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Foto-Streit: BILD führt eine Auseinandersetzung für alle Medien

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Kein Journalist der Bild darf mehr als angemeldeter Pressevertreter vom Prozess gegen den mußmaßlichen IS-Terroristen Ebrahim H.B. berichten. Ebrahim H.B. hatte sich 2013 dem Islamischen Staat angeschlossen. Ebrahim H.B. gab Interviews im Fernsehen und hat sich mittlerweile vom IS distanziert. Er hofft, schreibt die ARD, wohl auf ein milderes Urteil:

Als erster deutscher Rückkehrer sprach B. offen vor einer Kamera. Er gab einem Team von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ ein Interview. B. hofft vermutlich auf eine mildere Strafe, will aber vor allem andere davor warnen, sich dem IS anzuschließen.

BILD hatte nun ein Foto von  Ebrahim H.B. veröffentlicht, auf dem sein Gesicht zu sehen war, obwohl der Richter vorgeschrieben hatte, dass dies zu verpixeln sei. Die Konsequenz: Bild-Journalisten dürfen an dem Prozess nur noch als normale Zuschauer teilnehmen und nicht als akkreditierte Journalisten. Ist kein Platz auf den Zuschauerbänken mehr frei, können sie ihre Arbeit nicht mehr machen.

Ebrahim H.B. ist kein sechzehnjähriger Schüler, der beim Klauen eines Fahrrades erwischt wurde und auch kein Hobby-Schwarzfahrer, der zum zehnten Mal vor Gericht steht.   Ebrahim H.B. war Mitglied der gefährlichsten Terrororganisation der Welt und hat sich öffentlich im Fernsehen dazu bekannt. Wer sich so in der Öffentlichkeit exponiert, hat alleine damit sein Recht am eigenen Abbild abgegeben.

Wenn ein Richter nun diese Persönlichkeitsrechte, auf die Ebrahim H.B. ja offenbar gerne verzichtet, wenn er glaubt, dass es ihm nutzt, höher bewertet, als das Recht der Presse, auch im Bild über den Prozess zu berichten, ist das eine Einschränkung der Pressefreiheit. Und es ist kein Einzelfall: Immer wieder haben auch wir Probleme mit den Auflagen von Gerichten, müssen die Gesichter zum Teil bekannter und sich offen bekennender Neonazis verpixeln. Für einen Blog unserer Größe ist es schwer, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Das kostet Zeit und Geld. Bild tut das nun und erfüllt damit auch die Aufgabe der größeren Medien, stellvertretend für alle in Auseinandersetzungen zu gehen. Wie im Fall Wulff, als öffentlich wurde, wie Bild-Chef Kai Diekmann von Wulff bedroht wurde. Das war kein Einzelfall, das haben schon viele Politiker gemacht. Bild machte dieses Verhalten öffentlich und trug damit sicher dazu bei, dass so etwas heute nicht mehr so häufig vorkommt wie in der Vergangenheit.

Wer sich in den vergangenen Tagen zu Recht über die Verfolgung von Netzpolitik durch den Generalbundesanwalt aufgeregt hat, sollte nun auch erkennen, dass das Verhalten des Gerichts in Niedersachsen nur ein weiterer Beleg für den Versuch ist, die Pressefreiheit einzuschränken.

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Aimée
Aimée
8 Jahre zuvor

Sehe ich genauso, man muss kein Fan der Bild sein, aber sie traut sich eben auch an Themen ran, die eben "heiß" sind. Bedingt durch den Beitrag der Tagesschau ist das Aussehen von Ebrahim H.B, wie erwähnt und es ist lächerlich, besonders in Anbetracht; wie soll er dann zukünftige andere Verblendete vor einer Reise zum IS warnen? Verpixelt? jetzt schon dürfte klar sein, dass die Anhänger dieser Ideologie alles und jeden als "Mainstreammanipuliert" sehen und ein "verpixelter" Rückkehrer ist dann die Lachnummer schlechthin.

Fast muss man sich fragen, wer wird eigentlich im Moment mehr bekämpft, Journalisten oder Akteure krimineller Handlungen.

Nico
Nico
8 Jahre zuvor

Juhu! Mit dem Bild-Blatt für Pressefreiheit und mit Thilo Sarazzin gegen populistische Hetze…

Somaro
Somaro
8 Jahre zuvor

@2, Nico:
Ich weiss, es ist schwer zu verstehen, aber die Ruhrbarone haben begriffen, dass die Welt nicht nur Schwarz und Weiß ist, so wie Du sie vielleicht gerne hättest.

Die BILD ist ein abscheuliches Blatt, dass so widerlich ist, dass man Hundekot beleidigt, wenn man ihn damit aufhebt. Doch in diesem Fall kämpft BILD tatsächlich für die Pressefreiheit. Und auch wenn es in deiner kleinen Welt nur Gut und Böse gibt, diesen Kampf für die Pressefreiheit ist zu unterstützen. Auch wenn er von BILD geführt wird.

Andernfalls gehörst Du nämlich zu denen, die Du gerade verurteilst: Rechtsstaat und Rechte nur für die, die Dir genehm sind.

