
Der Fall Jens Spahn führt momentan zu Kontroversen zum Thema Leihmutterschaft. Dass die Angelegenheit, was Spahn betrifft, an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten ist, muss hier sicher nicht erneut diskutiert werden. Ich möchte allerdings meine Meinung zur Reproduktionsmedizin aus Sicht einer vierfachen Mutter und auch als Biologielehrerin einmal darlegen. Zudem möchte ich eine kurze Übersicht geben, wie medizinisch bei der biologischen Fortpflanzung nachgeholfen werden kann.
Gibt es ein Recht auf ein eigenes Kind? Ja, in meinen Augen gibt es das, denn es ist eine Form der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, auch wenn der Kinderwunsch nicht immer erfüllt werden kann, weil die Reproduktionsmedizin an Grenzen stößt. Der Wunsch nach eigenen Nachkommen ist biologisch in allen Spezies, die sich geschlechtlich fortpflanzen, angelegt. Natürlich ist dieser Wunsch individuell unterschiedlich groß, aber er ist nun einmal biologisch begründbar und nachzuvollziehen. In meinen Augen ist es sogar ein Menschenrecht und mit unserer Art und unserer Sterblichkeit eng verbunden. Die eigenen Gene weiterzugeben, sichert unser Überleben nach dem Tod, zumindest was unsere Art und einen Teil unserer Individualität in Form unserer Gene betrifft. Unfruchtbarkeit ist eine Krankheit, die behandelt werden kann. Die moderne Medizin bietet viele Möglichkeiten nachzuhelfen, wenn ein Kinderwunsch unerfüllt bleibt. Und diese Möglichkeiten medizinischer Intervention sollten auch angewendet werden dürfen, wenn niemand anderes dabei zu Schaden kommt. In Deutschland ist das aber leider nicht vollumfänglich der Fall.
Besonders die Diskussion um Leihmutterschaft wird bedauerlicherweise oft sehr unsachlich geführt. Vor allem von Radikalfeministinnen wird sie oft aufgebauscht und ausschließlich die kommerzielle Ausbeutung betrachtet. Die in vielen Fällen ethisch vollkommen einwandfrei ablaufenden Fälle werden von ihnen komplett ausgeblendet.
Sobald das Wort Genetik fällt, wird man von Radikalfeministinnen in die Eugenik-Ecke gestellt, dabei geht es genau darum, nämlich eigene Gene weiterzugeben. Für viele Menschen ist gerade das unglaublich wichtig und, wie erwähnt, auch biologisch komplett nachvollziehbar. Auch, dass Eltern, die sich die Mühe machen und medizinisch an gewisse Grenzen gehen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen, genetisch eher gut ausgestattet sind, ist die Wahrheit und logisch begründbar und wertet niemanden ab. Zwei Gründe sprechen dafür: Zum einen ist die genetische Komponente, die zum Beispiel für Intelligenz und generelle Gesundheit wichtig ist, bei gut situierten Eltern eher gegeben. Dazu gibt es Statistiken. Zum zweiten erfolgt eine Auswahl möglichst qualitativ guter Eizellen, Spermien und Embryonen, die im jeweiligen Prozess der Behandlung der Unfruchtbarkeit ausgewählt werden müssen. Das geschieht einfach auch, um die Erfolgsaussichten dieser Behandlungen zu gewährleisten. Das ist vernünftig und keine Eugenik. Einfach ausgedrückt: Keine Frau erduldet die Prozeduren einer Fruchtbarkeitsbehandlung und überlässt es dem Zufall, ob die Embryonen etwas taugen oder nicht. Dass die Einnistung gelingt, ist logischerweise mit der Qualität der Embryonen verbunden.
Welche Möglichkeiten gibt es nun, um Unfruchtbarkeit zu behandeln?
Es fängt im Prinzip schon mit der medizinischen Behandlung von verschiedenen Erkrankungen, die eine Unfruchtbarkeit verursachen, an. Dazu zählen bei der Frau die hormonelle Stimulation, operative Eingriffe und eine Zyklusoptimierung, beim Mann ebenfalls eine Hormontherapie, Operationen oder Medikamente zur Behandlung von bakteriellen Infektionen im Genitaltrakt (Antibiotika). Auch die komplexere Behandlung des Polyzystischen Ovarialsyndroms (PCOS), des Adrenogenitales Syndrom (AGS) oder der Hyperprolaktinämie ist hier zu nennen.
