Deine Stimme – für Blasphemie

(Quelle: Jacques Tilly)
(Quelle: Jacques Tilly)

Eigentlich wollte ich was durchweg Positives zur aktuellen Aktion der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) schreiben. Nach all meiner Kritik der letzten Woche. Was Versöhnliches und so. Weil doch Karneval ist. Oder so. Und das mache ich auch. Auch. Aber lest selbst.

Nach Anfrage der Ruhrbarone beim BKA gab es 2013 insgesamt 60 Ermittlungsverfahren wegen der „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“.

Eine überschaubare Größe.

 

Brauchen wir diesen § 166 StGB, das sog. „Blasphemie-Verbot“ überhaupt noch? Hat es nicht einen Kern, der nicht mehr zeitgemäß ist? Wer es gerade heute nicht angesichts des islamistischen Terrors nicht angebracht diesen Paragraphen zu streichen?

Die Giordano-Bruno-Stiftung sagt ja. Ihr Chef, Michael Schmidt-Salomon, hat deswegen eine Petition eingereicht. Und nein, wir sprechen hier nicht über eine dieser Internet-Petitionen, die nichts bringen, ausser, dass man sagen kann: „Geil, Avaaz hatte eine Petition für weltweite Steuergerechtigkeit. Die hab ich geklickt. Und 5 min später gab es keinen Hunger mehr auf der Südhalbkugel!“ Nein, eine echte Petition beim Bundestag (für die, die sich sonst bei Avaaz herumtreiben: das ist in Deutschland der Ort, wo im RL viele Entscheidungen getroffen werden).

Die Petition zur Streichung des § 166 StGB kann dort noch bis morgen, 17. Februar, unterschrieben werden. Eine sinnvolle Sache – findet sicherlich auch Henryk Broder, der in der Welt den Blasphemie-Paragrafen kommentierte.

Letzterer wiederum war ja mit dem prominenten GBSler und Islamkritiker Hamed Abdel-Samad einige zeitlang in einem gemeinsamen Fernsehformat zu sehen. (Ich weise, darauf hin, dass heute Rosenmontag ist, und dafür diese Überleitung ziemlich gut war.)

Wie Friedensdemo-Watch vermeldete ist Abdel-Samad auf eine fein gemachte Satire der taz herein gefallen, in der von einer vermeintlich staatlichen Finanzierung der Antifa berichtet wurde.

Bei Twitter verkackt: Abdel-Samad (Quelle: Friedensdemo-Watch)
Bei Twitter verkackt: Abdel-Samad (Quelle: Friedensdemo-Watch)

Kann passieren. Ich habe die Satire an anderer Stelle aufgenommen. Wenn ich das aber richtig sehe, hat Abdel-Samad diesen Fehler nicht eingeräumt, sondern schlicht den Tweet gelöscht. Schade.

 

Und jetzt: geht raus, betrinkt euch, raucht Zigaretten, tanzt, küsst, singt, habt Spaß.
Oder feiert Karneval!

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spaetburgunder
spaetburgunder
9 Jahre zuvor

„Letzteres“? Das Broder?

Rainer Möller
Rainer Möller
9 Jahre zuvor

M. E. sollte jeder alles sagen dürfen, was ihm ernsthaft am Herzen liegt und wovon er ehrlich überzeugt ist. Darüber lohnt es sich nämlich zu reden und darüber muss man auch reden.
Andererseits springe ich nicht für Leute in die Bresche, die irgendwas zum Ausdruck bringen, bloß damit sich die Katholiken, die Juden oder die Moslems mal so richtig ärgern. Das würde ich als „niedrigen Beweggrund“ betrachten.

Gut, das ist eine eher eine moralische Unterscheidung und möglicherweise zu kompliziert, um in ein Gesetz gefasst zu werden und nach allen Seiten Rechtssicherheit zu schaffen. (Und gerade weil es im Bereich der Meinungsäußerung immer gleitende Übergänge gibt, müssen die Leute möglichst sicher vorherwissen, was sie tun dürfen und was sie sich nicht gefallen zu lassen brauchen.)

