Die AfD ist verfassungswidrig und könnte verboten werden

Der AfD-Politiker Norbert Emmerich (links) wurde im Dezember 2025 zum stellvertretenden Bürgermeister von Gelsenkirchen gewählt. Neben ihm: Oberbürgermeisterin Andrea Henze (SPD). | Foto: Stadt Gelsenkirchen – Leander Bröcker

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt in einem von ihr beauftragten Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass die AfD nach ihrer Einschätzung die Voraussetzungen für ein Parteiverbot gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes erfüllt. Die Gutachter argumentieren, dass die Partei nicht nur einzelne verfassungswidrige Positionen vertrete, sondern insgesamt auf Ziele hinarbeite, die mit den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar seien.

Als zentralen Punkt nennen die Autoren des Gutachtens einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes. Ihrer Analyse zufolge vertritt die AfD ein ethnisch-kulturelles Verständnis des deutschen Volkes, das Menschen mit Migrationsgeschichte oder bestimmten religiösen Hintergründen nicht als gleichberechtigten Teil der politischen Gemeinschaft anerkenne. Dadurch werde das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichwertigkeit aller Menschen infrage gestellt.

Darüber hinaus sehen die Gutachter unter dem Vorsitz von Dr. Bijan Moini Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip. Sie führen an, dass führende Vertreter der Partei politische Gegner teilweise nicht als legitime Wettbewerber in einer pluralistischen Demokratie behandelten, sondern deren Ausschaltung oder Bestrafung nach einem politischen Machtwechsel in Aussicht stellten. Nach Auffassung der Gutachter widerspricht dies dem Grundsatz des freien und fairen politischen Wettbewerbs, der für die demokratische Ordnung wesentlich ist.

Ein weiterer Aspekt betrifft den Umgang der Partei mit extremistischen Strömungen innerhalb ihrer eigenen Reihen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sich die AfD nicht ausreichend von verfassungsfeindlichen Positionen und Akteuren distanziere. Stattdessen würden entsprechende Tendenzen häufig toleriert oder sogar in die Parteiarbeit eingebunden. Dies spreche dafür, dass problematische Positionen nicht bloß Randerscheinungen seien, sondern Teil der politischen Ausrichtung der Partei.

Menschenwürde, Demokratieprinzip und Potentialität: Die Verbotsargumentation der GFF

Für ein Parteiverbot reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht allein die Feststellung verfassungsfeindlicher Ziele aus. Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass eine Partei aktiv und planvoll auf deren Verwirklichung hinarbeitet. Die Gutachter sehen auch diese Voraussetzung erfüllt und verweisen auf programmatische Aussagen, politische Kampagnen und das Verhalten führender Parteifunktionäre.

Schließlich argumentiert das Gutachten, dass die AfD über eine ausreichende politische Bedeutung verfügt, um ihre Ziele potenziell verwirklichen zu können. Anders als bei der NPD, deren Verbotsantrag 2017 trotz festgestellter Verfassungsfeindlichkeit unter anderem wegen fehlender politischer Relevanz scheiterte, verfüge die AfD über erhebliche Wahlerfolge, parlamentarische Vertretungen und gesellschaftlichen Einfluss. Deshalb sei auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte „Potentialität“ gegeben.

Auf Grundlage dieser Erwägungen gelangt das Gutachten zu der Einschätzung, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD rechtlich begründet und aussichtsreich sein könnte. Ob die Partei tatsächlich als verfassungswidrig eingestuft und verboten wird, könnte jedoch allein das Bundesverfassungsgericht in einem förmlichen Parteiverbotsverfahren entscheiden.

