Enteignungen vor 1949: Ein fortgeführtes Armutszeugnis für den Rechtsstaat

Darüber, dass die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone wohl großteils illegal waren und keinen rechtsstaatlichen Prinzipien folgten, bsteht Einigkeit. Trotzdem erhalten die Enteigneten bis heute ihr Eigentum nicht zurück - die Bundesrepublik macht es sich einfach.
Darüber, dass die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone wohl großteils illegal waren und keinen rechtsstaatlichen Prinzipien folgten, bsteht Einigkeit. Trotzdem erhalten die Enteigneten bis heute ihr Eigentum nicht zurück – die Bundesrepublik macht es sich einfach. Grafik: DALL-E

Die deutsche Einheit war ein historischer Glücksfall. Doch auch historische Glücksfälle haben Schattenseiten. Eine davon liegt bis heute auf den Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949. Was damals unter Begriffen wie Bodenreform, Entnazifizierung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse geschah, war vielfach keine rechtsstaatliche Korrektur von Schuld, sondern politische Besitznahme.

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