
„Israel-Kritik!“, „Tod Israel!“, „Tod den Juden!“ Gibt es ein Menschenrecht darauf, den Hass zu betrommeln, den BDS vorsingt? Möglicherweise, Roger Waters lässt die Frage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt verhandeln. Die eigentliche Frage, die der Ex-Pink Floyd vorlegt: Gibt es genügend Leute, die Israel-Hass in Kauf nehmen, wenn sie Tickets kaufen für Kultur? Was sich bisher sagen lässt: Roger Waters hat verloren, auch wenn er vor Gericht gewinnt, nur was dann? Übernimmt dann Amelie Deuflhard? Deren „Initiative Weltoffenheit“, durchweg staatsfinanziert, bastelt sich ihren eigenen BDS, den will sie weiter hassen lassen, es verspricht Glück.
„Wenn selbst jemand wie Waters nicht daran gehindert werden kann, seinen Israel- und Judenhass öffentlich zu verbreiten, dann werden viele in der jüdischen Gemeinschaft sich fragen, ob das Recht den Schutz für Antisemitismus höher gewichtet als den Schutz vor Antisemitismus.“ So Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, nachdem der dortige Stadtrat im März entschieden hatte, das Konzert von Roger Waters, dem Brüllwürfel des BDS, nicht abzusagen. Drei Überlegungen zu Charlotte Knoblochs Satz:









