Rathaus-Überfall: Das Amtsgericht Dortmund will das Verfahren an das Landgericht abgeben

Rechtsextremisten  vor dem Dortmunder Rathaus Foto: Jürgen Steinfelder
Rechtsextremisten vor dem Dortmunder Rathaus Foto: Jürgen Steinfelder, 2014

Nachdem zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dortmunder Rathausüberfall 2014 gegen die so genannten Rathausverteidiger wegen Nötigung eingeleitet wurden, macht das Amtsgericht einen Rückzieher. Der Rathausüberfall durch Rechtsextremisten am Wahlabend hatte bundesweit für mediale Empörungswellen gesorgt. Nun möchte das bisher zuständige Amtsgericht das Problem weiterreichen. Sie sehen die Zuständigkeit bei der Strafkammer des Landgerichtes Dortmund. Das Kompetenz-Verschieben zwischen den Gerichten könnte für eine „never ending story“ der Aufarbeitung des Rathausüberfalls sorgen. Andererseits ist es ein eleganter Weg, um sich aus der unangenehmen Affäre zu ziehen. Das Schreiben des Richters des Amtsgerichts sieht so aus, als ob er die Suppe, die er sich nicht selbst eingebrockt hat, auch nicht auslöffeln will.

14 Strafbefehle wurden seit dem Wahlabend, an dem Rechtsextremisten versuchten sich gewaltsam zum Dortmunder Rathaus Zutritt zu verschaffen, verschickt. Die Gäste hatten versucht, die Mitglieder der Partei „Die Rechte“ an der Teilnahme der Wahlparty zu hindern. Aufgrund der fehlerhaften und einseitigen Ermittlungen leitete eine Rechtsanwältin ein detailliert recherchiertes und fundiert ausformuliertes Disziplinarverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Dortmund ein.

Nötigung_Rathausüberfall

Der zuständige Richter am Amtsgericht Dortmund lehnt nun mit einem Beschluss vom 23. Juni 2015 die Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass der 14 Strafbefehle mit einem gekonnten juristischen Schachzug wegen mangelnder „sachlicher Zuständigkeit“ ab.

Das Gericht führt in seinem Schreiben aus, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund über das weitere Verfahren zu entscheiden habe. Nach dem Weg zu einem Beschwerdegericht, bliebe den Staatsanwälten nur noch die Möglichkeit, „eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Anklageschrift bei dem gegebenenfalls höherrangigen Gericht einzureichen“, so der Wortlaut des richterlichen Schreibens. Touché!

Die etwas harschen Worte lassen darauf schliessen, dass es zwischen Gericht und der Staatsanwaltschaft geknarzt hat. Spannend ist, wie sich die Staatsanwaltschaft am Dortmunder Landgericht zur der Aufforderung, zu übernehmen, verhalten wird.

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