Halber Wert, doppelte Strafe

Jin Jiyan Azadi by Btoy, Schwendergasse Wien, Foto by Herzi Pinki cc 4.0

Neda Farrokh, im Iran geboren, in den 80ern nach Europa geflohen, seit Jahren im exil-iranischen Widerstand gegen das religiöse Regime und  –  ua im Verein „Iran Freedom“  –  für Menschenrechte, Freiheit und Demokratie engagiert, über die rechtliche Situation von Frauen im Iran:

„Durch die systematische staatliche Gewalt gegen Frauen im Iran ist die häusliche Gewalt nicht nur toleriert, sondern auch ‚sichergestellt‘. Diese systematische Gewalt ist im Gesetz verankert, sei es in der islamischen Verfassung oder im islamischen Strafrecht usw., so dass die Lage der Frauen im Iran durch Diskriminierung legitimiert und geprägt ist. Eine Gleichberechtigung der Frau, wird offiziell durch die Führung der islamischen Regierung abgelehnt. Iran gehört neben dem Vatikanstaat und vier weiteren Ländern, Somalia, Sudan, Niue und Tonga zu denen, die die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und Mädchen nicht unterzeichnet hat!

Nach der sog. Revolution 1979 setzte der damalige Revolutionsführer Chomeini alle bis dahin (seit 60er Jahren) existierende Gleichberechtigungschaffende Gesetze im Iran außer Kraft.

Vielleicht wollt ihr an dieser Stelle eine Antwort auf die Frage haben, wie tiefgreifend und vielfältig die Diskriminierung von Frauen im Iran ist?

Ich nenne Beispiele:

  • Frauen dürfen bestimmte Berufe nicht ausüben, wie z.B. Präsidentschaft, Richteramt, …!
  • Frauen werden auch beim Zeugenrecht benachteiligt

Vor Gericht zählt die Aussage einer Frau nur halb so viel wie die eines Mannes, teilweise werden weibliche Zeugen vor Gericht auch gar nicht erst zugelassen.

  • Frauen werden beim Ehe- und Scheidungsrecht
  • Dh:  Das Scheidungsrecht wird als einseitiges Recht des Mannes betrachtet. Der Mann kann sich von seiner Frau jederzeit scheiden lassen. Die Frau hat prinzipiell die Möglichkeit, Scheidungsgründe vorzubringen, ist aber in der Pflicht, diese zu belegen. Z.B. Schläge oder sexuelle Gewalt durch den Mann sind im Allgemeinen zunächst ausdrücklich kein
  • Im Iran haben Ehemänner zudem „das Recht“ auf die sexuelle Verfügbarkeit der Ehefrau und dürfen dies auch mit Gewalt durchsetzen; Vergewaltigung in der Ehe ist damit kein juristischer Tatbestand, sondern ein legitimiertes Recht des Mannes.
  • Innerfamiliäre „Ehrenmorde“ sind durch die iranischen Gesetze praktisch straffrei, in anderen Fällen kommt es zur Zahlung von „Blutgeld“. Wohl gemerkt das Blutgeld für eine Frau ist die Hälfte dieses eines Mannes
  • Auch allgemeine häusliche Gewalt des Ehemanns gegen die Frau ist weitgehend erlaubt. So darf der Mann seine Frau schlagen, wenn er „Ungehorsam befürchtet“.
  • Frauen werden beim Sorgerecht benachteiligt: Die männliche Verwandtschaft 1. Grades des Ehemannes hat mehr Sorgerecht für ein gemeinsames Kind als die eigene Mutter
  • Frauen werden im sogenannten „Vergeltungsrecht“ benachteiligt

Das Leben und Gesundheit von einer Frau hat nur den halben Wert wie bei einem Mann. Kommt es zu einer aus islamischem Recht gesehene Straftat, wird die Frau immer die doppelte Strafe erleiden müssen.

  • Frauen werden auch Reisefreiheit mehr benachteiligt als die Männer.

Ohne Zustimmung ihres Ehemannes oder „Vormundes“ erhalten iranischen Frauen keinen Pass, um ins Ausland zu reisen.  Darüber hinaus dürfen Ehefrauen ohne die Einwilligung des Mannes nicht verreisen.