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@#3: Wieder mal völlig an der Verfassungsrealität vorbei.

Hier *darf* Jeder sagen, „was ihm ernsthaft am Herzen liegt und wovon er ehrlich überzeugt ist“. Und weil das halt *Jeder* darf, darf man auch denen, die glauben, sie sagen „was ihnen ernsthaft am Herzen liegt und wovon sie ehrlich überzeugt sind“, ins Gesicht schreien, dass sie völlig braunen Bockmist labern und sich gefälligst wieder auf die PI-Seiten zurücktrollen sollen. Also dahin, wo sie für Ihren Bockmist auch noch beklatscht werden. Oder ihr eigenes Blog aufmachen und dort auf die Klatscher warten.

Nennt man Meinungsvielfalt innerhalb einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

discipulussenecae
discipulussenecae
9 Jahre zuvor

Und nach dem wir nun alle durch Frau Kühnasts Reifen gesprungen sind, soll also die ‚Giiordano-Bruno-Stiftung‘ die Welt verbesssern? Namensetzen statt Argument?: „Was haben der Wissenschaftstheoretiker … und der Comiczeichner …, der Primatologe … und die Kinderbuchautoren … und … gemeinsam? Was verbindet die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin … mit dem Astronauten …, dem Immunologen … und dem Neurophilosophen …? Was die Evolutionsbiologen …, …, … und … mit den Schriftstellerinnen …. und …? Antwort: Sie alle sind Mitglieder der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs).

Meine Frage: Was haben die alle gemeinsam? Für wen oder für was lassen die sich instrumentalisieren, oder für wen oder für was wollen die alle verkauft werden? Ärmer geht es doch kaum: Um im deutschen Sprachraum zu bleiben: Händel, Mozart, Schiller, Kant, Schubert, Hegel, Goethe, Albert der Große, Bruckner, Brahms, Pestalozzi, Barth, Rahner, Meister Eckhart, Beethoven, Friedrich – Caspar David – und der Große, Mendelsson – auch der Felix ! – oder Bach fallen mir da ein. Und eine Menge Frauen auch noch. Annette von D. H, Clara Sch. und auch Sibylle M. Aber geht es darum?

Und trotz Schopenhauer, Nietzsche, Marx und Freud. Im deutschen Sprachraum!

Ich war gestern nicht draußen und habe mich nicht betrunken, nicht geraucht, nicht getanzt, aber geküsst, nicht gesungen und trotzdem Spaß gehabt! Weil ich mit meiner Frau einen schönen Abend hatte!

Können Deine oder Eure rot-grünen Schwestern und Brüder und sonstige Geschlechter das von sich behaupten ….?

Nun ja. Ich habe mal gelernt – zum Glück – gelernt, daß die Welt keine Reste-verwertende-K-Gruppen-Veranstaltung ist. Und dafür bin ich mehr als dankbar!

Arnold Voss
9 Jahre zuvor

Es geht nicht um Weltverbesserung, discipulussenecae, sondern um freie Meinungsäußerung. Diese hindert Niemand daran weiterhin schöne Abende mit Menschen zu haben die man liebt. 🙂

Arnold Voss
9 Jahre zuvor

@ 3

Rainer, eine Meinung ärgert immer Irgendjemanden. Auch die ihrige. 🙂

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Zum Thema “ Pressefreiheit oder Fremdenfeindlichkeit“ -Der Streti um die Mohammed-Karikaturen und die dänische Einwanderungspolitk- ist gerade im Campus-Verlag eine Dissertation von Jana Siram erschienen.
In der TAZ v. 17.2., S3 -www-taz.de/taz2medien@taz.de-gibt es dazu ein Interview mit Jana Siram.