Paul S.
Paul S.
8 Jahre zuvor

Bild kämpft für die Pressfreiheit? Ihr lieben Leute, das glaubt Ihr doch nicht wirklich, oder? Bild kämpft (wie immer) für die eigene Auflage, für den eigenen Gewinn, für das eigene Ansehen. War nie anders, wird nie anders sein.

leoluca
leoluca
8 Jahre zuvor

Ein Liebesbrief der TAZ an den Onlinechef von Bild. Amüsant.

http://www.taz.de/!5217454/

Felix Huesmann
8 Jahre zuvor

@Paul S.

Und selbst wenn das so ist. So what. Die Anordnung des Gerichtes ist Bullshit, sich öffentlich dagegenzustellen ein guter Move für die Freiheit der Berichterstattung.

Und wie oben schon erwähnt, ist die Welt halt nicht ganz so schön schwarz/weiß, wie sich einige das vorstellen…

Toto
Toto
8 Jahre zuvor

Ist die BILD denn das einzige Medium, dass über diesen Prozess berichtet? Ist es jetzt schon so weit, dass eine richterliche Entscheidungen nichts mehr wert ist? Wer stellt die "angeblich gefährdete" Pressefreiheit über die Menschenwürde und geltende Gesetze? Ein Vorsitzender Richter kann bestimmte Personen von der Verhandlung ausschliesen, die sich nicht gebührlich verhalten oder gegen seine Weisungen verstoßen. Wäre der BILD Reporter der einzige Medienvertreter gewesen hätte es einen üblen Nachgeschmack gegeben aber es gibt doch zig andere Journalisten, die viel sachlicher, objektiver und neutraler über diesen Prozess berichten. Steht die BILD wirklich über allem? Für Herrn Reichelt ist das doch nur wieder eine Gelegenheit sich zu präsentieren und seine eigene idiologischen Werte zu verbreiten. Der BILD geht es doch gar nicht um die Meinungsfreiheit oder den Werten der Demokratie. Sie tritt doch selbst jeden Tag auf der Menschenwürde herum, berichtet groß Bebildert von Selbstmorden, verbreitet IS Tötungsvideos und unterteil die Geschlechter in Männer und Titten. Sorry, wenn es jetzt schon soweit ist, dass die Justiz bei ihren Entscheidungen rücksicht auf das Empfinden von Journalisten nehmen muss, dann läuft einiges falsch hier im Land. Kurz gesagt, Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte sind nicht weniger wert als Pressefreiheit. Wer was anderes behauptet kauft auch BILDplus 🙂 …

Strabo
Strabo
8 Jahre zuvor

"Hat sein Recht an xyz abgegeben" ist eine Denkweise die die USA direkt zur Errichtung von Guatanamo geführt hat. Entweder man gibt auch den schlimmsten Menschen Menschenrechte und Bürgerrechte oder man lässt es gleich bleiben und sollte überdenken, ob man wirklich noch Teil der Offenen Gesellschaft ist.

Wilz
Wilz
8 Jahre zuvor

Der Richter hat recht. Gerade auch im Hinblick auf das Hetzblatt BILD. Man denke nur an deren "Berichterstattung" über Kurnaz, El Masri, Kachelmann oder eben auch Wulff. Das Bildblog hat die Verfehlungen dokumentiert.

Im Übrigen ist es für diesen Fall unerheblich, ob irgendein Politiker irgendeinem Journalisten mit Strafanzeigen droht. Selbst wenn das so wären, gäbe das niemandem das Recht, sich in einem völlig anderen Fall über Anweisungen des Gerichts hinwegzusetzen. Und: Ob der Mann seine Rechte verwirkt hat, entscheidet nicht irgendein Journalist.

PS: Es fehlt der Hinweis, dass der Autor regelmäßig für den Axel Springer Verlag arbeitet.

Andreas
8 Jahre zuvor

@ Stefan Laurin #11 & Wilz #9

"dass der Autor regelmäßig für den Axel Springer Verlag arbeitet"

ist, Zitat Stefan Laurin, "den Lesern dieses Blog bekannt"

Glaube ich nicht.

Seriöser wäre es auf jeden Fall, das bekannt zu machen – insbesondere, wenn es sich um Jubel-Artikel für den Axel-Springer-Verlag handelt, siehe oben

kdm
kdm
8 Jahre zuvor

Diese unangenehmen Boulevard-Schmierer haben eine klare Anordnung des Gerichts bewusst missachtet. Zudem verstoßen sie permanent & bewusst gegen die Regeln des Presserats in Sachen Unkenntlichmachung.
Darum geht's.

endorphenium
8 Jahre zuvor

bild kämpft nicht für die pressefreiheit. bild kämpft für das zeigen unverpixelter bilder mutmaßlicher täter. und vermutlich auch von opfern. eben bei facebook heruntergeladene bilder. vom falschen profil, weil eine namensgleichheit bestand. dafür kämpft bild.

es gibt in diesem rechtsstaat eben rechte. und diese kann man nicht verwirken oder abgeben. und hin und wieder muss ein solches recht gerichtlich durchgesetzt werden, auch um täter nicht zu opfern werden zu lassen.

