Moralische Empörung und staatstragende Abgeklärtheit

 


Die Empörung darüber, dass Polizei und Ausländerbehörde Bivsi R. und Asef N. aus ihren Schulen geholt haben, um sie abzuschieben, hat eine Debatte über die deutsche Abschiebungspraxis ausgelöst. In dieser Diskussion prallen mit universalistischem Menschenrechtsdenken und partikularem Staatsdenken zwei Prinzipien aufeinander, die sich in der modernen politischen Theorie als untrennbar verbundene Gegensätze darstellen. Auch wenn sich der Widerspruch zwischen beiden theoretisch kaum nach einer Seite auflösen lässt, gilt es politisch, für das Menschenrechtsdenken Partei zu ergreifen und Abschiebungen zu skandalisieren. Von unserem Gastautor Floris Biskamp. 

Selten haben Abschiebungen ein solches Ausmaß an Entrüstung ausgelöst wie diese beiden:

Am Montag, dem 29. Mai wurde die vierzehnjährige Bivsi R. von der Polizei aus ihrer Klasse in einem Duisburger Gymnasium geführt und noch am selben Tag mit ihrer Familie nach Nepal abgeschoben – in den folgenden Tagen gelang es ihren Mitschülerinnen[1], deren Eltern und anderen, den Fall zu einem Thema der nationalen Öffentlichkeit zu machen.

Zwei Tage später holte die Polizei in Nürnberg den zwanzigjährigen Asef N. aus seiner Berufsschule, um ihn nach Afghanistan abzuschieben. In diesem Falle griffen die Mitschülerinnen direkt ein und versuchten, die Abschiebung durch eine Sitzblockade zu verhindern. Zwar setzte sich die Staatsgewalt zunächst durch, jedoch haben die dabei entstandenen Bilder von Polizeigewalt gegen Schülerinnen wiederum für nationale Aufmerksamkeit gesorgt – aufgrund eines Anschlages in Kabul am selben Tag musste die Abschiebung letztlich unterbleiben.

Moralische Empörung…

Es ist schwer vorstellbar, dass jemand angesichts der Videos des Polizeieinsatzes in Nürnberg und des Skype-Interviews mit Bivsi R. nicht moralisch empört wäre. Zwei junge Menschen wurden aus ihrer Lebenswelt gerissen, um sie in ein Land zu bringen, das sie entweder nicht kennen (Bivsi R.) oder in dem ihnen der Tod droht (Asef N.). Dass dies nach rechtsstaatlichen Regeln geschehen sein mag, kann nichts daran ändern, dass diese Vorgänge gegen jedes menschenrechtlich-universalistische Gerechtigkeitsempfinden verstoßen und intuitiv skandalös wirken müssen.

Der moralische Skandal besteht letztlich in der Unterteilung der Menschheit in Menschen, die innerhalb der Staatsgrenzen leben dürfen, einerseits und Menschen, die entweder nicht ins Land gelassen oder einmal angekommen wieder hinausgeworfen werden, anderseits. Auch wenn diese Unterteilung nach rechtstaatlichen Kriterien vollzogen wird, bleibt sie letztlich immer willkürlich – ob man in Afghanistan, in Nepal oder in Deutschland, mit afghanischen, nepalesischen oder deutschen Eltern, mit afghanischer, nepalesischer oder deutscher Staatsbürgerschaft geboren wird, ist ein bloßer Zufall. Dass ein Zufall so schwerwiegende Folgen hat, ist schlimm genug. Zu einem moralischen Skandal wird er dadurch, dass diese Unterteilung der Menschheit in Nationen menschengemacht ist und von Menschen mit Gewalt durchgesetzt wird – im Zweifel, indem ein Schüler mit Polizeigewalt aus seiner Schule geholt wird.

Die moralische Empörung, die dieser Skandal produziert, nimmt verschiedene Formen an. Sie kann im Stadium des bloßen moralischen Gefühls verbleiben, sie kann sich öffentlich als moralische Empörung äußern oder sie kann sich politisieren und zu einem Kampf für die Rechte der Ausgeschlossenen führen. Dabei kann sie mehr oder weniger couragiert, entschlossen, mutig oder konfliktbereit auftreten. Sie kann sich als paternalistische Sorge für die Anderen oder als solidarische Unterstützung ihrer Kämpfe ausdrücken. Den Ausgangspunkt dürfte dabei aber immer die moralische Intuition bilden, dass die Gewalt des Grenzregimes auch dann noch willkürlich und ungerecht bleibt, wenn sie nach rechtsstaatlichen Regeln vollzogen wird.

Bei all denjenigen, die nicht das Privileg eines EU-Passes oder eines sicheren Aufenthaltsstatus genießen ist die moralische Empörung über den Willkürakt zudem mit begründeter Angst um die eigene Existenz verbunden. Ob intendiert oder nicht: Indem die Behörden Schülerinnen im Licht der Öffentlichkeit unter Einsatz massiver Zwangsmittel aus der Schule reißen, senden sie ein klares Signal an alle, die sich mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland befinden: Sicher seid Ihr hier nicht.