Eine Hormonbehandlung bei unerfülltem Kinderwunsch erfolgt abhängig vom Menstruationszyklus. Zunächst wird die Eizellreifung mit Wirkstoffen wie Clomifen, Letrozol oder mit täglichen Spritzen mit follikelstimulierendem Hormon (FSH) und vergleichbaren Wirkstoffen angeregt. Sobald die Eibläschen die richtige Größe haben, wird mit einer Spritze mit humanem Choriongonadotropin (hCG, auch Schwangerschaftshormon) der Eisprung ausgelöst. Um die Gebärmutterschleimhaut vorzubereiten und die Einnistung der Eizelle zu unterstützen, wird in der zweiten Zyklushälfte mit Progesteron weiterbehandelt. Dieses kann eingenommen oder vaginal als Zäpfchen oder Gel verabreicht werden.
Bleibt diese Methode erfolglos oder ist die Unfruchtbarkeit beim Mann begründet, gibt es die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung. Die einfachste Methode ist hier die Übertragung von Samenzellen direkt in die Gebärmutter. Schwieriger ist dann die In-vitro-Fertilisation, bei der die Vereinigung von Eizelle und Samenzelle außerhalb des weiblichen Körpers in einem Labor stattfindet. Hier werden dann die im Labor entstandenen Embryonen in die Gebärmutter der Frau eingesetzt (meist ein oder zwei). Man wählt hier immer die qualitativ besten Embryonen aus. Die Befruchtung erfolgt bei dieser Methode durch einfaches „Mischen“ von Eizellen und Sperma. Ist dies nicht möglich, z. B. wenn zu wenig Samenzellen im Sperma sind, wird eine intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) durchgeführt. Dabei wird im Labor ein einzelnes Spermium direkt mit einer feinen Nadel in das Zellplasma einer zuvor entnommenen Eizelle injiziert. Die Spermien werden dann i. d. R. operativ aus den Nebenhoden oder dem Hoden gewonnen, falls sich im Sperma selbst keine befinden. Auch bei der künstlichen Befruchtung wird die Frau mit entsprechenden Hormonen behandelt, um sie auf die Schwangerschaft vorzubereiten und diese zu erhalten (siehe Hormonbehandlung bei unerfülltem Kinderwunsch).
Alle weiteren Möglichkeiten zur Behandlung der Unfruchtbarkeit, die ich nun kurz beschreiben möchte, sind in Deutschland verboten.
Die Eizellspende, egal ob anonym, offen oder durch Verwandte oder Bekannte, ist in Deutschland komplett verboten. Die Eizellspende ist im Vergleich zur Spermaspende eine nicht zu unterschätzende medizinische Prozedur. Dazu muss die Bildung der Eizellen hormonell stimuliert werden, was mit Nebenwirkungen verbunden sein kann. Dann entnimmt man die Eizellen durch Punktion, was ein invasiver Eingriff mit entsprechenden Risiken ist. Allerdings sind schwere Komplikationen mit einer Häufigkeit von unter einem Prozent sehr selten.
Für Frauen, die zwar eine Gebärmutter besitzen, aber keine Eizellen produzieren können, zum Beispiel beim Swyer-Syndrom, ist dies eine Möglichkeit, ein Kind selbst auszutragen, auch wenn es nicht das genetisch eigene ist. So kann diesen Frauen aber die Erfahrung des Mutterseins, ein Bedürfnis, das viele Frauen von Natur aus besitzen, oft auch mit den Genen des geliebten Partners erfüllt werden.