zwar kann ich verstehen, dass man gerne neonazis öffentlich machen möchte. und ich damit habe ich moralisch kein problem. und auch die presse darf dabei farbe bekennen und dafür argumentieren (so wie sie es hier für eine zusammenarbeit mit der bild tut). aktuell übernimmt dies ja eher die antifa bzw. werden andere portale als die ruhrbarone genutzt.

aber arbeitet bitte nicht mit der bild zusammen. auch nicht dann, wenn man meint, dass sie dieses mal richtig liegen. arbeitet lieber später selbst daran.

es ist ähnlich wie eine politische zusammenarbeit mit rechten parteien. das macht man nicht. selbst wenn man direkt im anschluss einen inhaltlich gleichen antrag stellt, weil es sinn macht (z.b. bzgl. verwaltungsfragen…). man arbeitet nicht zusammen und unterstützt diese parteien auch dann nicht, wenn man meint, dass sie dieses mal ja nicht so ganz unrecht hätten. vermutlich haben sie trotzdem unrecht und man macht sie durch eine zusammenarbeit akzeptabel. das ist zu vermeiden. und dies gilt auch für die bild und die methoden der bild.

und selbst wenn bild hier für die pressefreiheit kämpfen würde,

Rob
Rob
8 Jahre zuvor

Ich finde dien Entscheidung des Gerichts vollkommen in Ordnung und richtig. Wir sind immer noch ein Rechtsstaat und jeder, ja auch Angeklagte haben hier Persönlichkeitsrechte. Das macht eben UNSEREN Staat aus. Nur weil die Bild-Zeitung da wieder mal Hetz- und Sabberbilder veröffentlichen will, heißt das noch lange nicht, dass sie darüber bestimmen, wer hier Persönlichkeitsrechte hat. Wenn in einem Strafprozess das Gericht verordnet, Bilder von den Angeklagten NICHT zu veröffentlichen und sich mal wieder Bild nicht daran hält, hat dieses Blatt auch nichts im Gerichtssaal zu suchen.

Ich gehe davon aus, dass dieser Vorgang Gerichts rechtens war und dass alle Bemühungen der Gerichte nichts bringen wird.

Gerade die Bild mit Ihren tagtäglichen überzähligen Persönlichkeitsverletzungen und Rechtsübertretungen will hier plötzlich das Opfer spielen.

Perfider Abschaum. Sorry, dass ich das so sagen muss, aber es stimmt.

schmidt123
schmidt123
8 Jahre zuvor

auch bei den Ruhrbaronen scheint das mit dem Verständnis keine so einfache Sache zu sein. "Wer sich so in der Öffentlichkeit exponiert, hat alleine damit sein Recht am eigenen Abbild abgegeben."

Nein, hat er nicht. Aber ist müßig, sich über juristische Details auszulassen, wenn auf der anderen Seite Leute stehen, die sich ihre Meinung darüber schon gebildet haben.

Der Punkt ist, daß ein Gericht eine Anordnung erlassen hat, an die sich auch die bekanntermaßen mit eher geringem Verständnis ausgestatteten BILD-Schreibkräfte zu halten haben. Daß sie gegen die Anordnung verstoßen, ist ja aber kein Einzelfall. BILD zeigt immer wieder unter Verstoß gegen Recht und Gesetz und unter Verstoß gegen den Pressecodex unverpixelt Bilder von Menschen.

Bei BILD ist ganz offensichtlich wenig Wille vorhanden, sich an gesetzliche Bestimmungen zu halten.

Daß sich ausgerechnet die BILD jetzt für die Pressefreiheit ins Zeug legt und beklagt, daß diese in Gefahr sei, ist ein Treppenwitz. Wer, wie BILD es immer wieder tut, Freiheiten mißbraucht um Auflage und Reichweite zu steigern, um mißliebige Personen in die Pfanne zu hauen oder die eigene Ideologie zu propagieren, der sollte sich nicht plötzlich als großer Verteidiger der Pressefreiheit aufspielen.

Mit Freiheiten muß man umgehen können. Freiheiten bedeuten Verantwortung zu tragen. Grenzenlose Freiheit gibt es aber nicht. Umso mehr ist es wichtig, daß man das wichtige und unverzichtbare Gut der Pressefreiheit nicht für eigene Zwecke mißbraucht.

Wer Freiheiten mißbraucht, zeigt, daß er damit nicht verantwortungsbewußt umgehen kann. Wer Freiheiten mißbraucht, zeigt damit auch, daß er ihrer unwürdig ist.

Der Ausschluß der BILD-Schreibkräfte vom Prozess ist damit ein logischer und konsequenter Schritt.

Bedenklich ist aber, daß jenen, die sich sonst viel zu oft einen feuchten Dreck um Recht und Gesetz scheren und die Pressefreiheit für eigene Zwecke mißbrauchen, nun auch noch Schützenhilfe gegeben wird. Ausgerechnet "kleine Blogger" wie die Ruhrbarone sollten die perfide Masche der BILD und ihrer Vertreter durchschauen können. Wer ist denn ganz besonders darauf angewiesen, daß Pressefreiheit geschützt bleibt und nicht unverhältnismäßig beschnitten oder eingeschränkt wird? Es sind die kleinen Blogger, die inzwischen einen gewissen journalistischen Status erreicht haben, sich aber keine mit Millionen gepolsterten Rechtsabteilungen mit gewieften Anwälten leisten können, die ihre Rechte vor Gerichten vertreten.

