
Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf zur teilweisen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Nun liegt der Entwurf dem Landtag zur weiteren Beratung und Entscheidung vor, wobei die endgültige Verabschiedung für Juli geplant ist.
Vorgesehen ist, dass das Land NRW 50 Prozent der übermäßigen kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung übernimmt. Jede Kommune erhält eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten erlassen. Nach der









