
Seit einiger Zeit wird durch Presse und Politik verkündet, dass die Allgemeingültigkeit eines Pflegetarifes kurz vor seiner Umsetzung stünde, was aber, wie wir seit gestern wissen, nicht der Wahrheit entspricht. Von unserem Gastautor Magnus Memmeler.
Tatsächlich handelt es sich bei der aktuellen Einigung von Verdi und der BVAP um eine Einigung mit Tarifcharakter, um die Regelungen im Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG), auf alle Qualifikationen in der Pflege auszuweiten und schrittweise an existierende Tarifwerke, die den Namen verdienen heranzuführen. Wenn Politik, Gewerkschaften und Medien es auf den Punkt bringen würden, müsste es heißen, dass der Mindestlohn für Pflegekräfte neu geregelt werden sollte. Kommunen und zum Beispiel auch die AWO in NRW verfügen über einen Tarifvertrag,








