
Wie im ersten Teil dieser Serie dargestellt, spielten Gerichtsentscheidungen zur Prostitution eine entscheidende Rolle, um gesetzliche Regelungen anzuschieben. Leider hinkte die politische Bewertung der Prostitution der gesellschaftlichen Bewertung und zunehmenden Akzeptanz bisweilen hinterher.
Anfang des Jahres 2001 wurde das Gesetz zum Schutz vor Geschlechtskrankheiten durch neue Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes ersetzt. Der Bockschein mit seiner repressiven Zwangsuntersuchung wurde abgeschafft. Stattdessen setzte man nun auf freiwillige Hilfs- und Beratungsangebote für Huren. In vielen Städten entstanden zudem Initiativen, die niederschwellige Beratungsangebote machten und gut angenommen wurden. In Dortmund gibt es die Mitternachtsmission seit 1918 und die Mitarbeiterinnen dort haben das Vertrauen der Huren und somit deutlichen leichteren Zugang zum Milieu.
Das von den Gegnern der Prostitution, auch durch mediale Behandlung der AIDS-Erkrankung, an die Wand gemalte Katastrophenszenario bei Infektionen trat nie ein. Bayern allerdings scherte aus und erließ eine eigne Hygieneverordnung, die kurz nach der Abschaffung des Bockscheines den Kondomzwang für Bayern einführte. So neu ist diese Idee also nicht.
Georg Kreislers unmusikalischer Musikkritiker







