
Gestern berichteten wir über einen Artikel des Dortmunder Journalistik-Professors Tobias Gostomzyk. Mit einem Gastbeitrag reagiert Tobias Gostomzyk auf die Kritik dieses Blog:
Vielen Dank für die Gelegenheit, zum Artikel „Dortmunder Journalistik-Professor Gostomzyk will Medien-Überwachung“ Stellung zu nehmen. Er setzt sich mit einem Beitrag auseinander, den Herr Ladeur und ich im Journalistik Journal 1/2013 veröffentlicht haben. Er sollte aufzeigen, dass die Anwendung von Medienprivilegien wie dem Zeugnisverweigerungsrecht oder dem presserechtlichen Auskunftsanspruch zur praktischen Herausforderung geworden ist. Dabei kam es zu Missverständnissen. Deshalb folgende Klarstellung:
Die rechtlichen Medienprivilegien stammen im Wesentlichen aus einer Zeit, als sich beispielsweise das Internet kaum erahnen ließ. Vergleichsweise zu heute ließ leicht sich abgrenzen: Was ist Medium, was nicht. Dies ist angesichts der deutlichen Zunahme und größeren Vielgestaltigkeit von Kommunikationsformen merklich schwieriger geworden. Zweifelsohne sind die Ruhrbarone Journalismus. Wie sieht es aber mit einem Online-Bewertungsportal oder aber dem Blog eines Sportvereins aus?