Werbung

Homöopathie: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Karl Lauterbach lieber nicht…

Karl Lauterbach Foto: Raimond Spekking Lizenz: CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Der alte Pflichtsatz zur Werbung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln war „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Der neue lautet seit diesem Jahr: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“ Lauterbach hat, um der trendigen Genderdebatte gerecht zu werden, nebenbei einfach mal den akademischen Beruf des Apothekers abgewertet. Er wird hier auf die Einrichtung der Apotheke reduziert. Es bleibt völlig im Unklaren, wer genau hier angesprochen werden soll, während Arzt und Ärztin beide konkret genannt werden. Auch Apotheker, die zufällig nicht in der Apotheke arbeiten oder dort vor Ort sind, haben die Kompetenz zu Risiken und Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu beraten. Nach 4 Jahren Universitätsstudium und insgesamt 5 Jahren Ausbildung zum akademischen Arzneimittelfachmann stehen Apotheker in dieser Hinsicht zurecht auf einer Stufe mit den Ärzten. In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit ist das nun vorbei. Jetzt kann auf einmal jeder in der Apotheke beraten, die PTA (Berufsausbildung 2,5 Jahre), die Reinigungsfachkraft, der Kunde, der zufällig danebensteht… Das hat unser Gesundheitsminister einfach mal so durchgewunken, beim Lieferengpass-Gesetz einfach mal so mit beschließen lassen. Und jetzt ist er nicht in der Lage, die Kostenerstattung für eine nachgewiesen unwirksame Therapie zu verbieten? Schon vor seiner Zeit als Gesundheitsminister sprach Lauterbach davon die Kostenerstattung von Leistungen ohne medizinischen Nutzen abzuschaffen, jetzt sollte es endlich dazu kommen. Den Krankenkassen, die in ihrer Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen für die Erstattung vorsehen, sollte diese Möglichkeit gestrichen werden. Durch die Streichung sollen unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermieden werden. Das klingt doch sehr einfach. Und trotzdem ist laut Spiegel die Passage dazu im aktuellen Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz komplett gestrichen und es gibt keinerlei Einlassung zu homöopathischen und anthroposophischen Leistungen darin. Das Gesundheitsministerium äußert sich nicht zu den Gründen, aber Lauterbach hielte wohl aber an seinen Plänen fest, homöopathische Leistungen und Arzneimittel als Satzungsleistungen von Krankenkassen auszuschließen. Dies wird auch “Thema von Beratungen im Parlament bleiben“. Tja, über den Warnhinweis zur Arzneimittelwerbung wurde im Parlament nicht großartig diskutiert. Damit müssen die Apotheker halt leben, während die Placebo-Hersteller weiter guten Umsatz auch auf Kosten der Beitragszahler machen.

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
Werbung