
Eigentlich war ich froh Sven Lehmann los zu sein, aber die SPD mag wahrscheinlich Beauftragte so gern.
Und “Queer-Beauftragte/r“ ist ja so ein schönes Wort. Die neue Queer-Beauftrage Sophie Koch (SPD) kommt auch gleich mit einer winzigen Kleinigkeit, nämlich einer Grundgesetzänderung um die Ecke. Wie ihr Vorgänger Herr Lehmann möchte sie auch “sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ im Grundgesetz festschreiben. Allein dieser Take “sexuell und geschlechtlich“ mit dem Begriff “Vielfalt“ zu verbinden, ist schon seltsam. Was soll das bedeuten? Welche Vielfalt? Sexuell mag es wohl zutreffen, dass es eine große Anzahl von Möglichkeiten gibt, sich sexuell näher zu kommen. Was hat das allerdings im Grundgesetz zu suchen? Und was bitte soll “geschlechtliche Vielfalt“ bedeuten? Es gibt genau zwei Geschlechter. Von Vielfalt kann da keine Rede sein. Oder soll in unser Grundgesetz jetzt der Unsinn vom Geschlechterspektrum Einzug halten? Soll jetzt im Grundgesetz festgeschrieben werden, dass wir den Naturwissenschaften abgeschworen haben?
Was ist so schlecht an: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“? So steht es im Artikel 3 des Grundgesetzes. Mehr braucht es im Grundgesetz nicht.
Die von Koch geforderte “Aufnahme der Rechte queerer Menschen“ ist schon schwierig, weil der Begriff “queer“ mehrdeutig ist. Was soll denn “queer“ überhaupt ausdrücken? Sind Menschen mit einer bestimmten sexuellen Orientierung “queer“? Sind Menschen mit Geschlechtsdysphorie “queer“? Oder sind es alle Menschen, die die Queer-Theorie von der freien Wahl des Geschlechtes propagieren? Die SPD hat wohl mit dem Selbstbestimmungsgesetz noch nicht genug Schaden angerichtet? Man kann nur hoffen, dass die Bildungsministerin (Karin Prien, CDU) der Frau Koch unterstellt ist, sich nicht einlullen lässt, und Frauenrechte nicht komplett abgeschafft werden. Denn für die Rechte der Frau ist es essentiell, dass diese Rechte an die biologischen Gegebenheiten gebunden sind. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wurden diese Frauenrechte schon teilweise ausgehöhlt. Wenn schon etwas am Grundgesetz geändert werden soll, dann doch besser, dass nur biologische Frauen die Rechte bekommen, die an biologisch weibliche Merkmale gebunden sind, wie zum Beispiel Mutterschutz. Denn nur biologische Frauen können Kinder austragen und gebären.