Die Empörung muss nicht machtlos sein – und diese Woche war sie so laut wie selten. Die Ereignisse von Duisburg und Nürnberg erhielten so viel nationale Aufmerksamkeit, wie kaum eine Abschiebung zuvor – und dies obwohl Abschiebungen aus Deutschland zum Alltag gehören. Tatsächlich dürfte die Entschlossenheit der Berufsschülerinnen aus Nürnberg einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet haben, dass (vor dem Hintergrund des Attentats von Kabul) Abschiebungen nach Afghanistan für vorerst zwei Monate auf Ausnahmen beschränkt wurden.

…und staatstragende Abgeklärtheit

Jedoch ist nicht damit zu rechnen, dass diese Empörung die deutsche Abschiebungspraxis als ganze, geschweige denn das europäischen Grenzregime umstürzen oder auch nur ernsthaft ins Wanken bringen kann. Die Äußerungen nicht nur von Staatsvertreterinnen zeigen, dass der moralischen Empörung über das Aus-der-Lebenswelt-gerissen-Werden zweier junger Menschen eine zweite, äußerst wirkmächtige Form des Denkens entgegensteht.

Im normativen Zentrum dieses Denkens steht nicht das universalistische Menschenrecht, sondern der Erhalt der staatlichen Ordnung. Entsprechend drückt sich dieses Staatsdenken zumeist in Form einer staatstragenden Abgeklärtheit aus.

Auf Behördenseite artikuliert sich dieses Denken in Form einer Bezugnahme auf den Rechtsstaat und seine Normen – der Rechtsstaat ist immer auch Staat und umfasst daher Rechtsnormen für die Durchsetzung seiner Grenzen. Diese Rechtsnormen und Verwaltungsregeln sahen in den aktuellen Formen vor, dass Asef. N. und Bivsi R. abgeschoben werden konnten oder sollten. Wer sich gegen diese Abschiebungen ausspricht, gilt dann entweder als naive Moralistin oder als „linksautonome“ Gegnerin des Rechtsstaats. Wer gegen die Abschiebungen handelt, bekommt im Zweifel wie in Nürnberg ganz und gar rechtsstaatlich Knüppel, Hundestaffel und Pfefferspray zu spüren – womit auch klar wäre, welche Seite im Konflikt von Menschenrechtsdenken und Staatsdenken durch die materielle Gewalt der Staatsapparate gedeckt ist.

Auch im öffentlichen Diskurs finden sich Stimmen, die das Staatsdenken und seine rechtsstaatliche Praxis legitimieren. Dies geschieht beispielsweise durch Aussagen wie diejenige, dass „unser Land“ nun einmal nicht alle Menschen aufnehmen könne und deshalb irgendwo Grenzen gezogen werden müssten – gerne verbunden mit der mal mehr, mal weniger glaubhaften Beteuerung von Bedauern über die Folgen. Oder es geschieht in Form einer souveränen Reflexion über Anreize, Konsequenzen und Moral Hazards: Wenn Deutschland niemanden abschöbe, könnten dann nicht alle bleiben, die einmal da sind? Und würden nicht alle kommen, wenn sich das einmal herumspräche? Und wenn man in Deutschland geborene Jugendliche wie Bivsi R. nicht abschöbe, schaffte man dann nicht den Anreiz, einzureisen, schnell ein Kind zu bekommen und dann das Asylverfahren zu verschleppen, bis das Kind unabschiebbar in der Schule ist? Und würden dann nicht alle Grenzen und Staaten, am Ende vermutlich gar die menschliche Zivilisation zusammenbrechen?[2]

Empörung und Moral sind rational

Diejenigen, die dem Staatsdenken folgen, neigen dazu, ihren moralisch empörten Gegnerinnen Naivität zu unterstellen – und mit Naivlingen sei kein Staat zu machen. Die staatstragend abgeklärte Rechtfertigung von Gewalt gegen die Abgeschobenen und die an der Grenze Aufgehaltenen wird dann als rationale Härte gegen das Selbst inszeniert: Anstatt bequem einem moralischen Impuls nachzugeben, halte man sich unbequem an die Maßgaben von Vernunft, Realismus und Rechtsordnung.

Jedoch ist diese Selbstinszenierung der Staatsdenkerinnen als realistische Rationalistinnen, die gegen naive Moralistinnen kämpfen, aus zwei Gründen zurückzuweisen.

Erstens kann gerade die universalistische Moral des Menschenrechtsdenkens eine Rationalität für sich beanspruchen, die das staatstragende Denken verrät: Das Prinzip, dem zufolge alle Menschen gleich an Rechten und Würde geboren sind, ist rational rechtfertigbar; die Einteilung der Menschheit in „Inländerinnen“, die im Land leben dürfen, und „Ausländerinnen“, die an seinen Grenzen sterben müssen, ist es nicht.

