Dortmund: Rat muss neu gewählt werden

Rathaus Dortmund

Der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund, die Ratswahl zu wiederholen, hat Bestand. Wie die Ruhr Nachrichten melden, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von zwei SPD-Ratsherren endgültig abgelehnt.

Keine 24 Stunden nach der Kommunalwahl 2009 erklärte der damalige Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) ganz überraschend, dass es im Dortmunder Haushalt ein Loch von 100 Millionen Euro gibt und verkündete eine Haushaltssperre. Ein klarer Fall vom Wahlbetrug, denn  während des Wahlkampfes warb die SPD mit ihrer soliden Haushaltsführung. Dortmunds der Rat beschloss daraufhin gegen den Widerstand der SPd-Fraktion Neuwahlen. Oberbürgermeister Ullrich Sierau zog von sich aus die Konsequenzen, trat zurück, stellte sich bereits 2010 erneut zu Wahl und gewann.

Gegen den Beschluss des Rates klagten mehrere SPD-Fraktionsmitglieder. Zuletzt waren es nur noch zwei, die sich gegen die Neuwahlen stellten. Sie scheiterten nun mit ihrem Einspruch gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster vor dem Bundesverwaltungsgericht. Innerhalb von vier Monaten muss nun auch der Rat in Dortmund neu gewählt werden.

Der Dortmunder Wahlbetrugsskandal auf den Ruhrbaronen:

Neuwahl: Dortmunder müssen sich nicht betrügen lassen

Kommunalwahl 2009: Dortmunder durften verarscht werden

Pohlmann: “Wir wurden vor der Kommunalwahl in Dortmund dreist belogen!”

Dortmund: Pohlmann will Langemeyer zur Kasse bitten

Sierau der unglückliche Wahlsieger von Dortmund

Der verspielte Sieg

Sierau: “Ich nehme die Wahl an.”

Dortmund braucht Neuwahlen!

Tamtaratatam um angeblichen Wahlbetrug in Dortmund

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
5 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
Jan
Jan
12 Jahre zuvor

Es ist schlichtweg irre, dass eine solche Beschwerde so lange durch die Instanzen tröpfelt, dass nach der Wiederholungswahl nicht einmal mehr zwei Jahre bis zur nächsten regulären Wahl verbleiben!
Gerade bei kommunalen Wahlen mit fixen Wahlterminen (also nicht wie bei einem Landtag, der sich vorzeitig auflösen kann und dann im neuen 5-Jahresturnus Wahlen ansetzt) sollten Gerichtsverfahren, die Neuwahlen zur Folge haben könnten, absolute Priorität eingeräumt werden – damit der legitimere der beiden Stadträte nicht kürzer im Amt ist als der zunächst gewählte. Vor allem aber, sollten Rat, OB, BV dann auch am selben Tag gewählt werden!

allemachtdendrähten
allemachtdendrähten
12 Jahre zuvor

Es wird erst im zweiten Halbjahr 2014 regulär gewählt.

Jan
Jan
12 Jahre zuvor

@2
Die Wiederholungswahl fällt in den Spätsommer/Herbst 2012. Der reguläre Wahltermin ist im Juni 2014 am Tag der Europawahl – die beiden Wahlen sollten ja ursprünglich schon 2009 zusammenfallen, aber die Ratsperioden ab 2004 konnte man nachträglich nicht mehr verkürzen. Die aktuellen Ratsperioden sind aber verkürzt, so dass der Juni-Termin 2014 eingehalten werden kann.

Dortmunder
Dortmunder
12 Jahre zuvor

@2:
Nö! Die Kommunalwahlen 2014 finden gemeinsam mit den Europawahlen im Mai 2014 statt. Da die Wiederholungswahl aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am 09.09.2012 stattfinden wird, existiert der „neue“ Rat dann für schlappe 20 Monate. Das müssen die SPD-Kläger dann mal den Bürgern erklären.

der, der auszog
der, der auszog
12 Jahre zuvor

@Jan
Ich sehe das Problem weniger in der Trägheit der Verwaltungsgerichte, als vielmehr in der Dreistigkeit dieser kleinen Gruppe von politischen Betonköpfen, den Stadtratsbeschluss zur Neuwahl aus Trotz und Selbstherrlichkeit künstlich in die Länge zu ziehen. Spätestens mit dem Urteil des OVG Münsters im Dezember letzten Jahres hätte auch der letzte Dickschädel in Dortmund einsehen müssen, dass Neuwahlen unumgänglich sind. Olaf Radtke und Peter Balzer von der Dortmunder SPD stellten sich allerdings stur und legten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Eingegangen ist diese beschwerde in Leipzig am 8. März 2012. Also vor gut zwei Monaten. Das ist solange nicht. Die beiden Besserwisser Radtke und Balzer haben sich mit ihrer Beschwerde fast doppelt solange Zeit gelassen, wenn man sich das Datum der Urteilsverkündung des OVG Münsters anschaut (15.12.2011) und mit dem Eingang der Beschwerde in Leipzig vergleicht (08.03.2012)

Aber ich kann den Widerspruch nachvollziehen, den Du skizzierst. Es ist schon eine starke Kiste, dass nach dem juristischen Tauziehen der jetzige Stadtrat länger amtieren darf, als der noch zu wählende.

Werbung