Ist spontaner Parkplatzsex wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ strafbar? Das behaupten zumindest Mitglieder der rechtsextremen Splitterpartei „Die Rechte“. Sie machten mit einem YouTube-Video auf sich aufmerksam, das dokumentiert, wie eine verlotterte Neonazi-Bürgerwehr auf einem „Schwulenparkplatz“ versucht, für „Recht und Ordnung“ zu sorgen. Mit dem Video zogen die Neonazi-Cruiser erneut den Spott der Netzgemeinde auf sich. Auf dem einschlägig in Neonazikreisen bekannten Parkplatz in Dortmund-Kirchlinde streiften fünf sichtlich erregte Rechte in gelben T-Shirts durch die angrenzenden Gebüsche, um dort angetroffene Personen inflagranti zu erwischen und im Namen des gesunden Volksempfindens mit gestammeltem Halbwissen zu belästigen.
Nun sollte man für Rechtsauskünfte besser keine Rechtsextremen konsultieren- auch dann nicht, wenn sie an der Ruhr-Universität Bochum Jura studieren. Ein Blick in die einschlägige Kommentarliteratur zeigt schnell: Der spontane Parkplatzsex ist nicht strafbar. Der rechtsradikale Jura-Student Michael Brück erzählt hanebüchenen Unfug.