M.E. ist das Interview vor allem deshalb lesenswert, weil Jana Siram nicht mainstream-gemäß bereit ist, alles was geschrieben, alles was karrikiert wird, vorbehaltlos unter unter Pressefreiheit zu subsumieren.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
9 Jahre zuvor

Ein anderer Artikel, der sich mit §166 beschäftigt, findet sich hier:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/zulaessige-religionskritik-ein-integrationshindernis-ersten-ranges-13389659.html
Hier wird §166 als Instrument zur Wahrung des Religionsfriedens vorgestellt.

M. E. erledigt dies heute allerdings auch $130StGB (Volksverhetzung) in völlig ausreichendem Maße und $166 ist nur noch ein historisches Relikt.
So gesehen kann sich über §166 aber auch nur aufregen, wer Spaß daran hat.

Arnold Voss
9 Jahre zuvor

Ja, der Paragraph 130 StGB reicht aus. Da bin ich ganz bei ihnen, Wolfram. http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html D.h. aber erst recht, dass der sogenannte Blasphemie-Paragraph weg mus. http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Er bezieht nämlich explizit auch die Inhalte von Religionen und Weltanschauungen, also damit z.B. auch die Existenz Gottes bzw. Gott selbst als möglichen Beleidigungs- und Belustigungsgegenstand ein. Auch eine Titulierung der religiösen Beschneidung als Körperverletzung könnte auf diese Weise als Beschimpfung angesehen werden. Damit kommt jede Art der Religionskritik auf den potentiellen Index, und genau das darf in einer Demokratie nicht sein.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
9 Jahre zuvor

„Auch eine Titulierung der religiösen Beschneidung als Körperverletzung könnte auf diese Weise als Beschimpfung angesehen werden.“
Kann es schließlich auch sein (dieser seltsame Grüne mit seinem „Poem“, sie erinnern sich sicher auch), wie hier im Blog als an einer der ganz wenigen Stellen in Deutschlands Medienlandschaft damals festgestellt worden ist. Eine echte Sternstunde der Barone – meiner Meinung nach.

Was dafür spricht §166 zu streichen: Prinzipienreiterei und das Recht auf Selbstverwirklichung von Atheisten.
Dagegen spricht: Das StGB ist kein Ort zur Selbstverwirklichung von Gesinnung. Das ist ein Wissen, das immer mehr verloren geht, auch in Deutschlands Parlamenten.

Arnold Voss
9 Jahre zuvor

Das Poem war wirklich Schrott. Das änder aber nichts daran, dass das Abschneiden eines gesunden Körperteils – selbst durch ärtzlich befugte – Andere nun mal nach unserer Verfassung als vorsätzliche Körperverletzung gilt. Aber man könnte es natürlich auch als ein Recht auf religiöse Selbstverwirklichung bezeichnen. KLaro.

Was aber könnte die diesbezügliche Selbstverwirklichung eines Atheisten als Atheisten sein, Wolfram? Was könnte der oder die sich z.B. selbst oder anderen Atheisten außer Haare und Nägel in wessen Namen abschneiden? Worin könnte für ihn der höhere Sinn liegen, dass sogar auch bei seinen gerade geborenen Kindern zu tun?

Oder meinen sie, dass Atheisten auch staatlich finanzierte Krankenhäuser aufmachen sollten in denen nur Atheisten als Ärztinnen und Ärzte arbeiten dürften? Dass sie das Recht auf Unterrichtstunden in den Schulen bekommen sollten? Dass sie mit staatlicher Hilfe eigene Kindergärten aufmachen sollten, in denen nur Kinder von Atheisten zugelassen sind? Was, meinen sie mit atheistischer Selbstverwirklichung, Wolfram?

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
9 Jahre zuvor

Wollen Sie $1631d BGB und seine Geschichte nochmal diskutieren?