Auch die Leihmutterschaft ist in Deutschland ausnahmslos verboten und kann nur im Ausland erfolgen. Zwei Formen der Leihmutterschaft muss man unterscheiden:
Bei der traditionellen oder auch partiellen Leihmutterschaft wird die Leihmutter mit dem Samen des Wunschvaters befruchtet. Die vollständige Leihmutterschaft, die oft von heterosexuellen Paaren genutzt wird, erfolgt in Kombination mit einer In-vitro-Befruchtung. Hier werden die im Labor gewachsenen Embryonen der genetischen Eltern einer Leihmutter eingesetzt. Sie ist dann nicht die biologische Mutter des Kindes, das sie austrägt. Welche Methode der Ehemann von Jens Spahn hier nutzte, ist nicht beaknnt.
Ohne Risiken sind Fruchtbarkeitsbehandlungen nicht, wie die tragische Geschichte eines Kollegen zeigt. Deshalb sollte von entsprechenden Kliniken auch aufgeklärt und nicht geworben werden.
Ich möchte unbedingt erwähnen, dass ich sowohl die Eizellspende als auch die Leihmutterschaft grundsätzlich befürworte. Wenn Frauen über die Risiken aufgeklärt sind und es freiwillig tun, ist das ein Akt der Selbstbestimmung. Allerdings befürworte ich die sogenannte altruistische Leihmutterschaft. Hier handelt die Leihmutter nicht aus kommerziellen Gründen, sondern um zu helfen. Oft sind nämlich auch Verwandte oder Bekannte, wie zum Beispiel Schwestern oder Cousinen, die Leihmütter.
Die kommerzielle Leihmutterschaft lehne ich ab. Eine großzügige Erstattung des Unterhalts für die Zeit der Schwangerschaft, die auch die Risiken und Kosten der Leihmütter vollständig abdeckt, sollte es allerdings geben.
Wenn man bedenkt, wie viele glückliche Einzelschicksale es gibt, die nur durch Umgehung der restriktiven Vorschriften in Deutschland möglich waren, ist es dringend an der Zeit, in Deutschland Regulierungen für Eizellspende und Leihmutterschaft zu schaffen, die der Lebensrealität gerecht werden. Das bedeutet, den Menschen mehr Möglichkeiten zu geben, anderen Menschen zum Familienglück zu verhelfen, aber gleichzeitig die Ausbeutung von Frauen im Zusammenhang mit Eizellspende und Leihmutterschaft zu verhindern. Das ist kein Hexenwerk und sollte politisch endlich umgesetzt werden.
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Alles gut und schön. Aber warum wir hier nicht ein einziger Gedanke daran verschwendet als Alternative eines von Tausenden von Waisenkindern zu adoptieren, die liebende Eltern mindestens ebenso, wenn nicht noch mehr, brauchen.
Erstnes ist der Weg über Leihmütter und Eizellspender einfacher als eine Adoption in Deutschland und außerdem habe ich doch erklärt, warum die Fortpflanzung und die Weitergabe eigener Gene wichitg ist.
Das eine reden, das andere tun, das ist für mich völlig unverständlich. Schließlich haben in Deutschland die Männer in den allermeisten Fällen eine andere Lösung gefunden.
„Gibt es ein Recht auf ein eigenes Kind? Ja, in meinen Augen gibt es das, denn es ist eine Form der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, auch wenn der Kinderwunsch nicht immer erfüllt werden kann, weil die Reproduktionsmedizin an Grenzen stößt. …. Der Wunsch nach eigenen Nachkommen ist biologisch in allen Spezies, die sich geschlechtlich fortpflanzen, angelegt. …. In meinen Augen ist es sogar ein Menschenrecht…“
Was ist es denn nun? Ein Menschenrecht, oder nur in Ihren Augen ein Menschenrecht? Nur der Wunsch, oder auch die eigenen Nachkommen? Wir sollten etwas vorsichtiger sein, wenn wir mit Rechtsbegriffen um uns werfen, sonst landen wir ganz schnell bei Spahn, der da meinte, das BVerfG korrigieren zu müssen.
In Deutschland ist das Recht auf Fortpflanzung und damit implizit auf die Weitergabe der eigenen Gene zwar durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ableitbar, doch ist dieses Recht nicht einklagbar, sondern als Grundrecht primär ein Abwehrrecht gegen den Staat. Das bedeutet, dass der Staat Ihnen die Fortpflanzung auf natürlichem Weg nicht verbieten oder sie darin behindern darf.