Zweitens kann einfach keine Rede davon sein, dass die Rechtsordnung und die Lebensführung in Deutschland durch Migration bedroht wären und die gegenwärtige Abschiebepraxis einen notwendigen Schutz der Bevölkerung darstellten. Den entsprechenden Willen vorausgesetzt, kann kein Zweifel daran bestehen, dass noch Hunderttausende und Millionen aufgenommen werden könnten, ohne dass die öffentliche Ordnung oder das Recht vom Zusammenbruch bedroht wären. Selbst wenn man sich die staatstragende Sorge um die öffentliche Ordnung zu eigen macht, stellen das europäische Grenzregime und die deutsche Abschiebungspraxis einen Skandal dar.

Moralische Empörung ist angesichts dessen keine naive und irrationale Charakterschwäche. Sie ist der Beweis dafür, dass man Universalismus und Menschenrecht noch nicht aufgegeben hat.[3]

Ereignisse als Katalysatoren

Dennoch stellt sich die Frage, warum die universalistische Empörung aktuell so viel lauter ist als der staatstragende Partikularismus. Verantwortlich hierfür ist insbesondere die Courage der Mitschülerinnen von Asef N. und Bivsi R., aber auch ein Zusammentreten von mehreren unterstützenden Faktoren.

Moralisch betrachtet macht es kaum einen Unterschied, ob jemand nach 14 Jahren aus einer Schule oder nach einem Jahr aus einer Flüchtlingsunterkunft abgeschoben wird; in der öffentlichen Debatte macht es einen sehr großen Unterschied.

Das Ausmaß, in dem moralische Prinzipien im jeweiligen Fall öffentlich aktiviert und mobilisiert werden können, hängt direkt davon ab, inwiefern die Bevölkerungsmehrheit zur Empathie mit den betroffenen Subjekten fähig ist. Es liegt nahe, dass es vielen leicht fällt, Empathie für Menschen aufzubringen, die aus einem Ort und einer Situation gerissen werden, den fast alle aus ihrer eigenen Lebenserfahrung kennen, wie es bei der Schule der Fall ist. Es ist aus der durchschnittlichen deutschen Perspektive relativ schwer, sich vorzustellen, was es bedeutet nach mehreren tausend Kilometern beschwerlicher Reise in Libyen auf eine Überfahrt nach Europa zu warten und dann von den Scherginnen des Grenzregimes aufgehalten zu werden. Es ist verhältnismäßig einfach, sich vorzustellen, wie es ist, wenn eine Person durch einen Polizeieinsatz aus der Schule geholt und aus ihrem Lebenszusammenhang gerissen wird – sowohl durch die Einfühlung in die betroffene Person als auch durch die Einfühlung in die Mitschülerinnen.

Diesen Effekt haben die Mitschülerinnen der beiden noch deutlich verstärkt, indem sie die eigene moralische Empörung couragiert öffentlich machten und politisierten – im Falle der Nürnberger Berufsschülerinnen sogar im offenen Konflikt mit der Staatsgewalt.

Darüber hinaus dürfte der schulische Rahmen Empathie auch dadurch erleichtern, dass er für viele nicht nur mit einem Bild jugendlicher Unschuld assoziiert ist, sondern auch mit dem Willen, ökonomisch nützlich zu sein. Nicht zufällig wird im Falle von Asef N. immer wieder betont, er habe Deutsch gelernt und einen Ausbildungsplatz in Aussicht, im Falle von Bivsi R., dass sie eine gute und beliebte Schülerin sei.

Hinzu kommt, dass die Willkür und Irrationalität von Abschiebungen gerade im Fall von Bivsi R. besonders klar sichtbar ist: Auch viele von denjenigen, die es für gerechtfertigt halten, eine vor kurzem angekommene Person in ihr Herkunftsland abzuschieben, können nicht nachvollziehen, dass eine in Deutschland geborene und aufgewachsene Vierzehnjährige in ein Land abgeschoben wird, in dem sie noch nie zuvor war.

Dass der Abschiebungsversuch nach Afghanistan am selben Tag stattfand, als dort bei einem Bombenanschlag mindestens 90 Menschen getötet wurden, dürfte weiter dazu beigetragen haben, dass die Kategorisierung von Afghanistan als teilweise sicheres Herkunftsland noch zweifelhafter erscheint als ohnehin schon – der konkrete Abschiebungsversuch entsprechend umso skandalöser.

Es macht für die Debatte um Abschiebungen also einen großen Unterschied, ob sie unter dem Eindruck von Ereignissen wie den aktuellen stattfindet – oder eben wie vor einem halben Jahr unter dem Eindruck eines Anschlages in Berlin, dessen Täter schon vorher zur Abschiebung vorgesehen war. Stärken die aktuellen Ereignisse die universalistische Empörung, stärkte der Anschlag von Berlin das staatstragende Abwehrdenken.

