkspartei, die bis 2005 über eine rechnerische Mehrheit in Deutschland verfügten, haben jetzt nur noch ein gutes Drittel der Wähler hinter sich. Die Union allein hat mehr Stimmen bekommen als SPD und Grüne zusammen. Die Zeit, in der das rot-grün-linke Lager gemeinsam mit ihnen verbundenen Journalisten und Medien den Ton in der Gesellschaft und Öffentlichkeit vorgaben, sollte seitdem eigentlich endgültig vorbei sein.
Doch statt sich in Demut und innerer Zerknirschung der Frage hinzugeben, weshalb sich die Stimmung in der Bevölkerung nach einem Vierteljahrhundert Rot-Grün, SPD-Mitregentschaft in der GroKo und drei Jahren Ampel-Chaos so klar gegen sie gewendet hat, versuchen sie weiterhin, dem Land ihren Stempel aufzudrücken. Die Posse um das Karlsruher Gericht ist nur das jüngste, eklatante Beispiel dafür.
Eine provokante Nominierung
Obwohl der SPD klar sein musste, dass die linke Potsdamer Jura-Professorin mit ihren Positionen zur Impfpflicht, zur Abtreibung und anderen Fragen nicht nur gegen die bisherige Linie des Bundesgerichts steht, sondern auch gegen die des weit größeren Koalitionspartners und einer breiten Mehrheit der Bevölkerung, nominierte sie sie mit Unterstützung der Grünen. Wären sie damit durchgekommen, hätte Brosius-Gersdorf als spätere Gerichtspräsidentin versuchen können, die Politik mit Hilfe der obersten Rechtsprechung in ihrem Sinne zu prägen und nicht genehme Gesetze zu stoppen.
Das ist zum Glück vorerst abgewendet. Das Verblüffende des Vorgangs ist allerdings nicht, dass SPD, Grüne und Linke versucht haben, die Gelegenheit für sich zu nutzen. Sondern dass die Union es hingenommen hat.
Denn der Fehler von Friedrich Merz und Jens Spahn, den beiden konservativen Anführern der CDU, war nicht, wie es jetzt fast unisono in der medialen Öffentlichkeit heißt, dass sie die umstrittene Juristin in den eigenen Reihen am Ende nicht gegen verständliche Widerstände durchpauken konnten. Sondern, dass sie sie überhaupt akzeptiert hatten. Und zudem den Anspruch der SPD, trotz ihrer klaren Wahlniederlage als 16-Prozent-Partei zwei Bewerber vorschlagen zu dürfen, die fast doppelt so starke Union dagegen nur einen.
Die Blindheit von Merz und Spahn
Der Kanzler und der Unionsfraktionschef hätten wissen und frühzeitig erkennen müssen, dass Brosius-Gersdorf vor allem mit ihrer Forderung, Föten und Embryos die Menschenwürde abzusprechen und deshalb das grundsätzliche Abtreibungsverbot aus dem Strafrecht zu kippen, diametral gegen den Schutz des ungeborenen Lebens steht – eine der wenigen verbliebenen Kernpunkte der CDU. Der Protest in der Partei und Fraktion, von rechten Medien befeuert, war daher erwartbar – und berechtigt.
Spätestens da hätten Merz und Spahn die Reißleine ziehen müssen. Aber sie warteten bis zum letzten Morgen und stoppten erst dann die gesamte Richterwahl – mit Hilfe fragwürdiger Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf und ihren Ehemann, ebenfalls Rechtsprofessor.
Den Schaden haben jetzt vordergründig sie, obwohl sie sich aus Koalitionsräson wider besseres Wissen für die SPD-Kandidatin stark gemacht hatten. SPD, Grüne und Linke werfen ihnen gemeinsam mit geneigten Medien wieder einmal vor, sie wollten in Wahrheit ein Bündnis mit der AfD – und hätten deshalb hintenrum die SPD-Bewerberin verhindert.
Merz, Spahn und die gesamte Union sollten es nicht hinnehmen, dass das linke Lager die Auseinandersetzung in der Sommerpause fortsetzt, um sie zu drängen, die linke Rechtsprofessorin danach doch zu wählen. Stattdessen sollten sie die SPD zwingen, eine andere Bewerberin (oder einen Mann) zu benennen – oder auf ihr Vorschlagsrecht zu verzichten.
Das Wahlprozedere ändern
Schließlich ist es ohnehin ein Unding, dass das Bundesverfassungsgericht oft so klar parteipolitisch besetzt wird, wobei sich Union, SPD, Grüne und bisher auch die FDP auf einem festen, von den jeweiligen Wahlergebnissen unabhängigen Schlüssel verständigt haben. Weshalb werden die AfD als nun zweitstärkste Kraft und die Linke dabei ausgeschlossen? Weil sie beide verfassungsfeindliche Züge haben, kann man zu Recht argumentieren. Aber wer legt das am Ende fest? Genau: das Bundesverfassungsgericht. Und was fordert die SPD-Bewerberin? Ein AfD-Verbot.
