Stadt Essen muss AfD-Parteitag in der Grugahalle zulassen

Grugahalle Foto: An-d Lizenz: CC BY-SA 3.0


Die AfD hat sich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Stadt Essen durchgesetzt: Die Stadt darf den für Ende Juni geplanten Parteitag in der städtischen Grugahalle nicht untersagen.

Das Gericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass die Stadt den Zugang zur Halle nicht von der Einreichung einer strafbewehrten Erklärung abhängig machen darf. Genau das hatte die Stadt

versucht, um den Parteitag der Rechtsradikalen zu verhindern: Nachdem der Essener Stadtrat am 29. Mai eine strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung von der AfD verlangt hatte, in der die Partei versichern sollte, strafbare Äußerungen auf ihrem Parteitag zu verhindern oder sofort zu unterbinden, kündigte die Essener Messe den Mietvertrag mit der AfD. Die AfD hatte diese Erklärung nicht abgegeben, woraufhin die Messe Essen, die von der Stadt als Mehrheitsgesellschafterin betrieben wird, den bereits im Januar 2023 abgeschlossenen Mietvertrag kündigte.

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes wird die Entscheidung begründet:

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die AfD einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen wie der Grugahalle, die für solche Veranstaltungen gewidmet ist. Sie darf nicht anders behandelt werden als andere politische Parteien, die Zugang zur Grugahalle begehren. Der Zugang darf nur versagt werden, wenn bei Nutzung die Gefahr der Begehung strafbarer Handlungen besteht. An den Wahrscheinlichkeitsgrad für die Gefahr der Begehung strafbarer Handlungen durch Äußerungsdelikte auf einer Veranstaltung einer politischen Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nicht festgestellt hat, sind im Rahmen der anzustellenden Gefahrenprognose strenge Anforderungen zu stellen. Denn eine darauf gestützte Versagung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung greift in den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Chancengleichheit politischer Parteien aus Art. 21, Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ein. Das Gericht konnte keine hinreichende Tatsachengrundlage erkennen, die die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit von Rechtsverletzungen hätte begründen können

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen kann die Messe Essen nun Beschwerde einlegen. Die nächste Instanz wäre in diesem Fall das Oberverwaltungsgericht in Münster. Erst nach dessen Entscheidung wird man die rechtliche Lage wirklich beurteilen können. In der Vergangenheit wurden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen dort kassiert.

 

 

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Emscher-Lippizianer
Emscher-Lippizianer
5 Monate zuvor

Eine in sich schlüssige Entscheidung des VG. Schade, daß Herr Kufen der AfD scheinbar politisch nichts entgegenzusetzen hat, sondern -scheinbar vergebens- das Privatrecht bemüht.
Außer bei Mario Vogt in Thüringen scheint der Wille oder die Fähigkeit zur politischen Debatte bei den s.g. „etablieren Parteien“ nicht gegeben zu sein. Dabei ließe sich Partei damit am wirksamsten bekämpfen. Hoffentlich geht der Schuß mit dem Aussitzen nicht nach hinten los.

der der auszog
der der auszog
5 Monate zuvor

„Wenn eine Kommune ihre als öffentliche Einrichtung betriebene Stadthalle in der Vergangenheit politischen Parteien für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellt hat, wie hier die Stadt Siegen, entsteht dadurch ein Gleichbehandlungsanspruch.“

So urteilte unanfechtbar das Oberverwaltungsgericht Münster bereits in einem ähnlichen Fall, als nämlich die Stadt Siegen 2021 der AfD die Nutzung der Siegerlandhalle für politische Zwecke verweigern wollte. (Aktenzeichen 15 B 605/21 (I. Instanz: VG Arnsberg 12 L 241/21)).

Der im Siegener Urteil genannte „Gleichbehandlungsanspruch“ wird auch vom VG Gelsenkirchen im Essener Urteil genannt und da kann. man die AfD noch so Schei… finden, ihr Parteitag 2024 wird in der Grugahalle stattfinden. Übrigens nicht zum ersten Mal, 2015 gab es den schon einmal.
Darüber hinaus haben in der Grugahalle bislang alle relevanten Parteien der Bundesrepublik Parteitage abgehalten. 1969 selbst die DKP.

Den Beschluss des VG Gelsenkirchen hatten übrigens die Kanzleien Görg, welche die Messe Essen, als auch die Kanzlei Luther, welche die Stadt Essen vertritt, ihren Mandantinnen voraus gesagt. Der Bubble von OB Kufen mag das gefallen und sicherlich auch dem einen oder anderen Journalisten oder Blogger. Am meisten aber freut sich die AfD, denn die kann sich ein weiteres Mal als Opfer generieren, das sich der Willkür der politischen Elite ausgeliefert sieht.

Ich finde es ebenfalls bedauernswert, dass man der AfD bis auf Gerichtsverfahren, die von vorne herein zum Scheitern verurteilt sind, nichts mehr entgegen zu setzen hat.

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