Daher sollte man angesichts der aktuellen Stimmung nicht allzu euphorisch sein – sie könnte unter dem Eindruck von anderen Ereignissen innerhalb von Tagen und Wochen wieder umschlagen.

Theoretisch ist es schwierig: Der Gegensatz als Dilemma

Während Menschenrechtsdenken und Staatsdenken in der öffentlichen Debatte oft als einfache Gegensätze auftreten, sind sie in der politischen Theorie der Moderne untrennbar miteinander verbunden und konstituieren ein Dilemma. Die einprägsamste Beschreibung dieses Dilemmas legte Hannah Arendt 1951 in Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft vor.

Angesichts der Situation der staaten- und de facto rechtlosen Bevölkerungen im Europa der Zwischen- und Nachkriegszeit stellte sie fest, dass die universalistischen Prinzipien von der Freiheit und Gleichheit aller Menschen nur dann wirksam seien, wenn sie in der Form staatlichen Rechts vorliegen. Menschenrechte können demnach effektiv nur dann gelten, wenn sie in einem politischen Gemeinwesen weithin als legitim anerkannt und von einer Staatsgewalt durchgesetzt würden. Politische Gemeinwesen und Staatsgewalten sind jedoch – in allen bislang bekannten Formen – begrenzt. Sie können Normen und individuelle Rechte immer nur auf einem begrenzten Territorium für eine begrenzte Gruppe von Menschen durchsetzen. Einerseits bedarf also die universalistische Menschenrechtsmoral zu ihrer Realisierung der staatlichen Ordnung; andererseits unterminiert die staatliche Ordnung eben diesen Universalismus.

Solange menschliches Zusammenleben in Form von Recht und Nationalstaat organisiert ist, wird sich dieses Dilemma kaum auflösen lassen. Versucht man eine konsistente normative politische Theorie zu formulieren, stellt dieses Dilemma eine ernsthafte Herausforderung dar, der man im Groben auf drei Weisen begegnen kann.

Erstens kann man das Dilemma zurückweisen, indem man der staatlichen Souveränität selbst absolute normative Priorität einräumt. Dann würden Menschenrechte zu einem zusätzlichen Luxus, den man sich in gewissem Maße leistet – sofern man nicht konsequent sein und Faschistin werden möchte.

Zweitens kann man das Dilemma zurückweisen, indem man gegen Arendt die These vertritt, dass sich Freiheit und Gleichheit auch ohne staatliche Grenzen realisieren lassen – sei es im Rahmen einer staatenlosen Gesellschaft, eines Weltstaates oder eines libertären Minimal-Staates mit offenen Grenzen.

Drittens kann man das Dilemma akzeptieren und liberal-sozialdemokratisch-kompromissbereit daran arbeiten, das Grenzregime so offen gestalten, wie es die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung erlaubt. Dann brächte man so viel staatstragenden Zynismus „wie nötig“, so viel universalistische Moral „wie möglich“ auf – und müsste damit leben, im Zweifelsfalle tödliche Entscheidungen über „sichere Herkunftsländer“ und legitime Abschiebungen zu treffen.

Praktisch ist es einfach: Abschiebungen stoppen!

Auch wenn sich der Gegensatz von Menschenrechtsdenken und Staatsdenken politisch-theoretisch als ein kaum aufzulösendes Dilemma darstellt, könnte die Aufgabe für die politische Praxis kaum klarer sein.

Ganz egal, ob man auf lange Sicht auf eine Abschaffung aller Grenzen zielt oder nur auf ein Grenzregime, das „so menschlich wie möglich“ ist: Wenn man den Universalismus des Menschenrechts nicht aufgibt, steht außer Frage, dass die gegenwärtige Praxis der Abschottung und Abschiebung abzulehnen ist. Die staatliche Ordnung wird nicht zusammenbrechen, wenn man aufhört, Schülerinnen aus ihren Klassen zu reißen. Sie wird auch nicht zusammenbrechen, wenn man eine Million Menschen mehr ins Land lässt.

Und egal, ob man Anarchistin oder Sozialdemokratin ist, faktisch gibt es kaum eine andere Möglichkeit, Politik zu treiben, als sich am Ringen um Hegemonie in der jeweiligen – zumeist ebenfalls national begrenzten – Öffentlichkeit zu beteiligen.[4]

Je entschlossener die universalistische Moral in diesen Aushandlungen vertreten wird, je sichtbarer die Verletzungen dieser Moral durch Abschiebungspraxis und Grenzregimes gemacht werden, je größer die öffentliche Empathiefähigkeit und Solidarität für die betroffenen Personen sind, desto offener werden die Grenzen sein und desto weniger Menschen werden an ihnen sterben – dies zeigt nicht zuletzt das Umschwenken der Bundesregierung in Bezug auf die Einstufung von Afghanistan als sicheres Herkunftsland.