Autorenseite: Peter Hesse
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7 Comments
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Joe Hannes
Gast
Joe Hannes
20 Tage vor

Wenn eine NGO, die zudem noch von einem Mitglied der Grünen gegründet und als Generalsekretär geführt wird (Malte Spitz) und der weitere Grüne bzw. Grünennahe Personen und sogenannte Gender Studies Experten (wie Nora Marquard u.a.) angehören, behauptet, die AfD sei verfassungswidrig und könnte verboten werden, dann wirkt das für das linke Establishment wie eine Viagra Tablette mit dem Ergebnis, dass die Journalisten in seinem Gefolge in Extase verfallen und sich den Griffel wund schreiben um dem feuchtwarmen Sommerloch neben der Fußball-WM einen weiteren Höhepunkt zu bescheren.

Aber wie weit reicht die Expertise von GFF wirklich?

2017 scheiterten Malte Spitz und seine NGO mit einer Klage gegen das Landestransparenzgesetz vor dem Rheinlandpfälzischen Verfassungsgericht…

2018 beteiligte sich die GFF an den Klageverfahren gegen das Verbot von linksunten.indymedia nachdem auf dem linksextremen Internetportal im Zusammenhang mit dem G20 Gipfel in Hamburg ein Großteil der Krawalle organisiert worden waren. Die Klagen von GFF und seinen Freunden wurden im Januar 2020 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen…

Besonders viel Ahnung von der Materie hat man bei GFF offenar nicht, zumindest nicht mehr als Nancy Faser, wenn es darum geht was verfasssungswidrig ist und verboten gehört. Dafür steckt man mit einem Bein tief im linksextremen Sumpf. Das Bundesverfassungsgericht stufte den deutschsprachigen Ableger von indymedia für den sich GFF nach dem Terror auf Hamburgs Sraßen so tapfer einsetze, als „das derzeit wichtigste Informations- und Propagandamedium für die linksextremistische Szene im deutschsprachigen Raum“ ein…

Noch Fragen?!?

Joe Hannes
Gast
Joe Hannes
20 Tage vor

Ich muss mich korrigieren: Die Einschätzung von indymedia als „das derzeit wichtigste Informations- und Propagandamedium für die linksextremistische Szene im deutschsprachigen Raum“ erfolgte vom Bundesamt für Verfassungsschutz und nicht vom Bundesverfassungsgericht. Dies ändert allerdings nichts an der Pro-Indymedia-Ausrichtung der GFF-

Jens Kruse
Gast
Jens Kruse
20 Tage vor

Danke! Dem kann ich mich nur anschließen. Auf Basis dieses Gutachtens ein Verfahren einzuleiten erscheint mir als wissenschaftliche (rechtswissenschaftlich) doch etwas dürftig. Welche Verfassungsrechtler (es sollte schon der eine oder andere Uni-Professor/-in dabei sein) teilt dies? Wenn man sich die Presse, insbesondere die Überschriften ansieht, dann ist dies schon „gegessen“, da durch ein NGO-Gutachten (die Darstellung als „unabhängig“ konnte ich jetzt auch nicht so ganz nachvollziehen) „belegt“. Tut mir leid, aber der deutsche Journalismus wird auch immer dürftiger. In keinem einzigen Artikel konnte ich eine Meinung durch einen Wissenschaftler dazu lesen. Es wurde einfach nur der Pressetext der NGO bzw. der Zusammenfassung aus dem Gutachten übernommen. Ich nenne dies „Fahren vor die Wand mit Ansage“, mit wahrscheinlich gravierenden Auswirkungen, wenn das Verfahren dann nicht erfolgreich sein sollte. Aber ehrlich: ich kann mir auch die Konsequenzen noch nicht so richtig vorstellen, wenn es erfolgreich wäre. Ich bin da sehr zwiegespalten.

Richard Holthausen
Richard Holthausen
20 Tage vor

…und ein kürzlich vom unabhängigen Verein „Gesellschaft für freie Gänse“ beauftragtes Gutachten kam zu dem klaren Ergebnis, dass Füchse aus dem heimischen Ökosystem zu entfernen sind…

paule t.
paule t.
19 Tage vor

Ich gehe zunächst mal auf diese Frage ein:

Welche Verfassungsrechtler (es sollte schon der eine oder andere Uni-Professor/-in dabei sein) teilt dies?

