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DITIB Moschee in Köln Foto: Raimond Spekking, © , CC BY-SA 4.0


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Michael
Michael
6 Jahre zuvor

"Debatte: DSGVO – Diese Verordnung ist ein deutsches Werk…"

Nur zu wahr. Damit hat der Wahnsinn Methode. Den Abmahner läuft sicherlich bereits das Wasser im Munde zusammen. Beispiel gefällig?

Zitat: "Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht Hamburg vom 27. Juni 2013 (Az. 3 u 26/12) ist eine Datenschutzerklärung abmahnfähig, wenn sie nicht als einzelner Punkt auf der Homepage aufgeführt ist. Bekanntlich sind Abmahnungen mit hohen Kosten verbunden."

Quelle: https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/7679-vorsicht-abmahnung-versteckte-datenschutzerklaerungen-sind-abmahnfaehig.html

ke
ke
6 Jahre zuvor

@1 Michael:
Aus Hamburg kommen doch viele Urteile, die im Bereich Abmahnwahn aus meiner Sicht als Arbeisbeschaffungsmassnahme und damit Geldquelle für Juristen zu sehen sind.

Die Katastrophe ist aber, dass die Politik nichts tut, Abmahnungskosten zu reduzieren. In der "Lage der Nation" (ab 58:00) schlagen die Podcaster eine entsprechende Lösung vor, wie diese Gelddruckmaschinen für Juristen ausgetrocknet werden kann.
https://www.youtube.com/watch?v=ovzE_7REG9c

Nur wann werden die Politiker aktiv??????
Die Abmahnung hat doch schon lange ihre ursprüngliche Intention verloren.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
6 Jahre zuvor

@Michael #1: "..Urteil des Oberlandesgericht Hamburg vom 27. Juni 2013"

Evt. fällt es Dir nicht auf, aber solche simplen *Dummheiten* der Betreiber von gewerblichen Webseiten sind eben schon seit vielen Jahren abmahnfähig – wie übrigens die meisten Regeln der DSGVO auch, um zumindest so einen Zusammenhang herzustellen;)

Man muss die meckernden Betriebe einfach nur fragen, ob sie denn auch Gabelstaplerfahrer ohne Gabelstaplerschein, LKW-Fahrer ohne die "C"-Führerscheine oder einen Sicherheitsbeauftragten ohne die entspr. Schulungen einstellen.

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