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‚Datteln 4‘: Auch das „Durchwinken“ einer Zielabweichung gehört zum politischen Einmischen!



Beim juristisch gestoppten Kraftwerksneubau ‚Datteln 4‘ läuft aktuell alles auf ein sogenanntes ‚Zielabweichungsverfahren‘ hinaus. Durch dieses könnte es, wenn es politisch gewollt ist, doch noch zu einer nachträglichen Legalisierung des umstrittenen Kohlemeilers im Kreis Recklinghausen kommen.

Und während die beteiligten Politiker offenkundig jedwede öffentliche Diskussion möglichst klein halten wollen, aus dem Kreise der Politik aktuell kaum noch kritische Stimmen zum Kraftwerk verbreitet werden, auch nicht von den Landesgrünen, welche sich ursprünglich, als sie selber noch in der Opposition waren, sehr kritisch mit dem Projekt auseinandergesetzt hatten (siehe Video), versuchen immer wieder auch einzelne Bürger ihren Unmut über die sich abzeichnende Entwicklung auszudrücken. So auch aktuell nun wieder einmal.

Ein Dattelner Bürger, der seinen Namen in der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang lieber nicht genannt sehen möchte, hat sich nun mit einer kritischen Stellungnahme direkt an NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gewandt, um sie mit seinen Argumenten zu konfrontieren. Auch den Ruhrbaronen wurde eine Kopie des Schreibens überlassen, welche ich hier gerne heute öffentlich zur Diskussion stellen möchte.

„…Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

mit Fassungslosigkeit und auch mit Befremden habe ich die Aussagen von Minister Duin zur Kenntnis genommen, der unverblümt Milliarden Subventionen für Kraftwerke fordert.

Zitat: Minister Duin will Subventionen: Milliarden für Kraftwerke gefordert

Betreiber von Kohle- und Gaskraftwerken stöhnen über mangelnde Auslastung – die Kraftwerke werden immer seltener gebraucht, um die Stromerzeugung zu stützen. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) hat am Montag (12.08.2013) Milliarden-Hilfen gefordert.

Zuvor hatte Duin eineinhalb Stunden mit Kommunalpolitikern und Vertretern von Stadtwerken aus NRW über die Lage diskutiert. Konsens zwischen Politikern und Energiefirmen: Konventionelle Kraftwerksbetreiber hätten große wirtschaftliche Probleme. Sie seien der Verlierer der 2011 im Konsens beschlossenen Energiewende.

Als Negativbeispiel führte Duin das Gas- und Dampfturbinen(GuD)-Kraftwerk Knapsack II in Hürth bei Köln an. Das Kraftwerk sei seit der Inbetriebnahme vor drei Monaten gerade einmal „an zwei Tagen“ am Netz gewesen, sagte der Minister.“ Zitat Ende.

Unter den oben genannten Voraussetzungen (mangelnde Auslastung)ist der Neubau eines Steinkohlekraftwerks in Datteln überhaupt nicht darstellbar! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Steinkohlekraftwerk Datteln IV im Rechtssinne nicht existiert. Investitionen in dieses Bauvorhaben und somit der Weiterbau am Kraftwerk sind m. E. nicht zulässig gewesen, weil es hierzu an der Rechtsgrundlage fehlte! Einen Weiterbau an der vom OVG Münster stillgelegten Baustelle hat die Bezirksregierung Münster nicht verhindert, obwohl sie hierzu die Möglichkeit gehabt hätte und m. E. dazu sogar verpflichtet gewesen wäre. Die Um- und Durchsetzung des OVG-Urteils wurde von der Bezirksregierung Münster jedenfalls nicht unterstützt, sondern behindert! Schätzungsweise 800 Mio. € wurden demnach noch, nach dem Urteil des OVG Münster 2009, rechtswidrig, da ohne Rechtsgrundlage, in den Weiterbau des Steinkohlekraftwerks Datteln IV gesteckt.

Die Ausnutzung der von der Bezirksregierung erteilten Genehmigungen durch den Bauherrn war m. E. sittenwidrig und deshalb von Anfang an nichtig! Die von der Bezirksregierung Münster erteilten Genehmigungen wurden allesamt entzogen. In diesem Zusammenhang komme ich auf die offenen und ungeklärten Haftungsfragen sowie die jeweiligen Verantwortlichkeiten noch zu sprechen.