Was ich mit atheistischer Selbstverwirklichung meine ist allerdings schnell erklärt: Ein eher redundanter Paragraph soll zum Zwecke intellektueller Masturbation von Kleinstverbänden (alle Zusammen 20000 (Wikipedia), zum Vergleich S 04 ~130000 (Wikipedia)) durch den Gesetzgeber gestrichen werden.
Oder noch anders gesagt: Zusammen mit anderen kämpfen wir von der Kirche vor Ort darum wie wir Kindergärten in ihrem Bestand bei hoffnungsloser finanzieller Unterdeckung am Laufen halten können, während sich GBS und Co ums „Prinzip“ kümmern und den Gesetzgeber stramm stehen lassen wollen, weil man sich „diskriminiert fühlt“. : )
Damit müßten sie sich allerdings auch nach plebiszitären Maßstäben erst mal weiter hinten hinter Muslimen (1,8Mio) und Juden (103000) anstellen, zumal diese beiden Gruppierungen echte Diskriminierung erleben. Aber dergleichen beeindruckt den „diskriminierten“ Atheisten nicht.

Bevor Sie mich mißverstehen sollte ich noch klarstellen, ich glaube nicht, daß alle Atheisten (nicht mal alle von diesen 20000) in Deutschland „diskriminierte“ Atheisten sind. Denn gerade unter diesen 20000 finden sich die Atheisten, die sich für ihre Überzeugung konkret faßbar einsetzen und für Sandkastenspiele der parlamentarischen Art keine Zeit haben.

Arnold Voss
9 Jahre zuvor

Wolfram. ein gutes Drittel der deutschen Bevölkerung gehört keiner Religion mehr an. Selbst in den USA sind es mittlerweile 25%. Deswegen sind die natürlich nicht gleich alle „bekennende“ Atheisten. Aber unter ihnen gibt es weitaus mehr Atheisten als ihre Statistik ausweist. So oder so haben diese Menschen aber ein ganz anderes Verhältnis zur Religion als die, die sich zu einem bestimmten Glauben bekennen. Sonst wären sie nämlich nicht dort ausgetreten bzw. wären sie dort eingetreten.

Ich setzte mich als Atheist hier immer wieder öffentlich für die Religionsfreiheit ein. Was sollte ich sonst noch tun, um mich für meine Überzeugung „konkret fassbar“ einzusetzen? Mich als Atheist registrieren lassen, damit ich in der öffentlichen Statistik auftauche? Daran habe ich aber nicht das geringste Interesse, weil der Atheismus/Agnostizismus für mich genauso als Privatsache zu behandeln ist wie die Gottgläubigkeit.

Es war allerdings schwierig für meine Tochter überhaupt einen Kindergartenplatz zu finden, in dem sie nicht in Richtung einer bestimmten Religion beeinflusst werden würde. Und raten sie mal wieso? Weil es weit mehr Menschen gibt, die eine religionsfreie, zumindest aber eine religiös ungerichtete öffentliche Erziehung für ihre Kinder wollen, als es an diesbezüglichen Kindergarten- und Kitaplätzen gibt. Wenn sie also mehr Unterstützung für mehr Kindergartenplätze suchen, Wolfram, dann bitte ich sie, d i e s e statistische Tatsache dabei mit zu refektieren.

P.S.
Natürlich will ich den $1631d BGB und seine Geschichte nicht nochmal diskutieren.Das haben wir doch schon an anderer Stelle ausführlich getan: https://www.ruhrbarone.de/ie-religion-die-verfassung-untergraebt/47422

Helmut Junge
Helmut Junge
9 Jahre zuvor

@Möller, wie wäre es möglich, über Religion zu diskutieren, ob als Atheist, oder als „Andersgläübiger“, ohne zumindest einen Teil der religiösen Angehörigen einer Religion zu verärgern? Den größten Zwist um Religion gibt es immer noch zwischen Religiösen verschiedener Richtungen und m.E. nicht zwischen Atheisten und Religiösen. Der Blasphemieparagraph § 166 StGB spricht ja auch nicht von Atheisten, die die religiösen Gefühle anderer Mitmenschen beschimpfen, sondern hält sich ganz neutral. Es könnte auch ein religiöser Mensch des Glaubens X einen religiösen Menschen des Glaubens Y beschimpfen.
Er stellt sogar in Strafe, wenn ein religiöser Mensch einen Atheisten wegen seiner Weltanschauung beschimpft., denn es ist nicht die Rede von „Religion“, sondern von auch von Weltanschauungsbekenntnissen. Hier noch einmal der Wortlaut.