Wer so voreingenommen ist, würde bei jedem normalen Gerichtsprozess einen Befangenheitsantrag provozieren. Erst recht gilt das in Karlsruhe. Es wäre daher an der Zeit, das gesamte Wahlprozedere für das oberste Gericht zu überdenken. Entweder sollte die Auswahl der Richter einem unabhängigen Gremium übertragen werden, das allein nach Befähigung entscheidet – wie bei anderen Gerichten. Oder die jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber sollten sich einer öffentlichen Anhörung stellen statt dem jetzigen Gekungel hinter den Kulissen.
Fordern SPD, Grüne und Linke nicht immer Transparenz? Die Union sollte sie beim Wort nehmen.

Hallo Herr Greven,
wieso Sie von der Endlösung für Rot-Grün träumen, ist für mich wenig nachvollziehbar.
„Die Zeit, in der das rot-grün-linke Lager gemeinsam mit ihnen verbundenen Journalisten und Medien den Ton in der Gesellschaft und Öffentlichkeit vorgaben, sollte seitdem eigentlich endgültig vorbei sein.“
Ist ja auch egal. Sei’s drum!
Sie sollen den Kommentar hier auch gar nicht freischalten.
Ich frage mich nur, was ein „Impf-Licht“ ist und wieso das weiblich sein soll und was daran so schlimm ist, wenn die Dame eine Entkriminalisierung von Abtreibungen befürwortet, wie ca 74 Prozent der Bundesbürger und wie es sogar die erzkatholischen Iren durch eine von den Bürgern initiierten Verfassungsänderung vor kurzem eingeführt haben?
Das spannende ist doch, dass dieses Wahlsystem bewusst gesellschaftliche Veränderungen bremsen soll, was man durchaus gut oder schlecht finden kann.
Die grosse Diskussion um 218 StGB läuft jetzt schon über 50 Jahre und 2/3 der Menschen sind mittlerweile der Meinung, dass der geändert werden sollte. Wieso dann eine Juristin wegen einer überwiegend in der Gesellschaft akzeptierten Haltung nicht Verfassungsrichterin werden soll, erschliesst sich mir nicht. Sie wäre ja auch nur eine von 16 Richtern. Das sollten wir doch aushalten können.
Oder?
Wenn Sie bei diesem irr- bzw. imphlichtenden Artikel gerade beim.korrigieren sind, können Sie dem geneigten Leser gerne noch von der Fakenews befreien, die SPD dürfe doppelt soviele Richter vorschlagen wie die CDU.
Es gibt seit 2018 einen Proporz 3-3-1-1 für CDU-SPD-Grüne-FDP.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-nachfolger-vosskuhle-masing-praesident-vizepraesident-wahlen-neue-richter-karlsruhe
Gerade sind zufällig 3 Stellen frei und gerade ist eben die SPD an der Reihe.
Oder ist Ihr Anliegen, dass die AfD mit ihren 20 Prozent Wahlerfolg auch ein Anspruch auf 1,6 Richterstellen haben soll?
Was soll daran „Fakenew“ sein, dass die SPD genauso viele Richterstellen in Karlsruhe beansprucht wie die Union, obwohl sie nur noch etwa halb so stark ist? Dass der vereinbarte Schlüssel fragwürdig ist, habe ich ja erwähnt. Und dass genauso kritikwürdig ist, dass überhaupt die genannten Parteien beanspruchen, das BVerfG zu besetzen. Mein Anliegen ist selbstverständlich nicht, wie Sie meinem Beitrag entnehmen könnten, wenn Sie ihn richtig läsen, dass die AfD 2 Richter in Karlsruhe stellen darf (obwohl sie in Verfassungsgerichten der Länder, auch mit SPD-Regierungsbeteiligung, bereits vertreten ist), sondern dass dort überhaupt keine Partylobbyisten mehr sitzen, sondern völlig unabhängige Richterinnen und Richter. i.Ü.: Wenn man keine Argumente hat, greifen manche Leute gerne auf Tippfehler o.ä. zurück. Spricht nicht für Sie.
Ich träume von keiner „Endlösung“. Das ist Nazi-Jargon. Deshalb gehe ich auf Ihre weitern Punkte nicht ein.
Der Hinweis auf das „Impflicht“ war „off the record“ gedacht:
„Sie sollen den Kommentar hier auch gar nicht freischalten.“
hatte ich ja geschrieben.
Warum haben Sie den Kommentar dann geschrieben? Sie hätten ihn ja vor dem Abschicken selbst in den Papierkorb befördern können. Wer sich an einer öffentlichen Diskussin beteiligt, muss Kritik aushalten können.
Der Vorgang der Richterwahl war anfangs völlig normal: Eine hochkompetente und juristisch allseits anerkannte Juraprofessorin wird von einer Partei, der vereinbarungsgemäß das Vorschlagsrecht zustand, vorgeschlagen, von den Führungspersonen der anderen beteiligten Parteien akzeptiert und im Richterwahlausschuss auch durchgewunken. Bis dahin ist nichts irgendwie ungewöhnlich.
