
Eine ganz große Koalition von CDU bis Linke will in Sachsen-Anhalt die Verfassung ändern, damit die Rechtsaußenpartei demokratische Institutionen nach der Landtagswahl nicht lahmlegen kann. Das droht diese jedoch und sie selbst zu beschädigen.
Ein Gespenst geht um in Deutschland: Die AfD könnte in Magdeburg nach der Wahl im September nach den Umfragen womöglich erstmals einen Ministerpräsidenten stellen. Und selbst wenn sie nicht an die Regierung kommt, könnte sie als stärkste Fraktion wie in Thüringen die Wahl neuer Richter des Landesverfassungsgerichs und auch den Landtag blockieren. Die Regierungsparteien CDU, SPD und FDP sowie die oppositionellen Linken und Grünen glauben, dagegen eine Lösung gefunden zu haben. Die ist allerdings selbst demokratisch fragwürdig.
Das gemeinsame Gesetzespaket sieht vor, dass der Landtag künftig mit einfacher Mehrheit vom Verfassungsgericht des Landes vorgeschlagene Richterkandidaten wählen kann, wenn die erforderliche Zweidrittelmehrheit wegen der AfD nicht zustande kommt. Die stärkste Fraktion soll auch nicht mehr automatisch den Landtagspräsidenten stellen. Falls ihr Kandidat keine Mehrheit bekommt und der Landtag damit handlungsunfähig wäre, sollen die andere Fraktionen ein Zweitvorschlagsrecht erhalten.
Festgeschrieben werden soll in der Verfassung ferner der Bestand der Landeszentrale für politische Bildung, die der AfD ein Dorn im Auge ist und die sie deshalb genauso abschaffen will wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Privilegien der Kirchen. Der Ministerpräsident soll deshalb nicht mehr allein den Abschluss von oder Ausstieg aus Staatsverträgen beschließen können, sondern nur mit Zustimmung des Landtags.
Das klingt alles vernünftig und demokratisch. Die geplanten Änderungen, die der Landtag im April, rechtzeitig vor der Wahl mit Zweidrittelmehr beschließen soll, können allerdings sehr nach hinten losgehen. Denn sie geben der durch die Familienbeschäftigungsaffäre belasteten Landes-AfD nicht nur die glänzen Gelegenheit, sich einmal mehr als Opfer der „etablierten“ Parteien zu inszenieren – Futter für ihren Wahlkampf.
Angriff auf die Demokratie?
Und das nicht ohne Berechtigung. Die Neuregelungen riechen danach, dass die potentiellen Wahlverlierer der wahrscheinlichen Wahlsiegerin ihre Rechte beschneiden und sich selbst weiter Einfluss sichern wollen. Mithin sie das Wahlergebnis schon im Vorwege infrage stellen und die Demokratie gefährden, die sie verteidigen wollen.
Das zeigt sich besonders bei der Neureglung für die Wahl der Verfassungsrichter. Die bisher in der Landesverfassung wie in anderen Bundesländern und im Bund vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit soll sicherstellen, dass sie überparteilich gewählt werden und sie nicht ein politisches Lager oder die Regierung bestimmen kann. Das wird damit aufgehoben.
Was wäre aber, wenn die AfD alleine oder mit dem BSW die absolute Mehrheit bekommt? Dann könnte sie künftig die Verfassungsrichter auswählen – ohne Rücksicht auf die anderen Partei. Oder, falls das Gericht keine ihr genehme Kandidaten benennt, es dennoch lahmlegen. Das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll.
Beim Landtagspräsidenten kann man argumentieren, dass kein Verfassungsgegner ein Parlament leiten und dadurch die Möglichkeit erhalten soll, dessen Arbeit zu kontrollieren oder Chaos anzurichten wie der Alterspräsident der AfD nach der Konstituierung des Thüringer Landtags 2024. Ohne Präsident aber wäre der Landtag arbeitsunfähig. Auch hier stellt sich jedoch die Frage, ob die anderen Parteien durch die geplante Verfahrensänderung nicht ihren eigenen demokratischen Spielregeln missachten. Wie würden sie reagieren, wenn es ihnen selbst so erginge?
Mit Extremisten gegen Extremisten
Am Ende bleibt wie bei der Debatte über ein Verbot der AfD das Dilemma, dass die wehrhafte Demokratie sich zwar gegen ihre Feinde schützen muss. Dass sie dabei aber nicht ihre Grundprinzipien infrage stellen darf. Und dazu gehört nun mal, dass sich Wahlergebnisse und Mehrheitsverhältnisse im Parlament und den demokratischen Organen abbilden müssen.
Eine einfache Antwort darauf gibt es nicht. Die in Sachsen-Anhalt vorgesehenen Änderungen sind allenfalls ein Notbehelf. Mit Selbstschädigungspotenzial.
Nebenbei muss die CDU ihren Wählern erklären, weshalb sie gegen die AfD mit der Linken zusammen arbeitet, obwohl auch für die ein Unvereinbarkeitsbeschluss besteht. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, dessen Landesverband wegen der Beschäftigung zahlreicher Verwandter in Abgeordnetenbüros besonders unter Beschuss steht, macht schon jetzt fleißig Wahlkampf damit, dass die CDU eine Landesregierung zusammen mit der Linken vorbereite – als „Kartell der Altparteien“ gegen die angeblich einzig wahre demokratische.