Aber dieses Recht ist schon natürlicherweise dadurch begrenzt, dass es kein Recht auf einen Partner gibt, mit dem das klappt.
Es gibt auch kein automatisches Recht auf alles, was in der Reproduktionsmedizin möglich ist, weil da dann noch andere Rechtsgüter betroffen sind: das Wohl des zukünftigen Kindes und der Schutz von Frauen – da muss man auch kein Feminist sein, um auch das letzte zu sehen – Sie selbst lehnen die bezahlte Leihmutterschaft auch aus diesem Grund ab.
Zusammengefasst: Wo der Fortpflanzungswunsch nicht ohne medizinische Hilfe zu erfüllen ist, handelt es sich in erster Näherung nicht mehr um ein Recht, sondern nur um einen verständlichen Wunsch.
Bei aller Bewunderung für die Erfolge der Reproduktionsmedizin: Ich würde es vorziehen, mehr Aufwand in die Beschleunigung von Adoptionsverfahren zu stecken. Das würde dann nicht nur denen helfen, die das Geld haben, sich trotz biologischer Schwierigkeiten den speziellen Wunsch zu erfüllen, nur ein Kind mit den eigenen Genen aufzuziehen.
… „wenn dabei niemand zu Schaden kommt.“ Was ist mit der Frau und Mutter? Was ist mit dem Kind? Bei der Leihmutterschaft wird die Mutter-Kind-Bindung völlig ignoriert. Kein Mensch – weder Frau noch Kind – sollten egoistischen Zwecken anderer Menschen dienen. Das ist Ausbeutung und Menschenhandel. Es gibt kein Recht auf ein eigenes Kind. Es ist Schicksal und gehört zu den schmerzvollen Erfahrungen im Leben, wenn man trotz Kinderwunsch keine bekommen kann. Das muss man aushalten oder sich Alternativen suchen. Biologisch gesehen, können zwei Männer keine Kinder bekommen. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht vor nicht allzu langer Zeit geurteilt, dass ein Mensch kein Recht auf einen anderen Menschen zur Befriedigung eines unerfüllten Kinderwunsches hat.
@ Antje Jelinek.
Es geht nicht nur darum, was einfacher ist, denn das Adoptinsrecht könnte man entsprechend ändern. Und was die Weitergabe der eigenen Gene betrifft, so sind auch bei Waisenkindern eigene Gene weitergegeben worden, denn die hatten auch Eltern. Für die Erhaltung der Spezies ist es völlig egal, wessen „eigene“ Gene weitergegeben werden.
Recht auf eigenes Kind – was ist mit den Rechten der Mutter im Falle ihrer Rolle als Leihmutter? Was ist mit den Rechten des Kindes? Für mich heisst Recht auf eigenes Kind, dass die Mutter Recht an ihrem Kind hat. Und dass das Kind ein Recht auf eine Mutter hat.
Mir ist es egal, wie ein Kind entsteht, das gewünscht ist und man sicher sein kann, dass es geliebt wird und eine sichere Zukunft hat. Wenn ich mir die vielen missbrauchten und geschlagenen Kinder und ihre geprügelten Mütter anschaue, wird mir um unsere Zukunft angst und bange!
Bezüglich Leihmutterschaft habe ich keine abgeschlossene Meinung, da ich bestimmte Argumente beider Seiten nachvollziehen kann.
Aber biologistische Argumente a la „eigene Gene weitergeben“ taugen nichts:
Und schließlich braucht man biologistische Argumente auch nicht: Wenn Leute Kinder haben möchte, haben sie dazu das Recht, einfach aufgrund allgemeiner Handlungsfreiheit; und dann haben sie natürlich auch das Recht, dazu medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen – ganz unabhängig von der Biologie. Wenn aber Rechte anderer Personen in Gefahr sein könnten (der Leihmuitter und des Kindes), müssen diese Rechte abgewogen werden – ebenfalls ganz unabhängig von der Biologie.
Warum sind Swyer-Patienten Frauen bzw. werden sie als solche bezeichnet? Nach biologischer Geschlechtsdefinition sind es Männer mit einem Uterus.
