
Die Empörung darüber, dass Polizei und Ausländerbehörde Bivsi R. und Asef N. aus ihren Schulen geholt haben, um sie abzuschieben, hat eine Debatte über die deutsche Abschiebungspraxis ausgelöst. In dieser Diskussion prallen mit universalistischem Menschenrechtsdenken und partikularem Staatsdenken zwei Prinzipien aufeinander, die sich in der modernen politischen Theorie als untrennbar verbundene Gegensätze darstellen. Auch wenn sich der Widerspruch zwischen beiden theoretisch kaum nach einer Seite auflösen lässt, gilt es politisch, für das Menschenrechtsdenken Partei zu ergreifen und Abschiebungen zu skandalisieren. Von unserem Gastautor Floris Biskamp.
Selten haben Abschiebungen ein solches Ausmaß an Entrüstung ausgelöst wie diese beiden:
Am Montag, dem 29. Mai wurde die vierzehnjährige Bivsi R. von der Polizei aus ihrer Klasse in einem Duisburger Gymnasium geführt und noch am selben Tag mit ihrer Familie nach Nepal abgeschoben – in den folgenden Tagen gelang es ihren Mitschülerinnen[1], deren Eltern und anderen, den Fall zu einem Thema der nationalen Öffentlichkeit zu machen.
Zwei Tage später holte die Polizei in Nürnberg den zwanzigjährigen Asef N. aus seiner Berufsschule, um ihn nach Afghanistan abzuschieben. In diesem Falle griffen die Mitschülerinnen direkt ein und versuchten, die Abschiebung durch eine Sitzblockade zu verhindern. Zwar setzte sich die Staatsgewalt zunächst durch, jedoch haben die dabei entstandenen Bilder von Polizeigewalt gegen Schülerinnen wiederum für nationale Aufmerksamkeit gesorgt – aufgrund eines Anschlages in Kabul am selben Tag musste die Abschiebung letztlich unterbleiben.
Moralische Empörung…
Es ist schwer vorstellbar, dass jemand angesichts der Videos des Polizeieinsatzes in Nürnberg und des Skype-Interviews mit Bivsi R. nicht moralisch empört wäre. Zwei junge Menschen