
Pro NRW eine ganz normale, demokratische politische Partei? So deuten die Kölner Rechtsextremisten, und das sind sie nach Ansicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Was eine ziemlich sportliche Auslegung ist.
„Bundesverwaltungsgericht rehabilitiert die Keimzelle der PRO-Bewegung“ lautet die Überschrift einer heute von Pro NRW versandte Pressemitteilung:
„Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Erwähnung von Pro Köln in den Bundesverfassungsschutzbericht
en der Jahre 2008, 2009 und 2010 für rechtswidrig erklärt (AZ BVerwG 6 C 4.12). Pro Köln hätte nach Ansicht der obersten Verwaltungsrichter Deutschland in den Verfassungsschutzberichten nicht stigmatisiert werden dürfen!“
Das ist erst einmal nicht ganz falsch – Pro Köln hätte nicht in den Verfassungsschutzberichten 2008, 2009 und 2010 erwähnt werden dürfen – das hat das Bundesverwaltungsgericht heute festgestellt. Aber es hat keine Aussagen