Insofern sollten die Ruhrbarone auch verstehen können, daß die größte Gefahr für die Pressefreiheit von jenen ausgeht, die diese Freiheit immer wieder für ihre eigenen egoistischen Ziele mißbrauchen.
Und das sind nicht Gerichte. Es ist die BILD, und es sind die Vertreter der BILD.

MF
MF
8 Jahre zuvor

Das Ganze relativiert sich, wenn man bedenkt, dass die Anordnung des Gerichts ausschließlich für Aufnahmen während des Prozesses in den Räumen des Gerichts gilt. Nichts in der Anordnung hindert Bild und andere daran, weiter andere Fotos zu machen und unverpixelt abzudrucken.

Alex B.
Alex B.
8 Jahre zuvor

Bild kämpft für die Pressefreiheit?
Ich seh schon Diekmann als Kanzler und Reichelt als Aussenminister ….

ArticM0nk3y
ArticM0nk3y
8 Jahre zuvor

[…]Wer sich in den vergangenen Tagen zu Recht über die Verfolgung von Netzpolitik durch den Generalbundesanwalt aufgeregt hat, sollte nun auch erkennen, dass das Verhalten des Gerichts in Niedersachsen nur ein weiterer Beleg für den Versuch ist, die Pressefreiheit einzuschränken.[…]

Das eine ist investigativer Journalismus, der versucht Missstände ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen und eine Debatte zu starten, das andere dient zur Befriedung der Sensationsgier einer einzigen Zeitung, die die Grundrechte mit permanent mit Füßen tritt. Ja, auch Verbrecher genießen gewisse Grundrechte!

Die BILD ist nicht das einzige Medium, dass über diesen Prozess berichten wird. In diesem Zusammenhang von einer Einschränkung der Pressefreiheit zu sprechen ist schon äußerst weltfremd.

Sorry Ruhrbarone, dieser Beitrag ist wirklich daneben.

DanielR
DanielR
8 Jahre zuvor

Sorry, ich sehe das anders. Das Persönlichkeitsrecht ist in deutschland eines der wichtigsten Schutzzonen. Und gerade die BLÖD Zeitung tritt dieses mit Füßen. Es geht ihr hier gar nicht im Allgemeinen nur um den aktuellen Fall, sie will quasi einen Freibrief für das haben, was Sie schon seit einiger Zeit fast schon kriminell verfolgt. Und zwar das zeigen von Fotos von Terrorverdächtigen, Unfallopfern (die man sich bei FAcebook klaut), trauernden Hinterbliebenden oder Leichen. Das ist widerwärtig und ich will, nein ich kann sowas nicht gut heißen. Eure Argumentation finde ich persönlich auch lächerlich. Ich muss nicht wissen, wie der NAzi aussieht. Was habe ich davon ? Steckt hinter dem ganzen "Heute müssen wir den Lesern unbedingt ein Foto von Person X und Y zeigen" , nicht eher nur das eigene Interesse, möglichst als erstes etwas zu haben, was andere nicht haben. Was habe ich davon das Foto zu sehen ? Ist da etwa der stille Wunsch hinter, Hetze zu betreiben ? Können wir uns ja gleich mit Fakeln und Mistgabel ausstatten und ins Mittelalter zurück. Und was ist, wenn man Fotos veröffentlicht, die sich im Nachhinein als falsch rausstellen ? Was da passieren kann, hat man vor 3 Jahren gesehen, als ein falscher Jungendlicher des Mordes verdächtigt wurde und (ja wer wohl) die BLÖD Zeitung das Foto veröffentlichte, sich ein Lynchmob gebildet hatte (was heute beim Niveau von RTL-NAchmittags-Zuschauern gar nicht mal so schwer mehr ist) und den Jungen aus der Stadt gejagt haben. Die BLÖD entschuldigte sich kleinlaut auf Seite 6 unter Werbung dafür. Das Leben des Jungen war zerstörrt.

Nein, in so einer Welt möchte ich nicht Leben, wo sich eine Zeitung das REcht rausnimmt, über geltendes REcht zu stehen ! Sich der Chef-Redakteur als Gott sieht und mit wirren Äußerungen per Twitter diese Vermutung nur noch unterstreicht. Und dann noch (Weil es gerade IN-ist) das Wort Pressefreiheit in gleichen Atemzug zu nennen, obwohl die gesamte Presse, die sich an der Gerichtlichen Vorgabe hält, ganz normal drüber berichten kann.

Nein sorry, kann gar nicht soviel kotzen wie ich saufen möchte. Und das Ihr in die gleichen Kerbe einschlagt, schockiert mich sehr.

