„Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Großinvestoren hinter Organisationen stehen, die die öffentliche Meinung erheblich beeinflussen“

Klimademonstration 2019 Foto: Laurin


Die Initiative Transparente Demokratie begrüßt die von der Bundesregierung geplanten Transparenzvorschriften für die ausländische Finanzierung von Vereinen als Schritt in die richtige Richtung, hält sie jedoch für völlig unzureichend.

Am 15. April 2026 hatte das Bundesministerium des Inneren (BMI) mitgeteilt, dass Vereine künftig melden müssen, wenn sie mehr als 10.000 Euro aus dem Ausland oder von damit verbundenen Organisationen erhalten. „Damit setzt die Bundesregierung eine wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um: Vereine, die in Deutschland tätig sind, müssen offenlegen, woher finanzielle Mittel stammen“, so das BMI.

Die Initiative Transparente Demokratie e.V. begrüßt diesen Vorstoß, denn ausländische Großinvestoren versuchen seit Jahren, unter Einsatz von erheblichen Mitteln die deutsche Öffentlichkeit und die deutsche Politik zu beeinflussen. Das zeigte sich unter anderem bei Volksentscheiden wie dem „Hamburger Klimaentscheid“, der „Initiative Berlin autofrei“ oder der „Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern“.

Der jetzt vorgelegte Entwurf des BMI greift jedoch aus mehreren Gründen deutlich zu kurz. Denn ganz anders als der Eindruck, den das Innenministerium erweckt, betrifft der Entwurf nur einen kleinen Teil von Nichtregierungsorganisationen, nämlich sogenannte Ausländervereine (Art. 14 VereinsG) und ausländische Vereine (Art. 15 VereinsG). Ausländervereine sind Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind. Ausländische Vereine sind Vereine mit Sitz im Ausland, die in Deutschland aktiv sind.

Die Offenlegungspflicht gilt zudem nur für Zuwendungen ausländischer Regierungen bzw. staatlich beherrschter Stiftungen, nicht jedoch für private Spender aus dem Ausland. Als „Ausland“ gelten zudem nur Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind. Auch eine öffentliche Transparenz ist nicht vorgesehen.  Der Gesetzentwurf sieht lediglich vor, dass die betroffenen Vereine ihre Zuwendungen gegenüber den Behörden melden müssen.

Große, stark politisch tätige NGOs wie zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe, Campact oder Agora Energiewende sind von der Neuregelung nicht betroffen und unterliegen damit weiterhin nicht Transparenzvorschriften, wie sie seit vielen Jahren mit größter Selbstverständlichkeit für politische Parteien gelten.

„Wir setzen uns seit jeher dafür ein, dass die politische Auseinandersetzung in Deutschland nicht zum Spielball ausländischer Akteure werden darf“, kommentiert Anja Stürzl, Vorstandsvorsitzende der Initiative Transparente Demokratie e.V.. Es bedarf daher einer gesetzlichen Regelung, die deutlich weitergeht als der aktuelle Entwurf des Bundesinnenministeriums. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die politisch tätig sind, sollten ähnlich wie Parteien unabhängig von ihrem Sitz und der Herkunft ihrer Geldgeber Spenden ab einer Schwelle von 10.000 € veröffentlichen müssen.

„Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Großinvestoren hinter Organisationen stehen, die die öffentliche Meinung erheblich beeinflussen und zum Teil Sonderrechte wie das Klagerecht genießen“, betont Stürzl.

Nach der Berichterstattung der ITD über den Einfluss von Großinvestoren auf die zwei Hamburger Volksbegehren hatten die Fraktionen der Grünen, der SPD und der CDU in der Hamburger Bürgerschaft vor wenigen Wochen gemeinsam beschlossen, das entsprechende Gesetz zu ändern und für mehr Transparenz bei der Finanzierung von Volksentscheiden in Hamburg zu sorgen.

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