Daher gilt es, sich ein Beispiel am Handeln der Mitschülerinnen von Bivsi R. und Asef N. zu nehmen, mit den Betroffenen solidarisch zu sein, die universalistischen Prinzipien von der Gleichheit aller möglichst lautstark zu vertreten und die Grenzregime überall dort zu skandalisieren, wo sie mit diesen Prinzipien in Konflikt geraten – sei es in einer Berufsschule in Nürnberg, sei es in einem Gymnasium in Duisburg, sei es an der libyschen Küste oder sei es im Rahmen des Flüchtlingsdeals mit der Türkei.

Jede Abschiebung ist ein Skandal, jeder Tote an der Grenze ist ein Verrat am Menschenrecht – auch wenn beides nach allen Regeln des Rechtsstaates herbeigeführt wird.

Empört Euch.

[1] Der Einfachheit halber verwende ich das generische Femininum.

[2] Das Staatsdenken kann sich auch überschießend in einer Weise artikulieren, die die willkürliche Eingrenzung des Staatsvolks als schicksalhafte Bestimmung deutet, indem sie der Grenzziehung zwischen Staatsbürgerinnen und Ausländerinnen eine vermeintliche Substanz zuschreibt (Rasse, Ethnie, Kultur etc.). Im konkreten Fall drückt sich dieses Denken dann als rassistisch-sadistische Freude darüber aus, dass diejenigen die „hier nicht hingehören“, endlich öffentlich gedemütigt und hinausgeworfen werden. Diese Artikulationsform findet sich weniger in politischen und behördlichen Erklärungen oder Feuilleton-Artikeln, sondern eher in User-Kommentarbereichen und sozialen Medien.

[3] Wer auf diesen universalistischen Prinzipien beharrt, muss freilich zugestehen, dass Moral nicht umsonst zu haben ist. In einer von massiven Ungleichheiten geprägten Welt aus moralischen Gründen Grenzen zu öffnen, heißt Wohlstand zu teilen. Es ist nicht so, dass alle Migrantinnen für das Aufnahmeland „ökonomisch nützlich“ sind. Es ist ebenfalls nicht so, dass die moralische Pflicht nur gegenüber denjenigen bestünde, die „ökonomisch nützlich“ wären. Uns selbst wenn Migration „für das Land“ oder „für die Volkswirtschaft“ als ganze „ökonomisch nützlich“ ist, heißt das immer noch nicht, dass alle davon profitieren. Von einer Immigration von für den deutschen Arbeitsmarkt formal größtenteils unqualifizierter Arbeitnehmerinnen haben akademische Mittelschichten kaum einen Verlust zu befürchten, diejenigen, die im Niedriglohnsektor mit den Neuankömmlingen konkurrieren müssen, dagegen durchaus. Befürworterinnen offener(er) Grenzen täten gut daran, sich hierzu zu verhalten.

[4] Die instruktivste Analyse des öffentlichen Streits um Grenzen hat Seyla Benhabib 2008 in Die Rechte der Anderen vorgelegt. Sie hält mit Arendt fest, dass Menschenrechte nur im Rahmen von Rechtsordnungen und politischen Gemeinwesen wirksam sein können und dass diese Ordnungen notwendig begrenzt bleiben. Jedoch insistiert sie auch darauf, dass die Grenzen immer durchlässig sein müssen – dies ist in einer Welt „mit Fluchtursachen“ moralisch geboten, es ist aber auch praktisch unumgänglich. Über das Ausmaß und die Ausgestaltung dieser Durchlässigkeit, ist Benhabib zufolge in öffentlichen Aushandlungen zu diskutieren – in Aushandlungen an denen sowohl die Bürgerinnen des betreffenden Staates als auch die betroffenen Nichtbürgerinnen teilhaben können. Dass diese „Teilhabe“ keinesfalls im Sinne eines herrschaftsfreien Diskurses stattfindet, zeigt Bivsi R.s Interview aus Nepal – sicherlich hat sie damit an den Aushandlungen teilgehabt, abgeschoben bleibt sie dennoch.

[1] Die instruktivste Analyse des öffentlichen Streits um Grenzen hat Seyla Benhabib 2008 in Die Rechte der Anderen vorgelegt. Sie hält mit Arendt fest, dass Menschenrechte nur im Rahmen von Rechtsordnungen und politischen Gemeinwesen wirksam sein können und dass diese Ordnungen notwendig begrenzt bleiben. Jedoch insistiert sie auch darauf, dass die Grenzen immer durchlässig sein müssen – dies ist in einer Welt „mit Fluchtursachen“ moralisch geboten, es ist aber auch praktisch unumgänglich. Über das Ausmaß und die Ausgestaltung dieser Durchlässigkeit, ist Benhabib zufolge in öffentlichen Aushandlungen zu diskutieren – in Aushandlungen an denen sowohl die Bürgerinnen des betreffenden Staates als auch die betroffenen Nichtbürgerinnen teilhaben können. Dass diese „Teilhabe“ keinesfalls im Sinne eines herrschaftsfreien Diskurses stattfindet, zeigt Bivsi R.s Interview aus Nepal – sicherlich hat sie damit an den Aushandlungen teilgehabt, abgeschoben bleibt sie dennoch.

