Werbung

Rundfunkbeitrag : Die Generation Mainzelmännchen hat entschieden

Die Mainzelmännchen: Det und Conni Foto: Marion Halft Lizenz: CC BY-SA 4.0


Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro ansteigt. Ihre Begründung zeugt von einer idealistischen Sicht auf ARD und ZDF.

Am Samstag auf der Couch im Bademantel und dann lief „Einer wird gewinnen“ mit Kuli. Unter der Woche liefen Wickie, die Biene Maja oder Schweinchen Dick. Später dann erklärte der Weltspiegel einem das internationale Geschehen. Monitor, Panorama oder Kennzeichen D klärten über die Politik im Land auf. Wer in den 60er oder 70er Jahren in der Bundesrepublik aufwuchs, kannte nur zwei richtige Fernsehprogramme: ARD und ZDF. Mit ihnen wuchs man auf. Die Zeit ist lange her. In den 80ern kamen die Privatsender auf den Markt. Mitte der 90er begann der Siegeszug der Internets, der den Umgang mit Medien grundlegend veränderte: Aus passiven Zuschauern wurden in den sozialen Medien Produzenten und Verteiler von Unterhaltung, Nachrichten und Gerüchten. Die Bedeutung des Fernsehens hat abgenommen. Es ist heute ein Nebenbeimedium wie das Radio. Und wenn der Fernseher trotzdem läuft, ist der Blick auf das Smartphone, den Second-Screen, gerichtet.

Wenn das  Bundesverfassungsgericht heute feststellt „Das Unterlassen des Landes Sachsen-Anhalt, dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zuzustimmen, verletzt die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer“ und das auch damit begründet, es wachse  die „Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden. Dies gilt gerade in Zeiten vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits.“ zeugt das von einem Medienverständnis der Generation Mainzelmännchen, der man die meisten Richter zuordnen kann.

In dem Nachrichtenbereich der Anstalten bestimmen überzeugte postmoderne Ideologen die Arbeit, die auch in ihrer Generation nur zu einer kleinen Minderheit gehören. Sie sehen sich eher als Lehrer ihrer Zuschauer, nicht als diejenigen die sie mit Informationen zu versorgen haben – auch wenn sie nicht in das eigene Weltbild passen.

Auch wenn Zweidrittel der Menschen den Gendersprachgebrauch ablehnen, wird damit weitergemacht. Wo die Journalisten in den Sendern politisch stehen, weiß man und wundert sich auch nicht, wenn weite Teile des Programms wie eine Dauerwerbeschleife für die Grünen klingen.

Die Richter haben ein Anstaltsideal beschrieben, das mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun hat. Und sie ließen sich dabei offenbar von den Erinnerungen an ihre Kindheit und Jugend beeinflussen. Irgendwann wird eine andere Richtergeneration, die mit dem Internet aufgewachsen ist, anders entscheiden. Bis dahin werden die Bürger allerdings noch viel Geld für Pensionskassen mit angeschlossenem Sendebetrieb ausgeben, für die sie sich immer weniger interessieren.

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
8 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
Benjamin
Benjamin
2 Jahre zuvor

Das Bild, das hier gezeichnet wird, hängt schief. Selbst wenn das Internet und Social Media dem Fernseher und das Radio als Hauptmedium, aus dem Informationen und Nachrichten konsumiert werden, den Rang abgelaufen hat, bedeutet es nicht das die Öffentlich Rechtlichen an Bedeutung verloren haben. Völlig unerwähnt in diesem Beitrag bleiben die Angebote und Inhalte, die es bereits heute schon vorab und manchmal sogar exklusiv in den jeweiligen Mediatheken zu sehen gibt. Gleichzeitig werden die Social-Media-Kanäle bespielt. Man sieht, dass sich die Öffentlich Rechtlichen den gegebenen Realitäten anpassen. Das ist aus meiner Sicht auch sinnvoll. Mein Medienkonsum beschränkt sich heutzutage fast ausschließlich auf Mediatheken, YouTube und Social Media. Fernsehen, Radio und Print läuft nebenher oder am Rande. Ich will aber trotzdem nicht auf gute Inhalte und Qualität verzichten. Deshalb freue ich mich z.B. über die vielfältigen Angebote, die das Online-Content-Netzwerk Funk (der ARD und des ZDF) liefern. Da ist, um die Metapher dieses Beitrages zu verwenden, von Schweinchen Dick bis Monitor alles mit dabei. Und für dieses Angebot, das Politik, Service, Unterhaltung und möglichst obejektive Aufklärung zu bestimmten Themen beinhaltet, zahle ich gern den Rundfunkbeitrag. Zu überlegen wäre allerdings, ob man nicht stärker einen Fokus auf solche guten Inhalte legen sollte und ob man stattdessen an Shows oder Sendungen sparen kann, die man in ähnlicher Form auch auf den privaten Sendern bekommt.

DAVBUB
DAVBUB
2 Jahre zuvor

Hurra, endlich kann sich Tom Buhrow sein Gehalt über die € 400.000.-Grenze heben.

Walter Stach
Walter Stach
2 Jahre zuvor

Entscheidungsschelte?