§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
9 Jahre zuvor

Wenn atheistische, oder nicht bekenntnisgebundene Eltern für ihre Kinder keinen geeigneten Kindergartenplatz finden, dann sollten sie sich zusammenschließen und Stadt, Land und Bund im Verein in den Verlängerten motivieren.
Kirchliche Einrichtungen sind Papa Staat zweitliebstes Kind, weil er sich dabei eine Menge Geld und Arbeit erspart. Kirche gehört fest eingeplant ins Sparschweinkonzept deutscher Politik.
Aber demnach sind wir in einem gewissen Sinne einer Meinung: Die Atheistischen Verbände ergehen sich bei ihrem Kampf ums StGB in Ersatzhandlungen (und ein Teil der Politik liefert bequem und preisgünstig).

Arnold Voss
9 Jahre zuvor

Damit wir uns richtig verstehen, Wolfram. Ich wollte nicht, dass mein Kind überhaupt nicht mit Religion konfrontiert, bzw. damit vertraut gemacht wird. Ich und seine Mutter wollte nur nicht. dass die außerhäusliche Erziehung unserer Tochter in eine bestimmte religiöse Richtung geht, bzw. dass dem Kind etwas diesbezügliches in welcher Form auch immer aufoktroiert wird. Wir wollten nur, dass unser Kind sich, wenn es geistig und emotional so weit ist, selbst für oder gegen eine oder jegliche Religion entscheidet.

Wir hatten also nichts gegen eine ethische Erziehung, sehr wohl aber was gegen eine religiöse. Wir wollten keine wertefreie sondern eine werteoffene außerhäusliche Erziehung für unser Kind. Eine Erziehung für eine f r e i e Entscheidung auch gegenüber jeglichem höheren Wesen, und nicht eine in der es schon Teil der Erziehung ist.

Dass man aber in einer demokratischen Gesellschaft dafür einen eigenen Kindergarten gründen muss, sehe ich nicht ein. Im Gegenteil, genau dafür hat der Staat in ausreichender Weise zu sorgen. Genau das ist bzw. wäre sein Beitrag zur verfassungsmäßig garantierten Trennung von Kirche und Staat.

Wer dagegen eine explizit kirchliche oder sonstwie weltanschauliche außerhäusliche Erziehung für seine Kinder will, der sollte dafür auch seine eigenen Kindergärten und Schulen bauen und die dortigen Lehrkräfte angemessen bezahlen.Die finanzielle Recource dafür wäre bei den kirchlichen Einrichtungen entsprechend die Kirchensteuer.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
9 Jahre zuvor

@H. Junge
Ein wichtiger Hinweis den sie da geben: die Bipolarität, wie sie gerne unterstellt wird, besteht so nicht und auch nicht nur in eine Richtung.
Manchmal hat man den Eindruck, die sich am meisten mit diesem Paragraphen auseinandersetzen, Befürworter wie Verteidiger sind von ihm eher pönal betroffen, als alle anderen.

PS: @ A. Voss
Wir kommen ganz schwer vom Thema ab.
Aber das Vater Staat für die Kleinkindbetreuung zwingend zuständig ist, sehe ich so nicht.
Die Fürsorgepflicht des Staates erstreckt sich im Wesentlichen allein auf seine Beamten d. h. auf seine Funktionsfähigkeit.
Darüberhinaus haben wir eine Schulpflicht, aus der m. E. dem Staat eine Verpflichtung bezüglich einer Abdeckung und von Mindeststandard der Qualität der Lehre ERWÄCHST, mehr nicht. Leider sieht auch das Ergebnis häufig so aus, wie pflichtschuldig erledigte Aufgaben meistens aussehen.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

9-Wolfram Obermanns
1.
ich verstehe in der Tat nicht sorecht die Aufregung um den § 166 StGB.
Wenn ich mich um einschlägige Gerichtsverfahren bemühe, was finde ich denn da noch?