U N W I R T S CH A F T L I C H K E I T

Auch andere Kraftwerksbetreiber wie z. B. RWE wollen wegen des unwirtschaftlichen Betriebes bis zu 28 verschiedene Kraftwerke schließen. Weshalb der Bauherr E.ON meint, dass gerade sein in der Planung befindliche Steinkohlekraftwerk Datteln IV wirtschaftlich arbeiten soll, muss er erst noch belastbar nachweisen. Subventionen aus der Staatskasse darf es jedenfalls für dieses Kraftwerk nicht geben.

Die Unwirtschaftlichkeit des in der Planung befindlichen Steinkohlekraftwerks Datteln IV ist wegen der Vorrangstellung der erneuerbaren Energie bereits jetzt deutlich erkennbar, und eine Inbetriebnahme des Kraftwerks führt unweigerlich zu weiteren Verlusten der Anteilseigner! Das ist m. E. auch der Grund dafür, dass die Industrie bereits jetzt Subventionen für unrentable Kraftwerke fordert und einige Lobbyisten und auch Minister in das gleiche Horn stoßen. Benötigen wir in NRW noch ein Steinkohlekraftwerk, das sofort nach Inbetriebnahme wegen mangelnder Auslastung Verluste produziert? Brauchen wir einen Kraftwerks-Neubau als „Standby Kraftwerk“, das langfristig auf Subventionen angewiesen ist und die Bürger in NRW zusätzlich mit Kosten belastet? Ich denke nicht.

Der derzeitige Kraftwerkspark reicht bei weitem aus, um die Grundlastversorgung in Deutschland ausreichend zu decken und die Energiewende bis zur erfolgreichen und finalen Umsetzung zu tragen. Das teilt u.a. auch die Bundesnetzagentur mit.

F E H L I V E S T I T I O N

Weshalb der Investor nicht von seiner Planung Datteln IV abrückt, obwohl er weiß, dass das Kraftwerk nicht wirtschaftlich betrieben werden kann ist nur so erklärlich, dass er seine Fehlinvestition durch Subventionszahlungen der Landesregierung NRW noch irgendwie profitabel darstellen will. Die E.ON-Vorstände und Aufsichtsräte hätten bereits 2009 das Verfahren um den Bau des Steinkohlekraftwerks Datteln IV beenden können und müssen. Denn bereits im Jahr 2009 gab es ausreichend Hinweise darauf, dass der Standort Datteln für dieses Kraftwerk ungeeignet ist, und, dass auch weitere Kohlekraftwerke zukünftig nicht mehr wirtschaftlich und rentabel arbeiten können!

R I S I K O B E W E R T U N G D E R I N V S T I T I O N

Hätten die Vorstände und die Aufsichtsräte das Urteil des OVG Münster aus dem Jahr 2009 zur Kenntnis genommen, umgesetzt und respektiert, hätte es niemals zu weiteren Investitionen kommen dürfen, zumal es überhaupt keine Rechtsgrundlage für den Weiterbau gab. Die Ausnutzung der von der Bezirksregierung Münster erteilten und im Nachhinein wieder entzogen Genehmigungen durch den Bauherrn war sittenwidrig und deshalb von Anfang an nichtig. Die Frage die sich nun stellt ist, haben die Vorstände und Aufsichtsräte, wie immer behauptet, auf „eigenes Risiko“ oder aber „auf das Risiko der Anteilseigner“ gebaut und sich ggfls. ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig gemacht? Ob unter den damals gegebenen Voraussetzungen ein Weiterbau am Kraftwerk überhaupt möglich sein würde, konnten der Vorstand und auch der Aufsichtsrat überhaupt nicht abschätzen. Hierfür waren und sind politische Entscheidungen maßgeblich! Konnten oder können die verantwortlichen Manager des Bauherrn noch zu treffende Entscheidungen in der Politik beeinflussen?

Etwa durch den selbstherrlichen und unberechtigten Weiterbau am Kraftwerk? Einige Politiker und auch Minister weisen in der Öffentlichkeit gerne auf die bereits investierte Summe von ca. 1 Mrd. € hin. Ist das etwa schon die Beeinflussung der Politik durch die Wirtschaft? Ob und wann diesbezüglich notwendige Entscheidungen überhaupt getroffen werden, konnte der Bauherr zu keinem Zeitpunkt abschätzen. Das ist ja bis heute nicht eindeutig ersichtlich oder geklärt.

