Prozess gegen Dortmunder Nazi: Attacke gegen Journalisten ist keine Verteidigung der Persönlichkeitsrechte

André P. beim Prozessauftakt am 18. Juni 2015. Welchen Schutz des Gesetzes genießen Journalistinnen und Journalisten, wenn sie ihre Arbeit machen? Wo hört das öffentliche Interesse auf und wo fangen Persönlichkeitsrechte an? Und ist es Verteidigung der eigenen Rechte, diese Menschen anzugreifen und umzuschubsen, am Kragen zu packen und zu beschimpfen? Das Amtsgericht Dortmund hat dazu heute ein Urteil gesprochen. Spoiler-Alarm: Ist es nicht.

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Gewalt gegen Journalisten und Polizisten: Prozessauftakt gegen Dortmunder Neonazi

Angeklagter und Anwalt im Gericht
Angriff auf Journalisten oder Notwehr? André P. am Donnerstag im Landgericht.

Journalisten und Nazis – die haben in Dortmund schon seit einer Weile ein ganz besonderes Verhältnis. Nazis melden Kundgebungen vor den Wohnhäusern von Redakteuren an und veröffentlichen Privatadressen im Internet, Medienschaffende erhalten fingierte Todesanzeigen und werden auch schon mal angegriffen. Wegen zweier solcher Angriffe steht der Dortmunder Neonazi André P. seit Donnerstag vor dem Dortmunder Amtsgericht. Auch eine unserer Autorinnen, Ulrike Märkel, gehört zu den Attackierten.

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