  • Homosexualität im Iran ist ein absolutes Tabuthema. Sie ist illegal und wird unter Strafe gestellt. Somit müssen sich lesbische Frauen und schwule Männer ebenfalls bedeckt halten.
  • In iranischen Gefängnissen werden Frauen häufig vor ihrer Hinrichtung vergewaltigt. Es gibt nämlich einen Passus im islamischen Gesetz, dass eine Jungfrau nicht hingerichtet werden darf. In solchen Fällen schlossen z.B. iranische Geistliche „Zeitehen“ zwischen Pasdaran (Gefängniswärter) und weiblichen Gefangenen, sodass die Vergewaltigungen vor einer Hinrichtung „legal“ wurde.
  • War Frauen der Zugang zu Sportstadien seit der Islamischen Revolution im Jahr 1979 verboten, wurde diese Regelung nach einem schrecklichen Suizid eines jungen Mädchens (Das blaue Mädchen) gelockert.
  • Im März 2019 verkleidete sich das junge Mädchen Sahar Chodayari als Mann, um als Zuschauer beim Derby des FC Esteghlal im Azadi-Stadion dabei zu sein. Sie wurde jedoch erwischt, verhaftet und zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt. Daraufhin protestierte sie, übergoss sich mit Benzin und starb an ihren Verletzungen. ☹
  • Für Frauen besteht eine Kopftuchpflicht sowie weitere Kleidungsvorschriften, deren Einhaltung von der Sittenpolizei streng kontrolliert und durch Schläge in der Öffentlichkeit durchgesetzt wird.

Ich kann mir vorstellen, dass ihr alle an diesem Moment an Zhina Mahsa Amini denkt.

Die junge Frau, die im September dieses Jahres von der iranischen Sittenpolizei festgenommen wurde, weil sie den Hidschāb in der Öffentlichkeit nicht korrekt getragen habe. Zhina (Gina) Mahsa Amini wurde während ihrer Inhaftierung in Teheran brutal behandelt und ermordet. Diesmal war das der Auslöser der wochenlanger und noch andauernden Proteste im Iran. Seitdem sind die Menschen im Iran in allen 31 Provinzen auf den Straßen.

Das iranische Volk will und kann es nicht mehr aushalten, unterdrückt, misshandelt, gefoltert und ermordet zu werden! Es geht auf die Straßen für seine Schwestern und Brüder, Töchter und Söhne. Es setzt sich trotz der Gefahr sein Leben zu Opfern endlich zur Wehr. Zu groß ist die Verzweiflung, die Knechtschaft und Sorge um die Zukunft seiner Kinder.

Mit aller Gewalt verteidigt das unmenschliche Regime seine kranke Macht. Wieder wurde das Internet abgeschaltet, um die Verbrechen nicht sichtbar werden zu lassen. Wieder wird darauf gebaut, dass die Welt wegsieht.

Wir bitten aber die Weltöffentlichkeit um mehr und mehr Aufmerksamkeit. Ich möchte diese Bitte mit einem Zitat begründen:

Als die Nazis die Kommunisten holten,
habe ich geschwiegen;
Ich war ja kein Kommunist.

Als sie die Sozialdemokraten einsperrten,
habe ich geschwiegen;
ich war ja kein Sozialdemokrat.

Als sie die Gewerkschafter holten,
habe ich geschwiegen;
ich war ja kein Gewerkschafter.

Als sie die Juden holten,
habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Jude.

Als sie mich holten,
gab es keinen mehr,
der protestieren konnte.

_ _

Auszug aus Neda Farrokhs Rede, die sie am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November in Marl gehalten hat. „Terre de Femmes“ und die Stadt Marl hatten eingeladen.

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thomas weigle
thomas weigle
1 Jahr zuvor

Das Verständnis,dass viele Linke und Grüne für solche Traditionen und Verhaltensweisen doch oftmals zeig(t)en,ist absolut unverständlich. V.a auch,weil es bspw. im Iran überhaupt keine freilaufenden Linke und Kommunisten gibt. Sie wurden zu Zehntausenden ermordet, zahlreiche andere inhaftiert oder außer Landes getrieben Allerdings reicht der Arm der Kopfabmullahs ja auch so manches Mal bis nach Europa, nach Berlin bspw.
Allein der General,der da vor einiger Zeit von den USA dankenswerterweise vom terroristischen Blutfeld genommen wurde, soll für zehntausend Morde in iran. Knästen gesorgt haben. Und was haben hier wieder einige,gebarmt ob des Todes dieses „verdienten Revolutionärs.

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