H A F T U N G W E G E N F E H L E N D EM R I S I K O M A G E M E N T

Eine Minimierung des Schadens für die Anteilseigner hatten die Verantwortlichen des Konzerns jedenfalls nicht im Blick, als sie sich zum Weiterbau entschieden haben. Mir ist bekannt, dass sich der Konzern auf die bereits erteilten Genehmigungen beruft. Diese wurde aber nachweislich aufgrund der Fehleinschätzungen der beteiligen Behörden erteilt und durch teilweise fehlerhafte Gutachten gestützt und wurden allesamt widerrufen und das ändert auch nichts an der Tatsache, dass es eine Risikoanalyse beim Bauherren scheinbar nicht gab. Deshalb haben meines Erachtens der Vorstand und Aufsichtsrat leichtfertig und verantwortungslos die Einlagen und das Vermögen der Anteilseigner aufs Spiel gesetzt (ca. 800 Mio. €), denn bis zum Urteil 2009 waren lediglich ca. 200 Mio. € verbaut.

Aus den o. g. Gründen sollte speziell die Entscheidung zum Weiterbau am Kraftwerk, ohne Rechtsgrundlage und ohne Aussicht auf erfolgreiche Inbetriebnahme, von den zuständigen Behörden einmal eingehend untersucht und rechtlich beleuchtet werden. Ob hier auch aktienrechtliche Überprüfungen zu erfolgen haben entzieht sich meiner Kenntnis. Nach meinen Kenntnisstand verjähren die Ansprüche der Eigentümer/Anteilseigner wegen Vermögensschaden gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat nach 5 Jahren und dieser Anspruch würde 2014 enden. Diesbezüglich wären die Anteileigner des Konzerns bei vorliegen der Voraussetzung und Ansprüche rechtzeitig zu unterrichten.

Dass es eine Risikoabwägung nicht gab belegt u. a. die Aussage des Eon-Deutschlandchef Ingo Luge. ZITAT: Für den Energieriesen Eon könnte ein Scheitern beim Bau des umstrittenen Steinkohlekraftwerks in Datteln teuer werden. „Wir haben schon mehr als eine Milliarde Euro in das Projekt gesteckt“, sagt Eon-Deutschlandchef Ingo Luge. Eon hofft nun auf Hilfe der Politik bei der Genehmigung der neuen Bebauungspläne. Quelle: http://www.derwesten.de/wirtschaft/warum-fuer-eon-beim-kraftwerk-datteln-so-viel-auf-dem-spiel-steht-id8144973.html#plx183439233

E.ON hofft auf Hilfe der Politik. Die Hoffnung, dass die Politik helfen wird, ist scheinbar die „Risikoanalyse“ und die Grundlage des Konzerns dafür, weitergehend 800.000.000 € (achthundertmillionen) in ein Bauwerk ohne rechtsgültigen Bebauungsplan zu investieren!

Das zeigt wohl auch eindeutig das Kalkül der E.ON-Vorstände und Aufsichtsräte, nämlich, mit dem eigenmächtigen Weiterbau Druck auf die Politik auszuüben!

V E R A N T W O R T U N G L O S

E.ON baut erst einmal unbeeindruckt des Urteils weiter, um dann die Politik mit der nun getätigten Investition unter Druck zu setzen. Was das in meinen Augen ist sage ich an dieser Stelle nicht, möchte aber betonen, dass sich die Politik, ebenso wenig wie es das OVG Münster tat, von der Investitionssumme beeindrucken lassen darf, die dazu noch verantwortungslos gegenüber den Eigentümern getätigt wurde.

Wenn dieses Verhalten dann auch noch zum Erfolg führen würde, werden wohl sehr viele Menschen den Glauben an Politik und Rechtsstaatlichkeit im Land NRW verlieren. Von Rechtssicherheit für Bürger und Investoren kann man jetzt in diesem Zusammenhang wohl nicht mehr sprechen.

