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NRW muss Zwangsouting beenden

HIV-erkrankte Häftlinge werden in Nordrhein-Westfalen bloß gestellt: Sie müssen Zellengenossen ihre Krankheit mitteilen. Und das SPD-Justizministerium findet dieses unsinnige Zwangsouting nach wie vor richtig

Die FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag will in dieser Woche einen Antrag gegen das „Brachiale Verfahren“ stellen.  „Die Gefangenen verzichten auf den Schutz von höchst persönlichen und vertraulichen Daten“, heißt es in dem Antrag. