
Wann muss das Jobcenter die Kosten für einen Computer oder ein Tablet tragen?
Ruhrbarone: In ihrer letzten Kolumne haben Sie mit dem Hinweis abgeschlossen, das nach jüngsten Urteilen einiger Sozialgerichte die aussichtsreiche Chance besteht, dass das Jobcenter die Kosten für das Tablet oder den Computer für Schüler übernehmen muss.
Ilias Uyar: Die Jobcenter lehnen die Anträge zwar noch ab, die Kosten für einen Computer oder Tablet für die Schule zu übernehmen. So wurden Sozialgerichte in der letzten Zeit immer mehr mit dieser Streitfrage beschäftigt. Die bisherigen Urteile der Sozialgerichte sind sehr ermutigend für Hartz4-Empfänger mit schulpflichtigen Kindern, die einen Computer, Tablet oder Schulbücher für die Schule benötigen. Daher sind hier Eltern und Multiplikatoren aus der sozialen Beratung aufgerufen die Rechte der Betroffenen hier durchzusetzen.
Ruhrbarone: Wieso soll das Jobcenter die Kosten übernehmen?
Uyar: Die Kreidezeit geht auch in der Schule dem Ende zu. In der Schule werden mehr und mehr Inhalte für Schule und Unterricht online bereitgestellt. Dieser Entwicklung kommt die Gesetzgebung nicht nach. Wer auf der Strecke bleibt, sind die Schülerinnen und Schüler aus Hartz4-Haushalten, die kein Endgerät besitzen und auch kein Geld vorhanden ist. Auf die Gefahr hatte schon das Bundesverfassungsgericht 1990 hingewiesen: „Bei schulpflichtigen Kindern, deren Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch beziehen, besteht die Gefahr, dass ohne hinreichende staatliche Leistungen ihre Möglichkeiten eingeschränkt werden, später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können. Dies ist mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG nicht vereinbar.“