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Norbert Krambrich
Norbert Krambrich
7 Jahre zuvor

Danke für diesen Artikel Floris Biskamp, die Festung Europa wird zum Grabstein von Demokratie und Menschenrechten.

thomasweigle
thomasweigle
7 Jahre zuvor

Wenn die Festung Europa zum "Grabstein für Demokratie und Menschenrechte" wird, dann aber auch wegen der sich häufenden Terrorattacken, und wichtiger noch: weil Armut und Anzahl der vom gesellschaftlichen Wohlstand abgehängten Menschen wächst.
Was Grenzen, Rassen, Nationalitäten und Kulturen angeht, so haben diese sich über extrem lange Zeiträume entwickelt, so dass Grenzen sich zwar häufiger verändert haben, aber nur in seltenen Fällen aufgehoben worden sind. Trotz Schengen!! Seit 1990 sind statt dessen nicht wenige dazu gekommen.
Eines ist klar: die benannten Begriffe werden noch lange wirkmächtig bleiben, ihre Überwindung ist eine Sache von Jahrzehnten, wenn nicht Jahrhunderten. Oder überhaupt!!

abraxasrgb
abraxasrgb
7 Jahre zuvor

Ok, Recht ist also ein Skandal? So kann man 250 Jahre Aufklärung qua "Moral" suspendieren. Die individuelle "moralische Intuition" als "universalistisch" (was an dieser Stelle nur eine illegitime Euphemismus-Tretmühle für kategorisch ist) darzustellen, dazu bedarf es einer "logischer" Chuzpe.
Macht aber nichts, denn je lauter die Claquere des moralischen Intuitionismus Beifall klatschen, desto stärker wird das Echo der pragmatischen Realität 😉

GMS
GMS
7 Jahre zuvor

Ich stimme in sofern zu, als das den Widerspruch zwischen Staatsräson und dem Ansprach auf universalistischen Menschenrechte gibt. ABER:

* Menschenrechte und Asylrecht konstituieren kein Recht den Aufenthalt in einem Staat der Wahl zu beanspruchen.
* Die Grenzen von dem was eine Gemeinschaft/Staat als zumutbar für sich definiert legt diese Gemeinschaft im wesentlichen selbst fest. Dazu gehört insbesondere die Art und Menge der Zuwanderer, abgesehen vom Sonderfall Asyl.
* (Supra-) Nationalstaaten mögen Anhänger der "Alle rein" Fraktion als unmenschlich empfinden, sie sind aber in einer Minderheit die a) die Notwendigkeit einer Organisationsform ignoriert, b) historische Erfahrungen mit anderen Regierungsformen werden ebenfalls ignoriert.

Das heißt noch lange nicht dass alles gut ist. Insbesondere in diesem Land muss das Asylrecht eigentlich zwingend durch eine Einwanderungspolitik und ein Saisonarbeitsrecht ergänzt werden. Die Idee alle Menschen, die in ihrem Geburtsland nicht klarkommen aufzunehmen, ist eine schlechte. Den Integration dauert durchaus zwei bis drei Generation. Auch sind nicht alle eine willkommene Ergänzung dieses Landes: Kriminelle, Leute ohne Integrationswillen (z.B. die oft genannten Familienclans), Personen, die ihre Moralvorstellungen den hier lebenden aufzwingen wollen (LGTBQ Hasser, Scheidungsverteufler, religiöse Fanatiker).

Das Dilemma des Widerspruchs zwischen moralischen Wohlgefühl und faktischer Notwendigkeit muss man aushalten. Man kann aber daran arbeiten dass es kleiner wird.

Gerd
Gerd
7 Jahre zuvor

Die Lösung dieses ganz und garnicht moralischen Problems kann nicht darin bestehen den Rechtsstaat weiter zu demontieren. Man könnte stattdessen legale Einwanderunsmöglichkeiten schaffen. … Wobei, die gibt es schon, aber nur für manche. Die, die den Anforderungen der legalen Einwanderung nicht gerecht werden versuchen es halt illegal. Vierstellige Beträge werden an die organisierte Kriminalität gezahlt. Nicht um in Sicherheit zu gelangen, sondern um in das Land seiner Wünsche zu kommen.

thomasweigle
thomasweigle
7 Jahre zuvor

#3 Nun, das Recht bzw. die (Nicht)Durchsetzung desselben kann schon zum Skandal werden, wie der Dienstag (München, Allianzarena) und der Mittwoch (Nürnberg) letzter Woche anschaulich bewiesen haben. Abgesehen davon kann Recht durchaus zum Unrecht werden, auch wenn das ein Ministerpräsident und Ex-Marinerichter anders sah.