@ Fou:
Die sog. „biologische Geschlechtsdefinition“ – wenn man darunter eine Definition versteht, die aus einem biologischen Merkmal eine Zuordnung eines Individuums zu einem von zwei Geschlechtern versteht – wird durch solche Dinge m.E. an ihre Grenzen geführt.
Ich habe die Anführungszeichen gesetzt, weil ich nicht sicher bin, wie sehr es unter Biologen tatsächlich allgemein akzeptiert ist, die – unstrittige – Binarität der Keimzellen (bei anisogamer Fortpflanzung) auch zwingend auf jedes einzelne Individuum zu übertragen.
Mir ist klar, dass die biologische Definition von Geschlecht von den Keimzellen ausgeht. Die sind binär – klar: große Keimzellen weiblich, kleine Keimzellen männlich. Davon ausgehend dann: Lebewesen, die große Keimzellen produzieren: weiblich. Davon weiter ausgehend: Die Geschlechtsorgane, die Hormone, der Chromosomensatz usw. dieser Lebewesen: auch weiblich, usw. Männlich entsprechend.
Nur, erstens: Sobald man die Ebene der Keimzellen selbst verlässt, funktioniert die Binarität eben nicht mehr immer. Z.B. beim Swyer-Syndrom (schnell überblicksartig nachgelesen): Diese Personen produzieren typischerweise gar keine Keimzellen. Schon der erste o.g. weiterführende Schritt der Definition funktioniert also nicht mehr binär. Der Chromosomensatz ist zwar männlich, das Erscheinungsbild der Geschlechtsorgane dagegen weiblich. Auch nicht eindeutig.
Und zweitens: Diese biologische Definition ist historisch gesehen sehr jung (die Eizellen beim Menschen und anderen Säugetieren sind überhaupt erst seit knapp 200 Jahren bekannt) und entspricht weder dem allgemeinen Alltags-Verständnis von Geschlecht noch der gesellschaftlichen Praxis: Man unternimmt eben in aller Regel keine Untersuchung, ob es innere Geschlechtsorgane gibt, die große Keimzellen produzieren können, um jemanden für „körperlich weiblich“ zu halten, sondern geht – wie mutmaßlich schon immer in der menschlichen Geschichte – von den äußerlich sichtbaren Geschlechtsmerkmalen aus.
Also: Man hat eine Person, …
Und diese Person wollen Sie nun also nicht als Frau anerkennen. Mit welcher Rechtfertigung? Und was soll daraus folgen? Zwangsweise Änderung des Geschlechtseintrags? Künftige Anrede als „Herr Soundso“?
Oder darf man diese Person vielleicht trotz ihrer ungehörigen Chromosomen als Frau ansehen?
„Die sog. „biologische Geschlechtsdefinition“ – wenn man darunter eine Definition versteht, die aus einem biologischen Merkmal eine Zuordnung eines Individuums zu einem von zwei Geschlechtern versteht – wird durch solche Dinge m.E. an ihre Grenzen geführt.“ (paule t.)
Jain. Als biologische Geschlechtsdefinition ist sie auf jeden Fall richtig, auch als zoologische. Eine andere Frage ist, ob sie auf Menschen passt, wenn wir für diese Art die Menschenrechte oder bei uns das Grundgesetz anerkennen. Diese Art ist die einzige, die wir wirklich nach ihrer Befindlichkeit befragen können und diese Art wird in ihrem Empfinden wie in ihrem Verhalten wesentlich von Kultur geprägt. Und für Menschen sagt die Sexualwissenschaft uns heute, dass es neben einem genetischen und einem somatischen Geschlecht und einer geschlechtlichen Orientierung (auch bei anderen Tieren wurde Homosexualität nachgewiesen) noch die geschlechtliche Identität gibt.
Die Sexualwissenschaft ist im Wesentlichen ein Teilbereich der Humanmedizin. Die zoologische Geschlechtsdefinition wird zwar auch in der Medizin benutzt, aber in der Tiermedizin, und zwar, wenn es darum geht, beim Zuchtvieh die Zuchteignung von Individuen festzustellen. Und da kommt dann alles, was für die Zucht nichts taugt, direkt oder im übertragenen Sinn ins Hundefutter. Das ist allerdings eine Einstellung, die wir bei Menschen zu vermeiden suchen.