Über Rechtssicherheit für den Investor müssen wir nach dem o. dargelegten nicht nachdenken. Die kann es, wie auch das OVG Münster in seinem Urteil zutreffend festgestellt hat, auch nicht geben. Denn, nachdem was an Planungs- u. Abwägungsfehlern festgestellt wurde, konnte der Investor nicht auf die rechtsverbindliche Durchführung und auf Vollendung des Bauvorhabens vertrauen. (Es waren von Anfang an Klagen anhängig!). Schon in der der Planungsvorbereitung wurde auf allen Planungsebenen nachweislich gegen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen verstoßen (s. Urteil des OVG Münster 2009). Das ist nicht nur Planungsmurks im gesamten Verfahren, sondern das ist auch die Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze im gesamten Planungs- u. Bauverfahren. Keiner der Verantwortlichen wurde bisher zur Rechenschaft gezogen. Insbesondere die Gutachter, auf dessen Expertise hin ja gerade Entscheidungen getroffen werden, werden für Ihr Handeln und ihre Fehleinschätzung nicht haftbar gemacht. Scheinbar ist die Unterschrift unter der Expertise nichts wert. Ich denke hier besteht dringender Handlungsbedarf.

K E I N  Ö F F E N T L I C H E S  I N T E R E S S E

Bei dem geplanten Steinkohlekraftwerk in Datteln handelt es sich eben nicht, wie immer wieder gerne behauptet, um das modernste und effizienteste Steinkohlekraftwerk Europas, sondern, aufgrund der technischen Probleme mit dem im Kraftwerk verbauten T-24 Stahl und der Abluftreinigung handelt es sich lediglich um ein ganz „normales Steinkohlekraftwerk“, das man auch in Süd-Deutschland hätte bauen können. Mit den verbauten T-24 Stahl lässt sich das angestrebte Referenz-Kraftwerk jedenfalls nicht betreiben und das Erreichen der für die geplante Effizienz vorgesehen Temperaturen ist schlichtweg unmöglich. Andere Bauherren und Betreiber von Steinkohlekraftwerken hatten den T-24 Stahl wieder demontiert und den herkömmlichen Stahl verbaut mit der Konsequenz, dass höhere Temperaturen zur Effizienzsteigerung nicht mehr möglich sind. Auch der wegen der Umgehung der „Störfallverordnung“ nun vorgesehene Einsatz von „Ammoniakwasser“ anstatt des reinen Ammoniaks hindert die Bauherren des Kraftwerks an der Realisierung der geplanten und viel gelobten Effizienz. Zudem ist der Einsatz von Ammoniakwasser in einem Kraftwerk kein erprobtes Verfahren und m. W. im Kraftwerk Datteln auch nicht umzusetzen, da die baulichen Vorrausetzung im vorhandenen Bauwerk nicht gegeben sind und im Nachhinein auch nicht mehr geschaffen werden können. Warum wird denn nicht grundsätzlich „Ammoniakwasser“ eingesetzt, wenn es denn so einfach zu realisieren und umzusetzen ist? Hier muss man seitens der Genehmigungsbehörden doch einfach nur mal die Grundsätze der machbaren Technik zum Wunschdenken des Investors übereinander legen und wird feststellen was geht und was nicht.

Die für die geplante Effizienz benötigten Temperaturen und Drücke lassen sich mit dieser Stahlvergütung jedenfalls nicht erreichen! Hinzu kommt, dass wegen der Nähe zur Wohnbebauung ein Einsatz von Ammoniak zur Abluftreinigung unzulässig ist und deshalb wird von der Stadtverwaltung Datteln und vom Bauherren versucht, mit einem unerprobten Reinigungsverfahren das Problem, das die Störfallverordnung mit sich bringt, zu umgehen. Also, auch hier wieder keine Konfliktlösung, sondern ein Verschleiern und ignorieren der bestehenden Konflikte.

Von einem Referenz-Kraftwerk NRW kann man nach dem oben dargelegten wohl nicht mehr sprechen. Die vom Bauherren angegebene Effizienz des Kraftwerkes lässt sich so jedenfalls nicht erreichen und es bleibt schlicht und ergreifend ein „normales Kraftwerk“ übrig, das Deutschland nicht braucht und Datteln schon gar nicht. Vom öffentlichen Interesse an diesem Kraftwerk kann man demzufolge nicht mehr sprechen!