Typhoon
Typhoon
8 Jahre zuvor

Unverpixelte Fotos von Straftätern oder Opfern lassen sich einfach besser verkaufen. Wenn der böse Terrorist groß auf der Titelseite gedruckt wird und den Kunden vom Zeitungstapel im Kiosk direkt in die Augen schaut, dann wird mehr verkauft. So einfach ist das. BILD ist völlig egal, was die Leute denken oder ob sie Persönlichkeitsrechte haben. Die wollen nur verkaufen.

MF
MF
8 Jahre zuvor

*ausser natürlich der Tatsache, dass H.B. im Gefängnis ist. Dessen vor-prozessuale Bilder können aber weiter unverpixelt genutzt werden.

Thomas
Thomas
8 Jahre zuvor

Auf zur Verteidigung der Ehre der Bildzeitung, Mitarbeiter von Axel Springer!

Liebe Ruhrbarone, "Interessenkonflikt" ist ein zu etwas mildes Wort, sagen wir es mal lieber anders: Dieser Artikel ist eine größere Gefahr für die Pressefreiheit als die Geschehnisse, über die der Axel-Springer-Mitarbeiter Stefan Laurin sich mit gespielter Empörung aufregt.

Rob
Rob
8 Jahre zuvor

@Stefan Laurin

Hä, was hat das nur miteinander zu tun?

Erstens, ist der Generalbundesanwalt bereits weg vom Fenster, man merkt, dass da bereits was schief lief, zweitens sind bei Fälle so dermaßen unterschiedlich, dass es -fast- schon eine Frechheit ist, diese für einen ideologisch Zweck zusammenzuführen.

In der einen Geschichte ging es um Veröffentlichung brisanter und geheimer Vorhaben neuer Datenüberwachung gegen fast alle Bundesbürger. Dass das KEIN Landesverrat war, schon per gesetzlicher Definition nicht, dürfte mittlerweile jedem klar sein.

Dieser Vorgang des Strafprozesses aber gegen einen Angeklagten hat mit Veröffentlichung geheimer Datenüberwachung, (nicht begangenem) Landesverrat und geheimer, brisanter Unterlagen gar nichts zu tun. Das ist hier eine normale und -berechtigte- Anordnung des Gerichts, Keine fotografierten Bilder des Angeklagten vom Prozess zu veröffentlichen, damit auch die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten gewahrt bleiben. Ansonsten ist der rechtsstaatliche Prozess in Gefahr. Damit hat die Bild ja nichts am Hut, Gerichte aber schon.

Wie kommen sie denn immer noch darauf, beides nun in eine Schüssel zu werfen? Das ist meiner Meinung nach journalistisch ein Tritt in das Fettnäpfchen und darf einem gebildeten und kritischem Journalisten nicht passieren.

thi
thi
8 Jahre zuvor

Welchen investigativen Wert haben denn Fotos von den Angeklagten im Gerichtssaal? Nur um diese geht es, andere Bilder sind nicht betroffen. Den BILD-Lesern wird also verwehrt, die Angeklagten auf der Anklagebank zu sehen, ob sie nun traurig, ängstlich, trotzig oder gleichgültig kucken. Das ist natürlich viel schwerwiegender als das mit Netzpolitik. Kann mir keiner einreden.
Dafür kämpft BILD? Was hat das mit Pressefreiheit zu tun? Es sollen ja nichtmal die Identitäten oder das Aussehen der Angeklagten verheimlicht werden, nein, es geht nur um Fotos innerhalb des Gerichtsaals und die sind meines Wissens auch bei anderen Prozessen nicht gestattet. BILD kann sich einfach nicht benehmen, und inszeniert sich jetzt noch als Opfer der politischen Verfolgung und Fackelträger der Pressefreiheit. Das ist doch nur lächerlich.

Sancho
8 Jahre zuvor

Nein nein. Zunächst mal: Der Mann steht vor Gericht. Erst nach einer Verurteilung kann man sagen, er "hat" sich dem IS angeschlossen und "hat" das und das Verbrechen begangen. Bis dahin ist das nur eine Behauptung bzw. Mutmaßung.

Schon aus diesem Grund "verwirkt" er seine Rechte nicht.

Aber auch nach einer eventuellen Verurteilung wird der Mann eine ordentliche, genau definierte Strafe bekommen. Vom Verwirken seiner Rechte steht im Gesetz nichts, und in einem Rechtsstaat zählt eben nur Recht und Gesetz.
Die vermeintliche Pressefreiheit, für die BILD eintritt, ist keine: auch der beschriebene Sachverhalt ist gesetzlich geregelt, und wenn BILD meint, sich nur an die Gesetze halten zu müssen, die ihr in den Kram passen, spricht das Bände über deren krudes staatsbürgerliches Verständnis.

Andrea
Andrea
8 Jahre zuvor

Auch Verbrecher haben Persönlichkeitsrechte. Das stört die BILD ja nicht nur in diesem Fall. Ändert aber nichts an der Tatsache, daß sogar Möchtegernterroristen Persönlichkeitsrechte haben. Er hat schon Fernsehinterviews gegeben? Egal, er hat das Recht zu entscheiden, in wessen Kamera er sein Gesicht hält und wem er erlaubt, dieses Gesicht unverpixelt zu zeigen. Und wenn ein Gericht anordnet, Bilder nur verpixelt zu veröffentlichen, dann hat sich auch ein Blatt wie die BILD daran zu halten oder eben die Konsequenzen zu tragen.

