
Die Schulen in NRW sollen künftig selbst darüber entscheiden können, ob und in welchem Umfang zeitweise in den Distanzunterricht gewechselt wird. Dies sieht die neue „Distanzunterrichtsverordnung“ von Schulministerin Dorothee Feller (CDU) vor, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Demnach sollen die Schulleitungen nach Einschätzung der Lage vor Ort darüber beschließen und anschließend Eltern und Schulaufsichtsbehörde darüber informieren. Voraussetzung ist, dass wegen der epidemischen Lage vor Ort – etwa nach einem Corona-Großausbruch oder dem Ausfall eines größeren Teils des Kollegiums – Unterricht in Präsenz nicht oder nur eingeschränkt erteilt werden kann.