Norbert Krambrich
Norbert Krambrich
7 Jahre zuvor

Wer durch Wüsten wandert, das Mittelmeer in Schlauchbooten überquert, sich mit Haut und Haar Schleppern ausliefert oder in Flüchtlingslagern lybischer Qualität perspektivlos dahinvegetiert und jede Willkür, jeden Übergriff erdulden muss, der wird sich nicht durch Zäune und Mauern aufhalten lassen, sich nicht durch vage Versprechen auf Besserung abhalten lassen.Vor dieser Herausforderung wird Europa in den nächsten Jahren mehr denn je stehen.Und nun kann man entweder mit der Durchsetzung dichter Grenzen reagieren, mit der dafür sehr wahrscheinlich extremen Gewalt oder aber Grenzen durchlässiger machen, sichere Fluchtrouten gestalten, legale Einreisemöglichkeiten deutlich ausbauen und Dublin IiI abschaffen.In beiden Fällen wird dafür ein entsprechender Preis zu zahlen sein, fragt sich nur welcher höher ist.,,Pragmatische Realität " beinhaltet mehr als eine unbequeme Wahrheit und mehr als eine Lösung.

Floris Biskamp
Floris Biskamp
7 Jahre zuvor

Vier kurze Erläuterungen:
1. Ich plädiere mitnichten für einen moralischen Intuitionalismus, sondern für einen schwachen Rationalismus — deshalb lege ich ja dar, dass die moralische Empörung vernünftig ist.
2. Ich behaupte an keiner Stelle, dass es ein positives, juridisches Menschenrecht auf Aufenthalt in Deutschland gäbe, sondern kontrastiere die Logik des Menschenrechtsdenkens mit der Faktizität des herrschenden Rechts.
3. Ich rufe in dem Texz nicht zum Einreißen des Rechtsstaates auf, sondern verweise auf Gerechtigkeitaprobleme.
4. Ja, wenn man die Existenz von Staaten als legitim annimmt, hat wohl jedes Staatsvolk das Recht, die Grenzen der eigenen Aufnahmebereitschaft zu setzen. Das kann jedoch in einer Demokratie nur als Aushandlungsprozess vonstatten gehen (daher der letzte Abschnitt, daher die Fußnote zu Benhabib) und an dieser Aushandlung beteiligt sich dieser Text.

Tilleulenspiegel
Tilleulenspiegel
7 Jahre zuvor

@thomas weigle

Was meinen Sie bitte mit "Rassen"?

Angelika
Angelika
7 Jahre zuvor

"Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande" – De civitate dei, IV, 4, 1
(Augustinus v. Hippo)

Helmut Junge
7 Jahre zuvor

Gab es eigentlich so etwas wie unser heutiges moralisches Empfinden schon immer, oder ist es allmählich entstanden? ist es nicht so, daß es einigen Kulturen so fremdartig erscheint, daß sie es als unvereinbar mit ihren traditionellen Lebensgewohnheiten, rundweg ablehnen?
Wie geschichtsblind muß man eigentlich sein, anzunehmen, daß es auch im westlichen Kulturkreis vor der Aufklärung auch nur etwas entfernt ähnliches gegeben haben könnte? Und auch hier gab es vor gar nicht langer Zeit noch Leibeigenschaft, ein Klassenwahlrecht, Verfolgung sexueller Minderheiten usw. Wo wären denn damals unsere Menschenrechte gewesen, wo unsere moralischen Vorstellungen? Und wie schnell unsere Wertevorstellungen wieder verloren gehen können, sehen wir, wenn wir die Augen öffnen, in großen Teilen der Welt alltäglich.
Also, was sind unsere "universalen Menschenrechte"?

thomasweigle
thomasweigle
7 Jahre zuvor

@ Tilleulenspiegel#9 Ich hätte natürlich "Rassentheorie(n)" schreiben müssen.

ke
ke
7 Jahre zuvor

"Die staatliche Ordnung wird nicht zusammenbrechen, wenn man aufhört, Schülerinnen aus ihren Klassen zu reißen. Sie wird auch nicht zusammenbrechen, wenn man eine Million Menschen mehr ins Land lässt."

Gibt es eine Grenze der Aufnahmefähigkeit? Wenn ja, wo liegt sie?

Menschen organisieren sich in Gruppen.
Gruppen sind auch das Resultat von Aufgabenteilungen bzw. Schutz.

