
Seit heute Mittag ist also amtlich, was sich nach Informationen von Prozessbeobachtern schon in der Vorwoche abzeichnete: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist dem Antrag des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gefolgt und hat das klageabweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wegen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb des Trianel Kohlekraftwerks Lünen aufgehoben.
Der BUND richtet sich demnach, nach eigener Aussage, auf ‚einen weiteren Klage-Marathon ein‘.
Und genau das ist das Traurige an der Sache. Man kann über das Kraftwerk und die dazugehörigen Urteile der Gerichte denken was man will, inzwischen nervt das Ganze einfach nur noch. Und das ist der Sache, die ja eine nicht unerhebliche Tragweite hat, so gar nicht dienlich, wird ihr nicht gerecht.