Ich rege an, .

a. )
daß "man" das macht, indem "man" sich Satz für Satz mit dem Wortlaut der Entscheidungs- begründung auseinandersetzt und
b.)
dabei nicht mit seiner persönlichen/wirtschaftlichen/finanziellen Interessenslage -der direkten, der indirekten -" "hinter'm Berg bleibt".

Unter Beachtung von a.) und b.) -ich habe dieserhalb weder direkte noch indirekte persönliche/wirtschaftliche/finanzielle Interessen- stelle ich fest, daß mich die Entscheidung des BVerfGG keineswegs überrascht, sondern daß sie meinem Verfassungsverständnis entspricht und daß es vor allem auch eine Entscheidungsbegründung gibt, diie keineswegs "mainzelmännchen gemäß" ist, sondern sich ausdrücklich auf aktuelle Probleme .der derzeitigen "meidialen Welt" bezieht und Bezug nimmt auf die damit einhergehenden Gefahren für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft bzw. für einen solchen Staat-

Also für mich alles in Allem eine grundsätzlich sehr erfreuliche Entscheidung des BVerfG..

abraxasrgb
abraxasrgb
2 Jahre zuvor

Kann man den Rindfunkbeitrag(sic!) auch als Parteispende an gryn/rot steuerlich absetzen? #scnr

Berthold Grabe
Berthold Grabe
2 Jahre zuvor

Viel dramatischer ist es, das das Verfassungsgericht keine juristische, sondern eine politische Entscheidung getroffen hat und damit seine Befugnisse überschreitet.
Die Begründung des Verfassungsgerichtes ist sachlich und inhaltlich weder stichhaltig noch kompetent.
Buchhalterische Überlegungen können, den Mehrbedarf der Anstalten gar nicht belegen, weil sie von der Geschäftspolitik der Sender und nicht den Notwendigkeiten der Finanzierung geprägt sind.
Das Gericht hätte die Klage aus Mangel an Grundlageund Zuständigkeit garn nicht erst zur Entscheidung annehmen dürfen.
So hat das Gericht fatal das Landesparlament entmachtet und mit seiner Urteilsbegründung eine gesellschaftspolitische Entscheidung getroffen, die dem Gericht nicht zusteht, keine Juristische.
Denn die Bewertung was angemessen ist im Sinne des Rundfunkstaatvertrages ist keine juristische, sondern eine politische Frage, für die die jeweiligen Länder zuständig sind.
Das Gericht hat für seine Urteilbegründung eine politische Wertung zugrunde gelegt, die dem Gericht nicht zusteht.
Das ist für die Demokratie in Deutschland langfristig der absolute Supergau und eine massive Beschädigung des Verfassungsgerichtes.
Das Urteil ist daher verfassungswidrig und das Gericht in eigener Sache erschreckend inkompetent.
Doch was tun, wenn der Hüter der Verfassung nach eigenem Gusto die Verfassung uminterpretiert?

Richard Heller
Richard Heller
2 Jahre zuvor

Ich stimme den einzelnen Aussagen des Artikels zwar weitgehend zu, aber als Kritik am Beschluss des BVerfG geht das alles leider am Thema vorbei.

Das BVerfG hat seit Gründung des ZDF konstant eine Rechtsprechung entwickelt, deren Eckpfeiler man etwa so umreißen kann:

– Staatsferne des ö.-r. Rundfunks = kein (direkter) Einfluss des Staates
– ausreichende Finanzierung
– Finanzierungsentscheidung ist der Politik entzogen

Den letzten beiden Punkten wird durch das Verfahren Rechnung getragen, wonach der Finanzbedarf von den Rundfunkanstalten zwar angemeldet wird, diese aber nicht darüber entscheiden. Ebenso wenig können die Parlamente darüber entscheiden. Dafür gibt es die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs). Diese prüft die Bedarfsanmeldung und spricht dann eine Empfehlung aus, an die die Parlamente dann gebunden sind.

So einfach ist das. Die KEF hatte in diesem Fall einen Bedarf festgestellt, und damit basta. Jeder, der auch nur halbwegs die Rechtsprechung des BVerfG zu diesem Thema gestreift hat, konnte diese Entscheidung voraussehen.

Es spielt dabei keine Rolle, was für Journalistinnen was treiben. Im Gegenteil: Gerade das spielt bei der Beitragsermittlung keine Rolle, damit nicht die Finanzierung von bestimmten Meinungen abhängig gemacht werden können. Die Besetzung mit Journalisten wird an anderer Stelle diskutiert, nicht hier.

Ruhr Reisen
Ruhr Reisen
2 Jahre zuvor

Dass es selbst möglich ist, aus der Kirche auszutreten, nicht aber aus dem ÖR, lässt einen ohnmächtig zurück. Das ist der Gipfel des Freiheitsentzugs. Dass es darüber hinaus auch noch rechtens sein soll, dass man als Großfamilie oder WG denselben Beitrag zahlt, wie ein Einpersonenhaushalt selbst mit kleinem Einkommen und da nur herauskommt, wenn man entweder gleichzeitig taub und blind, Grundsicherung oder Hartz 4 bezieht, macht fassungslos.

Jay B
Jay B
2 Jahre zuvor

Nur in Deutschland macht sich der Bürger zum Claquer von noch mehr Abgaben und Steuern. Freut euch alle, dass die ÖRs jetzt ihre Ausgaben steigern, auf eure Kosten. Ich applaudiere!

Werbung