Ddie GFF hat außer dem natürlich selbst schon von Rechtswissenschaftlern erstellten Gutachten noch zwei Professor:innen mit Zweitgutachten beauftragt. Ergebnis:

Prof. Dr. Christoph Möllers, Bevollmächtigter in den beiden letzten Verfahren gegen die NPD/Die Heimat, und Prof. Dr. Sophie Schönberger, Parteienrechtlerin, bestätigen die Methodik des AfD-Gutachtens, seine Ergebnisoffenheit und dass die Autor*innen nach wissenschaftlichen Standards gearbeitet haben. Damit steht die Untersuchung auf einem soliden Fundament. Prof. Möllers nennt das Gutachten „das bisher stärkste Indiz für die Verfassungsfeindlichkeit” der AfD. Insgesamt hält er „Argumentation und Ergebnisse des Gutachtens für gut vertretbar“. Inhaltlich teilen beide Zweitgutachter*innen die Einschätzung, dass die Ziele der AfD gegen das Demokratieprinzip gerichtet ist, nämlich durch die anvisierte Unterdrückung und Verfolgung ihrer politischen Gegner*innen.

Insgesamt fände ich es erfrischend (@ biaherige Kommentare), wenn man bei dieser Frage mit inhaltlich validen Argumenten statt mit ad hominems (sinngemäß: Wenn es von dieser Organisation komme, könne es ja nichts taugen) argumentieren würde.

Die Argumente des Gutachtens stehen in Kürzestform ja schon oben im Artikel. Ferner sind sowohl eine Zusammenfassung des Gutachtens als auch das Gutachten selbst samt Belegsammlung im Internet verfügbar. Damit könnte man sich beschäftigen.

Interaktive Zusammenfassung:
https://afd-gutachten.de/
Komplettes Gutachten:
https://afd-gutachten.de/gutachten/einfuehrung/
FAQs (unten auf der Seite):
https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten

@ Joe Hannes: Sie haben sich zwei Fälle herausgepickt, bei denen – wenn ich Ihnen Ihre Darstellung abnehmen kann – die GFF mit ihrer Positionen nicht durchgedrungen ist, und schließen daraus auf Inkompetenz. Vielleicht möchten Sie dem die Fälle gegenüberstellen, bei denen die GFF mit ihrer Position Erfolg hatte? Das wäre eine ehrlichere Grundlage für eine solche Bewertung.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
18 Tage vor

Die Zusammenfassung des Gutachtens kann mir keinen Mut für ein erfolgreiches Verbotsverfahren machen.
Eine Ansammlung von Belegen zu hässlichen Deutschen begründet kein Verbotsverfahren. Da wo es inhaltlich konkreter wird, verfallen die Autoren in Allgemeinphraseologie.

Es kann natürlich sein, daß die Autoren sich um eine intellektuelle Überforderung der Leser sorgen, wie das heute häufig geschieht. Aber dem Verdacht, die Autoren seien selbst nicht die hellsten, ist damit nichtsdestoweniger Tür und Tor geöffnet.

Jedenfalls verstehe ich die Wut vieler Antifaschistischen, die in diesem Gutachten ein Geschenk für die AfD erkennen.

Alf
Gast
Alf
17 Tage vor

Bekannt ist der Vorwurf an die AfD, sie unterscheide zwischen echten Deutschen und eingebürgerten Deutschen mit Migrationshintergrund. Eine AfD-Erklärung von 2021, besagt „Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“ Die GFF hat aber „hunderte Belege“ gefunden, dass die AfD das anders sieht. So werde etwa bei der Geburtenförderung verlangt, dass beide Eltern Deutsche sind. Ich frage mich,, was ist mit den deutschen, die einen ausländischen (polnisch, französisch, tschechisch) Namen haben, aber schon in der fünften, sechsten Generationen in Deutschland leben.

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