Das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD ist gescheitert. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verfolge die Partei zwar verfassungsfeindliche Ziele. Sie sei jedoch zu unbedeutend, um diese Ziele zu verwirklichen. Die NPD hat in dem Verbotsverfahren vor dem BVerfG nicht gewonnen. Sie wurde nur nicht verboten.
Was oder wem hätte ein NPD-Verbot genützt?
Sie hatten es gut gemeint und schlecht gemacht. Von Anfang an litt das NPD-Verbotsverfahren unter dem Geburtsfehler unklarer Zielvorgaben: Was sollte mit einem Parteiverbot überhaupt erreicht werden? Eine effektive Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen war jedenfalls nicht zu erwarten. Im Falle eines Parteiverbots hätten die Mitglieder der NPD ihre Aktivitäten auf das freie Kameradschaftsspektrum verlagern können. Damit drohte ein „Abtauchen“ von Rechtsextremen in die informellen Zusammenschlüsse der Freien Kameradschaften mit der Folge, dass die Beobachtung rechtextremer Aktivitäten erschwert würde. Ehemalige NPD-Mitglieder hätten sich als „Unterdrückte“ gerieren und damit ihrer Widerstandsrhetorik eine erhöhte Authentizität verleihen können.