Ein Gemeinwesen wie das dt. hat große Aufgaben, die in anderen Kulturen im Familienverband bzw. in größeren Gruppen organisiert sind, an den Staat abgegeben. Sie funktionieren als Versicherungsleistungen.
Dass dieses System nur begrenzt aufnahmefähig ist, versteht sich von selbst. Jede Versicherung hat Wartezeiten etc.

D.h. ein Staat wie der unsere muss eine Gemeinschaft abschotten. Dass er durchlässiger nach Kriterien werden muss, erfordert die Globalisierung.

Wir haben viele Freiheiten erreicht. Wie entwickeln sie sich wohl, wenn die Bevölkerungsmehrheit bei offenen Grenzen mit Menschen mit total anderen Wertvorstellungen gestellt wird.?

Die Idee der offenen Grenzen und absoluten Freizügigkeit hat für mich keine Chancen auf ein Bestehen und würde auch zum Ende eines Staates wie D führen.

Dann gibt es noch das Gerechtigkeitsproblem. Welche armen MEnschen dürfen nach Deutschland? Nur die, die sich das Ticket/die Schleuser leisten können? Was ist mit den vielen anderen Menschen?
Was ist mit den Frauen? Die meisten Asylbewerber sind männlich.

Was ist mit den Menschen, die Afghanistan leben? Sollen sie alle das Land verlassen? Gibt sich AFGh selber auf und wird nicht unterstützt?
Welche Lösungen gibt es für die Staatenbildung nach einem modernen Muster? Wie weit soll eine Einmischung gehen? Wer organisiert sie? Was ist, wenn die UNO versagt?

abraxasrgb
abraxasrgb
7 Jahre zuvor

„The problem with socialism is that eventually you run out of other people’s money …“

Helmut Junge
7 Jahre zuvor

aber abraxasgrb, du weißt es doch auch. Die Idee, daß das reich sein mit dem Geld anderer Leute zusammenhängt ist älter, ist ein ursozialistischer Gedanke, den sich Maggi Thatcher so zurechtgebogen hat. Thatcher hat ihn gewissermaßen plagiert.

thomasweigle
thomasweigle
7 Jahre zuvor

Zu Deinem Beitrag, @Helmut, möchte ich noch anmerken, dass sich die eiserne Lady nie in ähnlicher weise über Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug ausgelassen, der ja v.a. in nennenswerter Weise erst in der kapitalkräftigen Mittel-und Oberschicht zum Sport geworden ist. Es ist natürlich einfacher, mit dem Finger auf die zu zeigen, die nicht mal unbedingt durch eigenes Verschulden auf staatliche Gelder angewiesen sind.

Fabian
Fabian
7 Jahre zuvor

Wenn Europa jeden aufnehmen möchte, der kommt, würde das unkontrollierbare Migrationsbewegungen auslösen. Natürlich wäre es besser, wenn der Einzelfall zählt. Aber Einzelfall-Entscheidungen können nur solange getroffen werden, bis der Einzelfall ein Einzelfall bleibt. Wenn die Summe der Einzelfälle eine kritische Grenze erreicht, und das Bestehende signifikant beeinflusst, kann man nicht mehr wirklich von Einzelfällen sprechen. Wo liegt diese Grenze? Das ist die große Frage.

Mandelbaum
Mandelbaum
7 Jahre zuvor

Lieber Floris Biskamp, Sie scheinen mir in Ihrem Text die Migrationsfolgen zu banalisieren. Vielleicht käme es in der Tat nicht zu einem Zusammenbruch der staatlichen Ordnung, wenn sich das, was Sie in diesem Text einfordern, durchsetzte, aber es käme mit Sicherheit zur einer massiven Verschlechterung der Lebensqualität in diesem Land. Der Migrationsdruck würde erst dann abnehmen, wenn sich potentiell Auswanderungswillige keinen materiellen Vorteil mehr von ihrer Einreise nach Deutschland oder Europa versprechen. Das wäre u.a. dann der Fall, wenn die sozialen Sicherungsleistungen auf ein Minimum reduziert und die Sicherheit im öffentlichen Raum deutlich abnehmen würden, wovon auszugehen ist, ließe man die zehn Millionen Menschen, die nach Schätzung des BMZ momentan auf dem Weg zu uns sind, alle einreisen. Es wäre ehrlicher, wenn Sie diese Konsequenzen Ihrer Forderungen offen benennen würden. Sie könnten dann ja immer noch mit gutem Recht universalistisch gegen die Politik der egoistischen Privilegienabsicherung argumentieren.

Karl Napp
Karl Napp
7 Jahre zuvor

Auch Nepalesen können in Deutschland völlig legal wohnen – wenn sie denn ein gültiges Visum haben. Das setzt allerdings voraus, dass sie weder straffällig sind noch auf staatliche Hilfsleistungen angewiesen sind.
Schade, dass im Artikel nicht auf diesen Aspekt eingegangen wird, also warum die Familie kein reguläres Visum hat oder warum keiner der "moralisch Empörten" hier als Bürge einspringt.

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