
Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf zur teilweisen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Nun liegt der Entwurf dem Landtag zur weiteren Beratung und Entscheidung vor, wobei die endgültige Verabschiedung für Juli geplant ist.
Vorgesehen ist, dass das Land NRW 50 Prozent der übermäßigen kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung übernimmt. Jede Kommune erhält eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten erlassen. Nach der Umsetzung des Gesetzes wird keine Kommune mehr als 1.500 Euro pro Einwohner an berücksichtigungsfähigen Altverbindlichkeiten aufweisen.
Stichtag für die Berechnung ist der 31. Dezember 2023. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Gesamtsumme der Liquiditätskredite sowie der zur Liquiditätssicherung ausgegebenen Wertpapiere in den Kernhaushalten der Kommunen auf etwa 20,9 Milliarden Euro. Das zeigt eine deutliche Reduktion im Vergleich zum Höchststand von 28 Milliarden Euro im Jahr 2016.
Das Altschuldenentlastungsgesetz erfüllt eine zentrale Forderung aus dem Kommunalfinanzbericht Ruhr, den der Regionalverband Ruhr (RVR) jährlich vorlegt. Dazu äußerte sich RVR-Regionaldirektor Garrelt Duin: „Das Gesetz zur teilweisen Entschuldung der Kommunen ist ein bedeutender Schritt, um finanzielle Handlungsspielräume für die Städte zu schaffen. Dadurch können dringend benötigte Investitionen und eine gesicherte Daseinsvorsorge ermöglicht werden. Gleichzeitig hoffen wir auf eine zügige Initiative der neuen Bundesregierung, um eine gerechtere Finanzverteilung bei den Altschulden zu erreichen.“