Dass aus diesem Vorgang der Autor dieses Artikels einen Skandal basteln will, ist im Gegenteil selbst hoch problematisch. Der Vorwurf, dass die SPD so versuchen könne, „die Politik mit Hilfe der obersten Rechtsprechung in ihrem Sinne zu prägen und nicht genehme Gesetze zu stoppen“, ist durch rein gar nichts gedeckt und diffamiert die jahrzehntelang übliche Praxis der Richterwahl, die dafür sorgt, dass das Verfassungsgericht kompetent, aber auch pluralistisch besetzt ist.
Die inhaltlichen Vorwürfe gegen die Kandidatin halten nicht stand:
a) Zum AfD-Verbot: Da hat sie sich lediglich dafür ausgesprochen, dass ein AfD-Verbot beantragt werden kann, „wenn das Material dafür ausreicht“. Das ist rechtlich eine bare Selbstverständlichkeit und nicht mehr als die Rechtslage. Allein daraus zu schließen, dass sie in einem entsprechenden Verfahren nicht unbefangen urteilen könne, ist eine böswillige Unterstellung. Dass sie sich im Gegenteil bei Verboten sehr vorsichtig äußert und keineswegs eine „linke Aktivistin“ ist, sieht man daran, dass sie sich zum Compact-Verbot sehr kritisch geäußert hat.
b) Zur Abtreibungsfrage: Da hat sie lediglich das Problem angesprochen, dass eine unbeschränkte Anerkennung der Menschenwürde des Fetus dazu führen müsste, dass eine Abwägung mit der Selbstbestimmung der Frau eigentlich nicht mehr möglich wäre; diese Abwägung hielte sie aber für notwendig. (Ich gebe das so wieder, wie ich es verstanden habe – bin kein Jurist.) Gleichzeitig bejaht sie aber unmissverständlich „Schutzpflichten [des Gesetzgebers] für das Grundrecht auf Leben des Embryos/Fetus (jedenfalls) ab Nidation“.
Insgesamt vertritt sie – auch zB bei der Impfflicht und anderen Fragen – natürlich klare Positionen, aber keineswegs welche, die außerhalb der legitimen juristischen Diskussion stünden oder besonders radikal wären. Nichts spricht dagegen, diese Kandidatin im üblichen Verfahren zu wählen.
Ungewöhnlich ist, was dann passiert: Eine orchestrierte rechtspopulistisch-fundamentalistische Kampagne entsprechender Organisationen und rechtspopulistischer Medien (die rein gar nichts mit angeblichen Bevölkerungsmehrheiten zu tun haen) versucht brachial Einfluss auf die Unions-Abgeordneten zu nehmen, teils mit ganz eindeutigen Lügen (v.a. zur Abtreibungsfrage). Und das hat offenbar Erfolg.
Von dieser Seite ging es aus, dass die Wahl in eine kulturkämpferische Auseinandersetzung gezerrt wird. Dies nun stattdessen SPD und Grünen vorzuwerfen, stellt die Wahrheit einfach auf den Kopf.
Aus dieser traurigen Geschichte lassen sich Lehren ziehen:
a) Merz und Spahn sind unfähig oder unwillig (oder beides), eine relativ einfache, eigentlich schon abgesprochene Personalentscheidung in Zusammenarbeit mit den anderen demokratischen Parteien durchzuziehen.
b) Weite Teile der Union haben offenbar mehr Interesse an kulturkämpferischen Auseinandersetzungen mit den anderen demokratischen Parteien als daran, die Funktion des demokratischen Rechtsstaats aufrechtzuerhalten. Dabei haben sie offenbar keine Probleme, in diesem unnötigen Kulturkampf auf dergleichen Seite zu stehen wie die Rechtsextremisten von der AfD.
Vor allem der zweite Punkt sollte besorgt machen. Wenn Konservative lieber zusammen mit Rechtsextremisten Kulturkampf betreiben wollen als mit anderen Demokraten in sachorientierter politischer Auseinandersetzung den demokratischen Rechtsstaat zu bewahren, sieht es böse aus.
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Hilfreiches zum Nachlesen:
Stellungnahme von Jurist:innen: https://www.oer.ruhr-uni-bochum.de/oer/mam/content/stellungnahme-richterwahl.pdf
Noch mehr aus der Perspektive von Juristen:https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/richterwahl-bverfg-abgesagt-analyse-kommentar#:~:text=match%20at%20L218%20Einige%20Abweichler,drohte%20ein%20Eklat%2C%20auch%20f%C3%BCr
Stellungnahme der Kandidatin selbst:https://www.n-tv.de/politik/Die-Erklaerung-von-Frauke-Brosius-Gersdorf-im-Wortlaut-article25900805.html
Beschreibung der Kampagne gegen Brosius-Gersorf:https://www.volksverpetzer.de/analyse/brosius-gersdorf-union-kampagne-manipuliert/