Der Bauherr hat nach dem Urteil des OVG Münster unverdrossen weiter gebaut und seine bis dahin erteilten Genehmigungen ausgenutzt. Beantragt, rechtswidrig genehmigt und gebaut wurde ein sog. „Störfallbetrieb“ für den besondere Sicherheitsstandart und Vorschriften einzuhalten sind und der jetzt zu 90 % fertiggestellt wurde. Weil das Einhalten der Vorschriften und Richtlinien eines „Störfallbetriebes“ aber unmöglich ist, wurde der Bebauungsplan 105 der Stadt Datteln im Jahr 2009 vom OVG Münster aus dem Verkehr gezogen!

Gegenwärtig will man seitens der Bauherren, der Stadtverwaltung Datteln sowie der Planungsbehörden so tun, als ob es sich bei dem Kraftwerk gar nicht mehr um einen „Störfallbetrieb“ handelt! Mit einer derartigen „Planung“ möchte man dann auch noch zur Krönung des Ganzen den Abstandserlass NRW und die Seveso II-Richtlinie umgehen. Soviel zur Ehrlichkeit der Planung! Dieses Planungsverhalten kann nicht im Interesse der Bürger und schon gar nicht im Interesse der Landesregierung NRW sein, die die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens als Maßstab weiterer Planungen gesetzt hatte. Hiervon bleibt wohl nach dem o. beschriebenen nichts übrig. Eine Abwägung der schutzwürdigen Interessen der Bewohner findet an keiner Stelle statt, aber diese ist maßgeblich für eine seriöse Planung.

Der Planung an diesem speziellen Standort fehlt es an der notwendigen Ehrlichkeit, und die bestehenden Probleme und Konflikte werden durch die „parteilich erstellten Gutachten“ lediglich verschleiert, aber nicht gelöst. Dieses unseriöse Vorgehen kann keine Grundlage für die Planrechtfertigung und erst recht nicht für die erforderliche Abwägung der Interessen sein.

F E H L E R  Ü B E R  F E H L ER

(VORSATZ UND VERFAHRENSBESCHLEUNIGUNG?)

Der Bau des Kraftwerks Datteln IV wurde 2009 erfolgreich beklagt (Urteil vom 03.09.2009, Az. 10 D 121/07.NE). Trotz anhängiger Klagen und trotz über 700 Einwendungen von direkt betroffenen Bürgern gegen den gewählten Standort Löringhof 10 wurde der Bau und die Verfahren des Kraftwerks, wie das o.g. Urteil eindrucksvoll belegt, von der Dattelner Stadtverwaltung und der Bezirksregierung Münster, an den Einsprüchen und Klagen der Bürgern vorbei, organisiert und sodann rechtswidrig errichtet!

Alle Genehmigungen wurden entzogen und widerrufen! Die „F E H L E R“ der beiden Behörden lesen sich in der Beurteilung des OVG Münster wie ein Sammelsurium von Widersprüchen, Fehlbeurteilungen, Irrtümern und Verstößen. Auch die sog. Gutachter haben vom OVG Münster ihr Fett abbekommen. Die Abhängigkeit der Gutachter und Ihrer Expertisen wurde explizit im Urteil erwähnt! Das OVG Münster hat die „Gefälligkeitsgutachten“ einiger Akteure in der Luft zerrissen. Zitat aus dem Urteil des OVG 2009 -“ Die Möglichkeit einer Befangenheit des Büros M. lässt sich jedoch nicht von vornherein von der Hand weisen. Das Büro ist von der Beigeladenen nämlich nicht nur mit der Erstellung von Gutachten im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beauftragt worden. Vielmehr hat die Beigeladene es während der gesamten Bauphase und beim Betrieb des Kraftwerks mit der Bauleitung im Bereich des Lärmschutzes betraut, so dass erhebliche wirtschaftliche Interessen im Raum stehen.“ Zitat Ende.

Offensichtlich wurden seinerzeit auch aufgrund fehlerhafter E.ON Gutachten rechtsfehlerhafte Entscheidungen von der Bezirksregierung Münster und von der Stadtverwaltung Datteln gefällt, die zur Aufhebung des Bebauungsplanes 105 führten.

