
Die AfD hat sich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Stadt Essen durchgesetzt: Die Stadt darf den für Ende Juni geplanten Parteitag in der städtischen Grugahalle nicht untersagen.
Das Gericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass die Stadt den Zugang zur Halle nicht von der Einreichung einer strafbewehrten Erklärung abhängig machen darf. Genau das hatte die Stadt






