Grundgesetz schützen: Neue Kampagne warnt vor unpräziser Begrifflichkeit in Artikel 3

Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes, die Grundrechte am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Foto: Michael Rose – own jusdirekt.com/rechtsanwalt-muenchen Lizenz: CC BY-SA 3.0


Die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ hat unter dem Titel „Grundgesetz schützen – Recht klar definieren“ eine bundesweite Kampagne gestartet. Ziel ist es, die geplante Aufnahme des Begriffs „sexuelle Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verhindern. Die Initiatoren möchten den bewährten verfassungsrechtlichen Begriff „Geschlecht“ erhalten, um den rechtlichen Schutz von Frauen, Mädchen und homosexuellen Menschen nicht zu gefährden.

Nach Ansicht der Plattform ist „sexuelle Identität“ kein klar definierter juristischer Begriff. Seine Aufnahme in die Verfassung würde zu rechtlicher Unsicherheit führen, bestehende Schutzrechte verwässern und zentrale Gleichstellungspolitik untergraben. Wer Grundrechte schützen wolle, müsse Begriffe präzise fassen und dürfe sie nicht ideologisch ausdehnen, so die Argumentation.

Die Kampagne betont, dass der bestehende Diskriminierungsschutz bereits umfassend geregelt sei – sowohl im Grundgesetz als auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Die Unschärfe des Begriffs „sexuelle Identität“ könne Schutzräume für Frauen, gezielte Fördermaßnahmen und Gleichstellungspolitik auf Grundlage des biologischen Geschlechts unterlaufen. Internationale Beispiele zeigten, dass vergleichbare Gesetzesänderungen zu rechtlichen Konflikten und Unklarheiten führten, insbesondere im Strafrecht, im Bildungsbereich und im Arbeitsrecht. Artikel 3 sei ein zentrales Fundament für die Gleichberechtigung von Frauen. Eine Erweiterung um unklare Begriffe könne hart erkämpfte Rechte gefährden.

Auf der Website bietet die Plattform einen Faktencheck, der zentrale Argumente der Befürworter sachlich prüft und entkräftet. Ergänzt wird das Informationsangebot durch Hintergrundmaterial zur Bedeutung von Artikel 3 für die Rechte von Frauen und Mädchen.

Die Kampagne richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Fachleute sowie politische Entscheidungsträger. Die Website bündelt Argumente, Artikel, Faktenchecks und Stimmen aus der Gesellschaft. Zudem finden sich dort eine Petition und ein offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

„Grundgesetz schützen“ ist ein Projekt der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“. Unterstützt wird es von unabhängigen Initiativen, Vereinen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Ziel ist eine überparteiliche, unabhängige und rechtsstaatlich fundierte Debatte mit besonderem Fokus auf die Rechte von Frauen und Mädchen.

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest
3 Comments
Älteste
Neueste
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
paule t.
paule t.
27 Tage zuvor

Der Begriff ist kein Stück unklar. Die Gegner:innen der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von trans Menschen stellen sich nur künstlich blöd.

mike_mh
mike_mh
27 Tage zuvor

„Der Begriff ist kein Stück unklar“

Das sehen zum Glück sehr viele anders, wilkommen in der Demokratie, es sind nicht alle blöd oder sind gegen Gleichberechtigung, welche jetzt schon im GG garantiert wird.

paule t.
paule t.
27 Tage zuvor

Inwiefern wird über die Klarheit eines Begriffs demokratisch entschieden?
Inwiefern wird die Gleichberechtigung von trans Personen schon jetzt im GG garantiert?
Wenn das so wäre – was wäre das Problem dabei, das auch explizit in Art. 3 hineinzuschreiben?

Werbung