Auf der Internetseite der Stadt Datteln gesteht die Stadtverwaltung Datteln sogar nach nunmehr 4 Jahren die Fehler ein. Zitat: „Es ist zunächst völlig unstreitig, dass das OVG NRW den ursprünglichen Bebauungsplan für das E.ON-Kraftwerk wegen einer Reihe von Fehlern auf unterschiedlichen Planungsebenen für unwirksam erklärt hat.“ Zitat Ende. Die Verantwortung dafür hat bisher aber niemand übernommen! Weder die Stadtverwaltung Datteln, noch die Bezirksregierung Münster und die „Manager“ und „Aufsichtsräte“ von E.ON erst recht nicht.

S T A D T P L A N U N G  F I N D E T  N I C H T  S T A T T

Die Stadt Datteln nimmt ihre ureigensten Rechte wie z. B. ihre Planungshoheit an keiner Stelle wahr und denkt überhaupt nicht daran, eigene, ausgewogene und die Vorgaben des § 1 BauGB beachtende planerische Entscheidungen zu treffen. Die Stadtverwaltung Datteln hat die Rolle eines dienstbereiten Erfüllungsgehilfen für E.ON eingenommen. Die Entscheidungsvorlagen, die die Stadtverwaltung Datteln für den Stadtrat erstellt sind scheinbar auf die Anforderung der Bauherren bestens abgestimmt und immer im Interesse von E.ON formuliert. Die Bürgerinteressen werden an keiner Stelle berücksichtigt. Eine freie Abwägungsentscheidung des Rates und die erforderlichen Konfliktlösungen werden gar nicht erst angeboten und so unmöglich gemacht. Die gelieferten unrealistischen Entscheidungsvorlagen der Stadtverwaltung Datteln führen wieder und geradewegs in ein erneutes Klageverfahren.

Ich darf Sie aus den vorgenannten Gründen bitten, nicht die Interessen der Kohlelobby zu vertreten, sondern die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und für eine zukunftsfähige Energiepolitik einzustehen, die nicht von einzelnen Kohlekraftwerken abhängig ist. Sorgen Sie dafür, dass keine neuen Subventionen für Kraftwerke geschaffen werden.

Beenden Sie endlich dieses unsägliche Theater und erteilen dem angestrebten Zielabweichungsverfahren eine deutliche und endgültige Absage! Ein Zielabweichungsverfahren, wie es derzeit von Bauherren angestrebt wird, lässt sich jedenfalls nach meinem Ermessen für dieses Projekt nicht in Anspruch nehmen.

Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal an die Zusagen der Politik, sich nicht in das Verfahren einzumischen und das Recht zugunsten des Privatinvestors zu ändern. Auch das „durchwinken“ einer Zielabweichung gehört zum politischen EINMISCHEN! …“

(Name und Anschrift des Absenders sind den Ruhrbaronen bekannt. Auf Wunsch des Bürgers wurde er hier aber aus dem Brief an die Ministerpräsidentin entfernt.)

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Walter Stach
Walter Stach
10 Jahre zuvor

Robin,
ich habe mich bei dem „Dattelner Bürger“ schon für seine Arbeit persönlich bedankt.
Nur müssen wir und alle anderen, die zukunftsorientiert den Ausstieg aus der Kohleverstromung wollen, eigentlich auch die SPD, denn mit ihrer Zustimmung ist die sog.“Energiewende“ beschlossen worden, zur Kenntnis nehmen, daß das Land NRW, vertreten durch die Ministerpräsidentin, Gegenteiliges will, einschließlich staatlicher Mrd.Beiträge für eine rückwärts gewandte Energpolitik in NRW, während unsere innerdeutschen Wettbewerber , z.B. Bayern, auf die sog. erneubaren Energien setzen, einschließlich der Nutzung aller in diesem Segment bestehenden Chancen neuer industrieller Produktionen.

Auf diesem Hintergrund liegt es nahe, daß die Landesregierung auf dem Wege ist, das „Zielabweichungsverfahren“ zum Standort E.ON-Datteln IV durchzuwinken, auch wider alle rechtlichen Bedenken, die hinreichend in einschlägigen Gutachten dokumentiert sind. Es gibt lediglich ein offizielles Gutachten für den RVR, das diese Bedenken zurückweist.