Ich könnte ja, juristich verwegen, sagen, der 166 hat sich „durch die normative Kraft des Faktischen“ erledigt.
Wenn der 166 trotdem für viele Religion(Kirchen)-Kritiker, für mich unverständlcih, immer noch „ein gewaltiger Stein des Anstoßes ist“, dann mag „man“ sich politisch meinetwegen mit Mehrheit im Bundestag für seine ersatzlose Streichung entscheiden.

Beleidigungen,üble Nachrede,Verleumdung,Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener –
Strafrechtler werden damit und darüberhinaus immer noch Möglichkeiten finden, “ bei extremen antireligösen/antikirchlichen Entgleisungen“ einen Tatbestand im StGB finden, um ein Strafverfahren zu initiieren.

2.
Privilegien für Religionsgemenschaften, Vorteile für Mitglieder von Religionsgemeinschaften gegenüber „Nichtmitglieder“ -sh.Arnold Voss abschließend unter -14-?

Ich bin grundsätzlich für eine strikte Trennung von Kirche und Staat.

– Das umzusetzen scheint mir allerdubgs zur Zeit in Deutschland poltisch undenkbar.Insofern wäre eine Diskussion darüber eine „akademische“, aber irreale.

-Wenn „man“ sich trotdem irgend wann an die Umsetzung dieser Idee heranmachen sollte, dann hat ein solcher Prozess damit zu beginnen, daß alle Vorteile/Nachteile einer solchen strikten Trennung von Kirche und Staat aufgelistet werden, und das sind dann nicht nur Vorteile/Nachteile unmittelbar für die Kirchen, für Kirchenmitglieder, sondern darüberhinaus für Staat und Gesellschaft. Und erst danach wäre dann nach einem möglichst rationalen udn weniger emotionalen Abwägungsprozess zwischen allen Vor- und allen Nachteile die Basis für ein Zweidrittel-Votum im Bundestag/Bundesrat denkbar; denn ohne Verfassungsänderung -sh. 144 GG- wäre das, was ich vom Grundsatz im Interesse des Staates und der Kirchen persönlich begrüßen würde, m.E. nicht realisierbar.

3.
Ich habe bisher in keiner Diskussion, auch nicht bei den Ruhrbaronen, feststellen können, daß es bei verbalen Streitikgkeiten zwischen Christen, Juden, Muslime untereinnder und im verbalen Meinungsstreit mit Atheisten und Agnostikern bzw. aus Anlass solcher Streitigkeiten berechtigten Anlass zu der Aussage gegeben haben könnte, irgend jemand wolle den Akteuren, den Diskutanten die Möglichkeit nehmen bzw. diese einzuschränken, ihre Meinung frei, ungehindert zu sagen.

Insofern (!!) gibt es doch in Deutschland, in dieser freien, pluralen Gesellschaft, in diesem freiheitlich-demokratischne Rechtstaat weder für religiöse Menschen, weder für Kirchenmitglieder noch für Atheisten und Agnostikern Gründe, für sich das Recht der Meinungsfreiheit in Deutschland als gefährdet anzusehen.

Das schließt das Recht ein, die Frage stellen zu dürfen, ob unter „Meinungsfreiheit“ alles und jedes problemlos subsumiert werden kann was die Menschen sagen,schreiben,karrikieren, Ich verweise aus aktuellem Anlaß auf meinen Beitrag -8- .

Arnold Voss
9 Jahre zuvor

Grundsätzlich gebe ich dir recht, Walter. Aber wenn etwas sich inhaltlich erübrigt, dann sollte das auch formal-juristische ein für allemal ad acta gelegt werden. Im übrigen geht es zwischen den Religionen und zwischen Atheisten/Agnostigern und Gottgläubigen leider nicht überall so friedlich zu wie hier bei den Baronen.

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