Th. Koch
8 Jahre zuvor

Der Beitrag liegt insgesamt neben der Sache: Weil jemand sich entscheidet, ein Interview zu geben oder auch Bilder bei Facebook hochzuladen, gibt er / sie nicht automatisch plein pouvoir für jedermann, nach Belieben über Bildveröffentlichungen zu entscheiden. Weder wird das Recht am eigenen Bild abgegeben, noch darauf verzichtet oder es verwirkt. Ein selbstbestimmtes Tun ist eben gerade keine Einwilligung in uneingeschänkte Fremdbestimmung – alles andere entspricht der verbogenen Denke von Bild-Autoren wie dem Artikelverfasser.
Die sitzungspolizeiliche Anordnung war daher verbindlich. Wer diese mißachtet, muss die Folgen tragen. Das Bundesverfassungsgericht wird einer etwaigen Verfassungsbeschwerde, deren Zulässigkeit schon fraglich ist, voraussichtlich nicht stattgeben.

Arno Nym
Arno Nym
8 Jahre zuvor

IMHO geht diese Betrachtung fehl, weil sie nur den Einzelfall betrachtet. Der Mann hat vorher sein Gesicht schon in eine Kamera gehalten und war ein wiederlicher Terrorist. Das heisst aber doch nur, daß es andere Bilder des Mannes gibt, die man hätte abdrucken können, ohne gegen die richterliche Anweisung zu handeln. BILD will hier, so scheint es mir, klarstellen, daß sie über den deutschen Gerichten steht.

Un machen wir uns doch nichts vor, wäre der Beklagte ein "sechzehnjähriger Schüler, der beim Klauen eines Fahrrades erwischt wurde" oder ein "Hobby-Schwarzfahrer, der zum zehnten Mal vor Gericht steht" gewesen, hätte sich BILD genau so über den Richter gestellt, wenn sie jene Geschichte hätte veröffentlichen wollen.

Gerd
Gerd
8 Jahre zuvor

Die Diskussion illustriert sehr deutlich wie es um Meinungs- und Pressefreiheit bestellt ist: Besch…en!

Etliche User halten das wohl für die Freiheit Sachen zu sagen, denen sie zustimmen. Da irren sie sich. Das ist Hofberichterstattung. Meinungs- und Pressefreiheit ist die Freiheit Leuten Sachen zu sagen, die sie eben nicht hören wollen.

DanielR
DanielR
8 Jahre zuvor

Aha und die Presse entscheidet also darüber das mein Gesicht gezeigt werden darf oder nicht, und nicht ich selbst oder wie ?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

Dass ich an einem Tag gelich zweimal aus dem gleichen Gesetz zitieren muss (das erste Mal woanders zum Beamtenverhältnis und zur Weisungsabhängigkeit des Generalbundesanwalts;-)), liegt wohl daran, dass auch hier Niemand mal die Muße hat, in ein solches Gesetz zu schauen:

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) §169:
"Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__169.html

In Satz 2 werden Ton- und Bildaufnahmen also explizit ausgeschlossen. Das gilt allerdings nicht für Aufnahmen vor dem Gerichtssaal und aus den Verhandlungspausen (http://www.medienheft.ch/kritik/bibliothek/k19_MeierOliver.html).

Wogegen BILD jetzt "kämpfen" will, ist mir ehrlich gesagt vollkommen schleierhaft, weil es auch nicht aus den nebulösen "Artikeln" von BILD selbst hervorgeht. Und auf was sich der Richter beruft, wenn er hier *nicht* über Bilder aus der laufenden Verhandlung ein Verbot angeordnet hatte, ist mir ebenso ein Rätsel.

Könnte Jemand da vielleicht noch mal nachhaken? Danke.

Andreas
Andreas
8 Jahre zuvor

@Sancho:
"Nein nein. Zunächst mal: Der Mann steht vor Gericht. Erst nach einer Verurteilung kann man sagen, er "hat" sich dem IS angeschlossen und "hat" das und das Verbrechen begangen. Bis dahin ist das nur eine Behauptung bzw. Mutmaßung.
Schon aus diesem Grund "verwirkt" er seine Rechte nicht."
Doch, doch, doch:
http://www.sueddeutsche.de/politik/gespraech-mit-is-rueckkehrer-zurueck-von-der-reise-in-den-wahnsinn-1.2569555

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@#31 Gerd: Richtig, ich z.B. will dumpfes Geprolle und ekliges Gehetze gegen Ausländer nicht hören, weil sowas keine "Meinung" ist, sondern schimmeliger Hirnauswurf.

Robert Niedermeier
Robert Niedermeier
8 Jahre zuvor

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Macht euch mal mit dem GG vertraut.
Scheint so, als leide nicht nur der #IS-Mitläufer an Defizite, sondern auch Bild und Ruhrbarone, was Rechtsstaatlichkeit und Humanismus betrifft.