Auch das BVerfG hat in der Folge der Ergebnisse der Sexualforschung in seinen verschiedenen Entscheidungen zum Transsexuellengesetz den Vorrang des Körperlichen beim Geschlecht verneint. Es ist also bei der Art Mensch etwas komplizierter, unser Geschlechtsbegriff ist normalerweise vielschichtiger.
Menschen mit Sawyer Syndrom sind Ausnahmen. Da sie keine Geschlechtszellen produzieren können, sind sie schwer einzuordnen. Da sie aber bis auf die Eierstöcke über die primären Geschlechtsmerkmale der Frau verfügen und keine primären Geschlechtsmerkmale des Mannes besitzen, sind es mE Frauen.
Es gibt kein Recht auf ein eigenes Kind. Und eine Gesellschaft muss eben nicht jeder Egomanie Vorschub leisten und deren Realisierung eine Grundlage schaffen.
Und Leihmutterschaft dient einzig und allein dazu, einem egoistischen Verlangen Genugtuung zu verschaffen, auf Deubel komm raus, koste es was es wolle, und egal, was und wer darunter ggfs. zu leiden hat.
Was ich hier bei einigen vermisse, ist der Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Wenn sich zwei Frauen dazu entscheiden, das Unternehmen Leihmutterschaft anzugehen, dann ist das deren gutes Recht, in das ihnen niemand reinzureden hat, außer vllt.wer aus dem betroffenen Familienumfeld.Das Kind, dass dann geboren wird, hat sicher sehr viel bessere Lebenschancen, als Millionen Kinder, die ihr Leben in Slums und auf Müllkippen fristen müssen.
Diese Diskussion allgemein erinnert mich doch sehr an die hitzige Diskussion um die Abtreibung, wo man den Frauen ebenfalls das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper absprach und auch heute vielfach noch abspricht.
Zunächst einmal kann ich mich nur Frank Wohlgemuth und paule t. nur anschließen, biologistische Argumente gehen im Zusammenspiel mit Kultur, Technik, Moral, Ethik und Recht in die Hose. Das heißt aber auch nicht, daß man natürliche Gegebenheiten und die daraus resultierende normative Kraft des Faktischen leugnen sollte.
Es ist enorm, was manche Menschen auf sich nehmen, um Eltern zu werden. Da werden nicht nur erhebliche Kosten nicht gescheut, da geht man auch physisch und psychisch sehr belastende Wege, die die heute Reproduktionsmedizin eröffnet. Das ist von Außen betrachtet schon mal der reine Wahnsinn, für die Betroffenen geht es aber offensichtlich um eine existentielle Sehnsucht. Das sollte man schon ernst nehmen.
Diese genetisch bedingte Sehnsucht kann aber trotzdem nicht allein ausschlaggebend sein. In patriarchalen Gesellschaften geht die Frau ins Eigentum des Mannes über, weil der so seine mit ihm verwandte Nachkommenschaft sichern kann. Diese Eigentumsrechte gehen hin bis zum Recht die Frau zu töten, falls sie Ehebruch begeht oder ohne formale Verfahren den Mann verlassen will. Ich nehme an, wir sind uns einig, in diesem Fall rechtfertigen Genetik und existentielle Sehnsucht keineswegs dieses Verhalten, auch wenn dies lange Zeit auch in Europa als eine Art Kavaliersdelikt geahndet wurde. Heute bemüht man sich um eine eher verschärfte Würdigung eines Femizids. Der genetisch determinierte Patriarch gilt in unserer Gesellschaft als Fossil, die genetisch determinierte Fürsorgearbeit für Kinder gilt in unsere Gesellschaft als Fossil. Die genetisch determinierte Familiengründung soll jetzt aber progressiv sein?
Am Ende des Tages geht es bei der Legalisierung der Leihmutterschaft völlig emotionsbefreit auch um die Etablierung eines Marktes.
Nehmen wir an, eine Leihmutterschaft wäre durch einen Dienstleistungsvertrag nach deutschem Recht geregelt.
