„Europäische Regeln müssen vor Ort funktionieren“

v.l.n.r.: Dr. Tobias Cremer (SPD-MdEP), Dennis Radtke (CDU-MdEP) und Prof. Dr. Jürgen Mittag auf einer Diskussionsveranstaltung in Bochum. Foto: Roland W. Waniek


Schon ein kleiner Job reicht aus, um Anspruch auf Sozialhilfe und andere staatliche Unterstützungsleistungen zu haben. Politiker aus dem Ruhrgebiet drängen auf eine Änderung der Definition dessen, was ein Arbeitnehmer ist, denn sie leiden unter einer Zuwanderung vor allem aus Südosteuropa in ihre Sozialsysteme. Wir haben EU-Abgeordnete aus dem Ruhrgebiet gefragt, wie sie den Städten helfen wollen.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der großen Errungenschaften der Europäischen Union: Jeder Bürger eines EU-Staates hat das Recht, überall in Europa zu arbeiten. Fehlen in den Niederlanden Schreiner, können deutsche Handwerker ohne Probleme einen Job im Nachbarland annehmen. Braucht Deutschland Ärzte, bietet sich eine Chance für griechische Mediziner. Der offene europäische Arbeitsmarkt hat sich bewährt und bietet für Unternehmer und Beschäftigte große Chancen. Doch die Freizügigkeit hat auch ihre Schattenseiten. Städte wie Hagen, Dortmund, Duisburg und vor allem Gelsenkirchen leiden unter dem Zuzug von Menschen aus Südosteuropa; viele von ihnen sind Sinti und Roma, die nur einer geringfügigen Beschäftigung von wenigen Stunden nachgehen und damit Anspruch auf staatliche Unterstützung bekommen. Oft werden sie von skrupellosen Vermietern in Schrottimmobilien untergebracht. Die WAZ berichtet von einem Imbiss in Dortmund, der 40 Reinigungskräfte beschäftigt. Derselben Zeitung sagte der Gelsenkirchener Bürgermeister Manfred Leichtweis: „Es wird Zeit, dass die Bundesregierung Druck auf Brüssel ausübt, damit die Kommission ein Verständnis dafür bekommt, wie sehr die Freizügigkeit Kommunen wie Gelsenkirchen belastet. Wir brauchen endlich ein Verständnis auf europäischer Ebene.“

Denn die EU beharrt darauf, dass schon eine Stunde Arbeit ausreicht, um Ansprüche auf staatliche Hilfe zu haben. Eine Regel, die die kommunalen Haushalte extrem belastet.

Wir wollten wissen, wie die Europaabgeordneten aus dem Ruhrgebiet und Nordrhein-Westfalen zu dem Problem stehen und ob sie eine Lösung sehen, und haben vier von ihnen gefragt. Geantwortet haben uns Terry Reintke (Grüne) aus Gelsenkirchen sowie Dennis Radtke (CDU) und Tobias Cremer (SPD) aus Gelsenkirchen. Moritz Körner (FDP) ließ unsere Anfrage unbeantwortet. Alle sehen das Problem, doch an der Freizügigkeit von Arbeitnehmern in ihrer heutigen Form wollen sie nichts ändern.

Hier nun die Antworten auf unsere Fragen: 

  1. Wie bewerten Sie die aktuelle Rechtslage auf europäischer Ebene?

Dennis Radtke (CDU):  Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der zentralen Grundfreiheiten der Europäischen Union. Sie ist ein hohes Gut und darf nicht leichtfertig infrage gestellt werden. Zugleich muss klar sein: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist keine Sozialleistungsfreizügigkeit.

Rechtlich ist der Arbeitnehmerbegriff auf europäischer Ebene durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprägt. Er kann nicht einfach durch nationale Behörden oder Kommunen enger definiert werden. Maßgeblich ist, ob eine tatsächliche und echte Beschäftigung vorliegt. Rein geringfügige, vorgeschobene oder nur zum Schein ausgeübte Tätigkeiten können davon ausgeschlossen sein.

Das bedeutet aber auch: Die Kommunen sind nicht völlig machtlos. Wenn im Einzelfall keine echte Erwerbstätigkeit vorliegt, wenn Scheinarbeitsverhältnisse bestehen oder wenn der Lebensunterhalt offenkundig nicht durch eigene Arbeit bestritten wird, müssen die zuständigen Behörden genau prüfen und handeln können. Entscheidend ist eine saubere Einzelfallprüfung, die rechtssicher und europarechtskonform erfolgt.

Tobias Cremer (SPD):  Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union und ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Integrationsprojekts. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs legt den Arbeitnehmerbegriff traditionell weit aus, um die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb der EU zu gewährleisten. Gleichzeitig zeigt die praktische Erfahrung vieler Kommunen, dass diese großzügige Auslegung in bestimmten Konstellationen zu erheblichen Belastungen für die lokalen Sozialsysteme führen kann. Deshalb erscheint es legitim, die bestehenden Regelungen daraufhin zu überprüfen, ob sie den aktuellen Herausforderungen noch angemessen Rechnung tragen.