Also wie seit langem prognostiziert:

Mit einger Wahrscheinlichkeit wird „E.ON-Datteln IV“, konkret der neue B-Plan der Stadt Datteln und die dem zu Grunde liegende Zielabweichungsentscheidung der obersten Landesplanungsbehörde, letztlich wieder Gegenstand eines konkreten Normenkontrollverfahrens vor dem OVG Münster sein.

Anmerkungen:
1.
Die unmittelbar benachbarte Kinderklinik scheint weiterhin völlig problem- und völlig bedenkenlos „bestens“ mit dem größen Monoblock-Kohlekraftwerk-Europas ihrer unmittelbaren Nachbarschaft leben zu wollen;irre, unverständlich, unerklärlich oder erklärlich, weill……………?

2.
Was derzeit z.B. RWE alles veranstaltet, um nicht nur an der Kohleverstromung festhalten, sondern um diese mit Mrd.staatlicher Subventionen ausbauen zu können, läßt sich u.a. anhand einer außergewöhnliche intensiven Lobbyarbeit vn RWE im Lande erkennen.

Dabei wird gegen besseres Wissen immer wieder ein drohender Engpass in der Stromversorgung beschworen, dabei werden neuerdings die teilweise bankrotten kommunalen Haushalte der „Aktionärs-Kommunen“ beschworen, dh., weil die Finanzwirtschaft in einigen Kommunen des Ruhrgebietes gravierende Probleme aufweist, wird das bundespolitische Ziel einer Energiewende seitens der Minsterpräsidentin in Frage gestellt; „klein geistiger geht es nicht mehr.“

Solange in NRW, mit der Ministerpräsidentin an der Spitze, Industriepolitik, Energiepolitik betrieben wird im Geiste und in der Tradition von : „Der Steiger kommt………..“, wird vor allem das Ruhrgebiet ein Industriestandort von vorgestern sein und bleiben nebst eines per Zielabweichungsverfahrens möglicherweise nachträglich legitimierten, derzeit rechtswidrigen Standortes für E.on-Datteln IV, und auch so dazu beitragen, daß NRW, daß das Ruhrgebiet im nationalen und internationalenWettbewerb der Industriestandorte mittelfristig auf der Strecke bleiben.

Robin Patzwaldt
Robin Patzwaldt
10 Jahre zuvor

@Walter: Sehe ich auch so. Traurige Erkenntnisse sind das alles in allem. Man könnte den Glauben an die Politik vollends verlieren, wenn man sich die Aussagen und Ereignisse der letzten Jahre noch einmal vor Augen führt. Was bleibt ist ungläubiges Kopfschütteln und Verdruss…

Walter Stach
Walter Stach
10 Jahre zuvor

Ganz interessant auch in diesem Zusammenhang:
„Ach, die Kohle“;DIE ZEIT, 31.10., Nr.45,Titelseite-www.zeit.de/audio-; u.a. mit dem Nebensatz:“….schon aufpassen wird, daß es Frau Kraft nicht zu dolle treibt.“

Wer paßt in NRW auf, daß es Frau Kraft in Sachen Zielabweichung zu Gunsten von E.ON nicht zu dolle treibt? Vermutlich nur das OVG Münster oder?

Walter Stach
Walter Stach
10 Jahre zuvor

Und noch einige Hinweise:

1.
TAZ -2./3.11. S.06 -TAZ.Am Wochenende-;
Artikel
Überschrift: „Koaltion auf CO 2″ -Die Kohle-Konzerne suchen nach neuen Verbündeten…..;Frau Kraft übernimmt,………….“

2.
TAZ -2./3.11. S.10-TAZ.Am Wochenend-;
Kommentar
Überschrift: „Wer stoppt Hannelore Kohle“?

3.
dpa-Meldund, heute in verschiedenen Medien zu finden:

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann sagt:

„Wenn man den deutschen Kraftwerkspark betrachtet, kommt man zu dem Eregebnsi, dass es ausreichende Erzeugerkapazitäten gibt.“

Ich denke, darauf hinzuweisen ist vor allem in NRW wichtig, da die Kohle-Lobbysten in CDU und SPD, vorneweg Hannelore Kraft und ihr Minister Duin, aber auch die Kohle-Fans in den hiesigen Medien alles tun, damit diesbezüglich Kritisches, wie die unter 1-3 vorstehend angesprochenen, „unter dem Tisch bleibt bzw. unter den Tisch gekehrt wird“.

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