Dann wird für den Kunden bei einem Mindestlohn von 14,60€ bei 24 Stunden Schwangerschaft über 268 Tage (ab dem Moment der Einnistung der befruchteten Eizelle fängt der Mutterleib an hart zu arbeiten) eine Summe von knapp 94000,- Euro fällig. Plus Versicherungen (Sozial, Lebens, Rechtsschutz, Haftpflicht…)? Behandlungstage? Nachsorge? Mehrwertsteuer? Steuern? würden Pi mal Daumen allein für die Leihmutter in D also etwa 200.000,- fällig, wenn der Vertrag nicht aufgrund fehlender Absicherung der Auftragnehmerin von vornherein sittenwidrig sein soll.
In USA kann man das für das halbe Geld haben, da spielen die Leihmütter auf dem internationalen Markt finanziell in der Luxusklasse, bekommen trotzdem nicht mehr als 70000,-$ und der ganze Spaß kostet womöglich summa summarum nicht mehr als 120000,-$.
Bei meiner Betrachtung hier wird die Leihmutter mit dem geringsten anzunehmenden Einkommen bezahlt. Das rigide Management für die Leihmütter, das bis ins Detail in den Alltag der betroffenen Frauen eingreift, würde aber bei fairer Preisfindung ein deutlich höheres Einkommen als einen Mindestlohn rechtfertigen. Die 200000 sind demnach in einer Gesellschaft wie der unseren, ohne Hungerleider-Friß-oder-Stirb-Prekariat das absolute Minimum der Vergütung.
Deutsche Leihmütter sind nicht wettbewerbsfähig, der Markt würde nur mit erheblichen Subventionen funktionieren.
Bis hierhin redet also jeder, der von Leihmüttern in Deutschland spricht, über finanzielle Ausbeutung und Lohndumping der Dienstleisterin oder eine Subvention für reiche Haushalte oder aber, falls es unbedingt eine teutsche Mutter sein muß, über eine Legalisierung rassistischer Zuchtwünsche, die man beliebt zu vergüten.
Leihmutterschaft könnte Kassenleistung werden. Dann stünde sie nicht nur betuchten Haushalten als Dienstleistung zu Verfügung. Eine evidenzbasierte Medizin wird aber ihre Mühe haben hier eine entsprechende Indikation als medizinische Notwendigkeit nachzuweisen. Genauso wie die Kinder zunächst mal nur eine verlässliche persönliche Bezugsperson brauchen, können auch Erwachsene eine unbedingtes Verhältnis zu einem zunächst fremden Kind aufbauen. Verhaltensbiologisch lässt sich gut zeigen, menschliche Alttiere schützen auch nicht genetisch unmittelbar verwandte Jungtiere, sogar auch einfach andere Artverwandte und dies durchaus auch mit Einsatz ihres Lebens. Aus solchen Kohorten rekrutieren sich Ärzte, Feuerwehrleute… aber auch jeder beliebige Ersthelfer, der andere aus einem tiefen Teich zieht.
Vielleicht gibt es psychologische Dispositionen, die eine genetisch verwandte Nachkommenschaft zwingend erforderlich erscheinen lassen. Ob bei dieser Zwangshaltung aber eine Leihmutterschaft die hilfreiche Therapie ist, wäre auch erst noch nachzuweisen, zumal der Einforderung dieser Dienstleistung eo ipso ein übergriffiger Charakter inne wohnt.
Kindeswohlfragen werden (wie das Wohlergehen der Leihmüttern meistens auch) bislang allein aus der Perspektive der Kundschaft und der Agenturen betrachtet.
Welche Gewährleistungen erfährt das Baby durch die Vertragsparteien? Wie wird ein etwaiger Rücktritt geregelt? Als Ehemann meiner Frau bin ich gesetzlich der Vater aller ihrer Kinder. Sind bei Leihmutterkindern die vertraglichen Eltern auch die gesetzlichen Eltern des Kindes und bei Rücktritt hin oder her so oder so unterhaltspflichtig und irgendwie haftbar? Welches Auffangnetz der Betreuung hat die Gesellschaft oder (doch nur) die Kunden bereitzustellen?