  1. Halten Sie die von den betroffenen Kommunen vorgebrachten Probleme für nachvollziehbar?

Dennis Radtke (CDU):  Ja. Ich halte die Sorgen der betroffenen Kommunen ausdrücklich für nachvollziehbar. Gerade Städte wie Duisburg, Gelsenkirchen oder Hagen tragen die praktischen Folgen vor Ort: überlastete Sozialverwaltungen, Druck auf Schulen und Kitas, problematische Wohnverhältnisse, Ausbeutung durch unseriöse Vermieter oder Arbeitgeber und eine wachsende Belastung des sozialen Zusammenhalts.

Man darf diese Probleme nicht kleinreden. Wer in Brüssel oder Berlin über Freizügigkeit spricht, muss auch sehen, was das konkret in den Kommunen bedeutet. Europäische Regeln müssen vor Ort funktionieren. Wenn Kommunen den Eindruck haben, dass sie zwar die Folgen tragen, aber zu wenig rechtssichere Handlungsmöglichkeiten haben, ist das ein politisches Warnsignal.

Gleichzeitig müssen wir sauber unterscheiden: Viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger arbeiten hart, zahlen Steuern und Beiträge und sind Teil unserer Gesellschaft. Gegen sie darf sich die Debatte nicht richten. Es geht um Missbrauch, Scheinarbeit, Ausbeutung und gezielte Inanspruchnahme von Sozialleistungen ohne echte Arbeitsmarktintegration.

Tobias Cremer (SPD):  Ja. Städte wie Gelsenkirchen, Duisburg oder Hagen stehen seit Jahren vor besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit Zuwanderung aus wirtschaftlich schwächeren Regionen Europas. Die Kommunen berichten von einer starken Belastung ihrer sozialen Infrastruktur, ihrer Wohnungsbestände sowie ihrer Integrations- und Unterstützungsangebote. Wenn vor Ort der Eindruck entsteht, dass die aktuellen Regelungen Sozialmissbrauch begünstigen, ist es nachvollziehbar, dass die Kommunen auf Reformbedarf hinweisen und mehr Handlungsspielraum einfordern, um Missbrauchsmöglichkeiten einzudämmen, ohne die grundsätzliche Freizügigkeit für tatsächlich Erwerbstätige infrage zu stellen.

  1. Sehen Sie Möglichkeiten, auf europäischer Ebene Änderungen herbeizuführen, um den Handlungsspielraum der Kommunen zu erweitern? Falls ja: Auf welchem Weg könnte dies geschehen?

Dennis Radtke (CDU):  Ja, aber der richtige Weg ist nicht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit grundsätzlich infrage zu stellen. Der bessere Weg wäre eine präzisere und praxistauglichere europäische Klarstellung, wann eine Beschäftigung tatsächlich „echt und nicht nur unwesentlich“ ist und wann Behörden von einem Missbrauchsfall ausgehen können.

Denkbar wären mehrere Ansatzpunkte:

Erstens sollte die Europäische Kommission klarere Leitlinien für die Anwendung des Arbeitnehmerbegriffs und für die Abgrenzung zu Scheinarbeit oder rein marginaler Beschäftigung vorlegen. Kommunen und Jobcenter brauchen keine abstrakten Belehrungen, sondern rechtssichere Kriterien für die tägliche Verwaltungspraxis.

Zweitens sollte geprüft werden, ob die Freizügigkeitsrichtlinie und die einschlägigen EU-Regeln zum Sozialleistungszugang präzisiert werden müssen. Dabei geht es nicht um Diskriminierung, sondern um klare Regeln gegen Missbrauch und um eine bessere Balance zwischen Freizügigkeit und Tragfähigkeit der kommunalen Sozialsysteme.

Drittens brauchen wir eine stärkere Bekämpfung von Ausbeutungsstrukturen. Viele Betroffene werden nicht nur zu Leistungsempfängern, sondern selbst Opfer von Mietwucher, Scheinarbeitsverhältnissen und kriminellen Vermittlungsstrukturen. Hier müssen Arbeitsaufsicht, Sozialbehörden, Ausländerbehörden und europäische Stellen besser zusammenarbeiten.

Viertens muss die EU die besonders betroffenen Kommunen stärker unterstützen. Wenn europäische Freizügigkeit lokal zu besonderen Integrations-, Bildungs- und Wohnungsproblemen führt, darf Europa die Städte damit nicht alleinlassen.