Hapi
Hapi
8 Jahre zuvor

@33: Das ist mal wieder halbgares juristisches Zeug von Ihnen, dass so formuliert schlicht Unsinn ist. Lassen Sie doch mal bitte ihre peudojuristischen Erklärungen.

Von Fotos ist in §169 GVG überhaupt nicht die Rede, dort steht ausdrücklich Filmaufnahmen. Filme und Lichtbilder sind zwei verschiedene Sachen. Sie können nicht aus Filmaufnahmen einfach Bildaufnahmen machen, nur weil das zu Ihrem Argument passt.

Fotos sind im Gegensatz zu Ton- und Fiilmaufnahmen im Gerichtssaal grundsätzlich erlaubt. Falls die Beschuldigten etwas dagegen einwenden, darf der Richter nach §176 GVG (nicht §169) das Fotografieren einschränken oder gar verbieten. Dabei muss er selbstverständlich die Presse- und Meinungsfreiheit berücksichtigen und eine Abwägung gegenüber den Rechten der Beschuldigten vornehmen. Das BVerfG hat entschieden, dass insbesondere die Prangerwirkung solcher Bilder bei der Abwägung berücksichtigt werden muss.

Zur Sache: Im vorliegenden Fall hat der Richter m.E. alles korrekt gehandhabt. Laurin und Bild vergessen gern, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und auch Beschuldigte, selbst wenn sie Terroristen oder Nazis sind, ebenfalls Menschen sind und immer bleiben.

Nico
Nico
8 Jahre zuvor

# 3 @Somaro:

Selbst wenn es dem four-letter-Blatt wirklich um Prssefreiheit und nicht um weinerliche Selbstinszenierung ginge, bestünde nicht nur aus den vielen hier dankenswerter Weise inzwischen aufgeführten Gründen nicht die geringste Veranlassung sich darum irgendwie zu scheren.

Pass nur gut auf dass du dich in deiner sicher ganz großen Welt nicht verirrst!
😉

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

Ach Hapi, da wollten Sie einmal wirklich schlau sein, aber vergessen, dass das Bundesverfassungsgericht selbst in seinem damaligen Urteil aus 2001 zwischen "Film-" und "Bild-Aufnahmen" hin und herspringt. Mein Argument ist übrigens das Ihre, wenn Sie wie damals das BVerfG Persönlichkeitsrechte für die Aufrechterhaltung des 169 heranziehen. Im Übrigen kann ein Richter Fotografien auch dann verbieten, wenn die Beschuldigten nicht auf ihre Rechte hinweisen, es kommt allein auf die Aufrechterhaltung der Ordnung im Saal an.

Und die Frage, welchen § der Richter bei seiner Entscheidung gegen den BILD-Reporter angewendet hat, ist damit immer noch nicht beantwortet.

abraxasrgb
abraxasrgb
8 Jahre zuvor

Bild hat halt ein besonderes Verhältnis zu Bildern 😉

Ich weiss gar nicht, was die ganzen Linken gegen "Bild" haben, sonst ist doch die Mehrheit immer ihr Kriterium und Demokratiere ihre beliebteste Spezies. Wenn es um die auflagenstärkste Zeitung geht, wird das Mehrheitsprinzip dann mal eben über Bord geschmissen … der Distinktionsgewinn ist bei TAZ als Minderheitenzeitung(sic!) ja auch größer 😉
Ich ahne es schon, dass viele der Rechtspositivisten hier auch gerne Osama Bin Laden vor einem Gericht gesehen hätten und nur an die Urteilskraft eines deutschen Gerichts und die Allzuständigkeit deutscher Rechtsnormen glauben (z.B. #27). Anscheinend steckt in jedem Gutmenschen ein gewissenhafter Untertan und Mülltrenner als Über-Ich.

Florian Schnellmeier
Florian Schnellmeier
8 Jahre zuvor

In der Tagesschau sah ich die Angeklagten – gezeichnet.

Arnold Voss
8 Jahre zuvor

bei allen hier vorgertragenen rechthaberein möchte ich folgendes zu bedenken geben:
ob ein gotteskrieger plötzlich bereut oder die bild für die pressefreiheit kämpft kommt aus der perspektive der glaubwürdigkeit aufs gleiche raus. ?

ein anderer Stefan
ein anderer Stefan
8 Jahre zuvor

Welchen Informationswert hat das Bild eines mutmaßlichen Terroristen? Wenn der Mann sich entschließt, dass er sein Gesicht ins Fernsehen hält, ist das seine Sache. Das kann er so machen. Im übrigen haben auch "Personen der Zeitgeschichte" ja noch Rechte, und haben nun schon mehrfach erfolgreich erstritten, dass man sie nicht in jeder Lebenslage abbilden darf.

Ein Richter hat angeordnet, dass das Gesicht nur verpixelt gezeigt werden darf. Wenn das jemand für überzogen hält, kann er ja Rechtsmittel einlegen. Aber diesen Rechtsstreit dann zum "Kampf für Pressefreiheit" hochzustilisieren? Nein, das sehe ich auch anders. Welche Pressefreiheit ist denn da konkret in Gefahr? Es geht mehr um die möglichst große Schlagzeile für Bild.