Darüber hinaus haben die Kunden häufig weitreichende Rücktrittsrechte bei Kauf. Aktuell ist in Kanada eine Klage anhängig, bei der die Leihmutter die Abtreibung auf Verdacht verweigerte, das Kind gesund geboren wurde und ausgeliefert wurde, die Mutter aber nun u.a. wegen der Zufügung psychologischen Leids durch die Zieheltern verklagt wurde. Geht es darum, oder um eine Reduzierung der Anschaffungskosten? Der Fall wirft in CA eine Menge ungeklärte Rechtsfragen auf und zeigt, Leihmutterschaft ist nicht einfach ein Geschäft zwischen zwei Parteien inklusive Makler, sondern betrifft immer wieder die ganze Gesellschaft.
Als Bürger dieses Staates kann man sich fragen, was soll der ganze Zinnober für eine paar Millionäre, denen ein besonderes Wunsch verwehrt bleibt? Fast ein Drittel strukturelle Analphabeten, die die Schulen verlassen, haben keine solche Lobby. Ist es Linke Politik die teuren Wünsche einer betuchten Splittergruppe möglich zu machen und rechte Politik dies zu verwehren? Kann es sein, die ganze Diskussion ist im Hinblick auf die miesen Bildungschancen unterprivilegierter Kinder von einem rassistischen Grundton unterlegt ist?
Brosius-Gersdorf hat für Leihmutterschaft plädiert. Das war an manchen Stellen schon sehr schräg (wer assistierten Selbstmord zulässt, kann Leihmutterschaft nicht verbieten) aber vor allem ihrem Selbstverständnis entsprechend libertär. Libertär ist m.E. und meiner Erfahrung nach nur das Gerede, in Wahrheit wird ein Recht des Stärkeren vertreten. Mit einer Einschränkung: Nur solange man sich selbst in der Rolle es Stärkeren sieht. Ist das nicht mehr der Fall, ist man plötzlich unschuldiges Opfer, das besonderen Schutz einfordern darf. Unterm Strich ist es eine feudale Anspruchshaltung Haltung mit fragwürdigen meritokratischen Maßstäben. Wobei Menschen im Staatsdienst, ausgestattet mit Pensions- und Versorgungsansprüchen bei libertären Positionen immer einen leicht realsatirischen Touch haben, egal ob Jurist, Wirtschaftswissenschaftler oder sonst eine Profession.
Bei der Leihmutterschaft für Deutschland hat man unterm Strich meiner Wahrnehmung nach nur die Wahl zwischen unterschiedlichen rechten Positionen. Bürgerlich rechts, libertär/neofeudal rechts und rassistisch Rechts. Auf den Zahn gefühlt bleibt da wenig liberales noch soziales übrig.
Übrig bliebe die sogenannte altruistische Leihmutterschaft. Die scheint aber im wesentlichen von fiktivem Charakter zu sein. Selbst in Ländern in denen diese erlaubt ist, bevorzugen die werdenden Eltern ein kommerzielles Angebot. Darüber hinaus erlaubt auch eine altruistische Leihmutterschaft Aufwandsentschädigungen, ein Abgrenzung zur kommerziellen ist kaum möglich. In CA ist übrigens auch nur die altruistische Leihmutterschaft erlaubt, hups!?
Thomas Weigel, Ein Kind auszutragen für viel Geld pro Monat, das hat immer einen gewissen Beigeschmack.
Ich denke nicht, das es ein Recht auf Fortpflanzung gibt. Letztlich verhindert oder beschränkt Unfruchtbarkeit die Weitergabe nicht fortpflanzungsfähiger Gene, entweder biologisch oder durch Veranlagung.
Im Grunde gilt das auch darwinistisch gesehen für kranke Kinder, aber hier gilt das Schutzgebot für das Leben. Und die Unmöglichkeit über Leben und Tod zu entscheiden.
Aber klar ist, das die eingeschränkte Evolution den Genpool schwächt. Als harte Kehrseite der Erfolgsgeschichte.
Kurzum ein Recht auf Fortpflanzung lässt sich nicht ableiten, so bitter das auch sein mag.
@Afl Was geht der mögliche Beigeschmack sie, mich oder wen auch immer außer den Betroffenen an?