Tobias Cremer (SPD):  Grundsätzlich sind Änderungen auf europäischer Ebene möglich. Denkbar wären Anpassungen der einschlägigen Richtlinien oder Verordnungen zur Freizügigkeit sowie eine Präzisierung der Voraussetzungen, unter denen der Arbeitnehmerstatus und daraus folgende Leistungsansprüche anerkannt werden. Die Grenzen möglicher Reformen liegen jedoch dort, wo die Freizügigkeit als europäisches Grundrecht ausgehöhlt würde. Dabei setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs klare Grenzen. Maßgeblich ist laut EuGH nicht die Höhe des Einkommens, sondern ob eine „tatsächliche und echte Tätigkeit“ ausgeübt wird. Der EuGH hat wiederholt entschieden, dass auch Teilzeitbeschäftigte oder Personen, die ergänzende Sozialleistungen beziehen, Arbeitnehmer im Sinne des EU-Rechts sein können (EuGH, Levin Rs. 53/81; Kempf Rs. 139/85). Nur Tätigkeiten, die „völlig untergeordnet und unwesentlich“ sind, fallen nicht unter den Schutz der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Über Änderungen auf europäischer Ebene hinaus ist es daher essenziell besonders geforderte Kommunen besser unterstützt werde, etwa durch ausreichende finanzielle Mittel, Investitionen in Bildung und soziale Infrastruktur sowie einen konsequenten Kampf gegen Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt und Sozialleistungsmissbrauch. Hier sind gerade auch die Bundes- und Länderebenen gefragt.

  1. Wo sehen Sie die Grenzen einer solchen Reform mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union?

Dennis Radtke (CDU):  Die Grenze ist dort erreicht, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten pauschal schlechter gestellt oder unter Generalverdacht gestellt würden. Wer tatsächlich arbeitet, muss gleichbehandelt werden. Das ist ein Kernprinzip der Europäischen Union.

Eine Reform darf deshalb nicht dazu führen, dass ehrliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Rumänien, Bulgarien oder anderen Mitgliedstaaten ihre Rechte verlieren. Sie muss zielgenau sein: gegen Missbrauch, gegen Scheinarbeit, gegen Sozialbetrug und gegen Ausbeutung — aber nicht gegen Freizügigkeit als solche.

Mein Ziel wäre deshalb: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit schützen, aber ihre missbräuchliche Ausnutzung verhindern. Dafür brauchen Kommunen klare, rechtssichere und praktikable Instrumente. Europa darf nicht weltfremd sein. Wenn Regeln in der Praxis zu massiven Problemen führen, müssen wir sie prüfen und verbessern — ohne die Grundfreiheiten der EU zu beschädigen.

Tobias Cremer (SPD): Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Grundpfeiler der Europäischen Union und darf nicht ausgehöhlt werden. Reformen müssen deshalb verhältnismäßig sein und dürfen nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten pauschal benachteiligt werden. Gleichzeitig muss die Europäische Union die Realität in besonders betroffenen Kommunen ernst nehmen. Es sollte möglich sein, Regelungen so weiterzuentwickeln, dass tatsächliche Erwerbstätigkeit und Integration gefördert werden, während jeglicher Sozialmissbrauch unterbunden wird. Die Herausforderung besteht darin, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Freizügigkeit und der Funktionsfähigkeit kommunaler Sozialsysteme zu finden.

Terry Reintke, MdEP Die Grünen (Foto: Roland W. Waniek)

Terry Reintke (Grüne) ließ unsere Fragen von einer Sprecherin im Zusammenhang beantworten:  Die von Ihnen angesprochene Situation in manchen Ruhrgebiets-Städten ist die Folge kriminellen Handelns mafiöser Strukturen, die die finanzielle und soziale Not von Menschen in Südosteuropa ausnutzen.

Insgesamt muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass diese Kommunen wieder finanziell handlungsfähig werden, damit sie engmaschig überprüfen und kontrollieren können, um nachgewiesenen Missbrauch auch sanktionieren zu können.

Abhilfe schafft die schwarz-grüne Landesregierung NRW unter anderem mit dem Faires-Wohnen-Gesetz, das in diesem Monat in den Landtag geht. Durch das konsequente Vorgehen gegen Eigentümer*innen sogenannter Schrott-Immobilen und dem Verbot ausbeuterischer Miet-Praktiken wird einer wichtigen Voraussetzung dieses mafiösen Geschäftsmodells die Grundlage entzogen.

Die Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU ist die Grundlage für Wohlstand in Europa, gerade die deutsche Wirtschaft wäre bei einer Rückabwicklung der Arbeitnehmer-Freizügigkeit die große Verliererin. Kleine und mittlere Unternehmen müssten für kurzfristige Arbeitsverträge oder Aufträge an EU-Bürgerinnen und EU-Bürger einen riesigen bürokratischen Aufwand stemmen. Die deutsche Wirtschaft, die Pflege, das Baugewerbe sind auf Fachkräfte aus dem EU-Ausland angewiesen. Der demografische Wandel erhöht den Druck auf die Sozialkassen, der Brutto-Beitrag von EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmern in die deutschen Sozialkassen beläuft sich auf rund 6,6 Prozent und stellt damit eine tragende Säule zur Stabilisierung und Finanzierung der deutschen Sozialkassen dar.

Eine Verschärfung der EU-Freizügigkeit würde das Problem der mafiösen Strukturen nicht lösen, sondern der deutschen Wirtschaft einen Kinnhaken versetzen und die sozialen Härten lediglich an andere Orte verlagern.

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