Das ist auch meilenweit weg von der Geschichte um netzpolitik.org: Da war – wahrscheinlich – schon der Vorwurf völlig absurd. Zudem ging es um Ermittlungen, nicht um einen laufenden Prozeß. Und es ging inhaltlich nicht um das Gesicht eines potentiellen Straftäters, sondern um möglicherweise illegale Überwachungen im Internet.

lothar
8 Jahre zuvor

ich glaubte schon, bild-intimus till schweiger zu lesen: … "hat sein recht verwirkt". hat er natürlich nicht. auch nicht abgegeben. stichwort: "rechtsstaat".

ebenda hatte ein richter in seinem gerichtssaal ein verbot ausgesprochen, die bild hat mal wieder drauf geschissen und heult jetzt, weil sie dafür konsequenzen tragen muss. sie sind es halt gewohnt, mit ihren permanenten verletzungen von persönlichkeitsrechten durchzukommen. hier nicht. gut so.

welchen wert hat denn die unverpixelte darstellung des angeklagten für die freie presse, für eine kritische, differenzierte darlegung der sachverhalte? insbesondere wenn man bedenkt, dass des beklagten gesicht ja schon hinlänglich zu sehen war. wie wichtig ist das 38. foto?

die argumentation, EHB sei eine person der zeitgeschichte, ist nachvollziehbar und damit könnte man ja auch argumentieren. aber das ist für bild natürlich ne nummer zu klein. reichelt kämpft gleich für die freiheit der presse. als wäre er ein journalist. derselbe reichelt, der snowden im knast sehen will und das banner der vorratsdatenspeicherung hoch hält. dazu würde es übrigens passen, dass er die ermittlungen gegen netzpolitik.org durchaus gut und richtig fand. die haben ja auch nicht seinen klickzahlen geschadet.

coolray
coolray
8 Jahre zuvor

@Somaro dümmer geht´s nimmer. die Bild kämpft für Pressefreiheit. Der Witz war gut. Die Bild kämpft dafür weiter gegen den von ihnen unterschriebenen Presekodex verstoßen zu können. Die Bildbekommt so viele Rügen wie kein anderes Blatt.

Der Pressekodex
Grundlage für die Beurteilung der von Lesern eingereichten Beschwerden sind die Publizistischen Grundsätze, der Pressekodex. Er enthält 16 Ziffern, die Maßstäbe hinsichtlich der Berichterstattung und des journalistischen Verhaltens festlegen. Mit ihnen wird die Wahrung der Berufsethik sichergestellt. Ergänzende Richtlinien bieten darüber hinaus praktische Hilfen, um in der redaktionellen Praxis auftretende Fragen zu beurteilen.

Präambel
Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Ziffer 2 – Sorgfalt
Ziffer 3 – Richtigstellung
Ziffer 4 – Grenzen der Recherche
Ziffer 5 – Berufsgeheimnis
Ziffer 6 – Trennung von Tätigkeiten
Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit
Ziffer 9 – Schutz der Ehre
Ziffer 10 – Religion, Weltanschauung, Sitte
Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
Ziffer 12 – Diskriminierungen
Ziffer 13 – Unschuldsvermutung
Ziffer 14 – Medizin-Berichterstattung
Ziffer 15 – Vergünstigungen
Ziffer 16 – Rügenveröffentlichung

Und die Bild verstöst Regelmäßig gegen diese Grundsätze, zu deren Einhaltung sie sich verpflichtet hat.
Kommen sie mir also nicht mit der Rettung der pressefreiheit durch die Bild.

ArticM0nk3y
ArticM0nk3y
8 Jahre zuvor

[…]Der Unterschied zwischen Bild und dem IS könnte Dir und fast allen anderen hier schneller bewusst werden, als Euch lieb ist.[…]

Wie darf / kann / muss man den diesen Kommentar verstehen? Ich versteh's wirklich nicht. Marschiert der IS ein, wenn die BILD an EINEM Prozess als EINZIGES Medium nicht teilnehmen darf? Ist das schon der Beginn eines totalitären Regimes?

Ich finde nicht und bin der Meinung, dass die BILD durch diese Aktion die wichtige Diskussion um den tatsächlichen Angriff auf die Pressefreiheit (Netzpolitik vs. Verfassungsschutz) konterkarriert und versucht ins lächerliche zu ziehen.

PS: Im Sinne der IS-Propagandabekämpfung wäre es sowieso sinnvoller, die BILD ganz abzuschaffen, da diese den IS dabei kräftig unterstützt…
ttp://www.bildblog.de/66568/die-widerliche-is-propaganda-bei-bild-de/

Jan
Jan
8 Jahre zuvor

Schon merkwürdig, wenn man sich die Kommentare des Autors hier ansieht. Anstatt auf die begründete Kritik am Artikel einzugehen werden unsinnige Vergleiche zu Range gezogen und mit dem IS gedroht, als wäre der Knecht ruprecht. Spürt man da den Wunsch nach einer einfacheren Welt und geregelten Arbeitszeiten bei der Bild? 😉

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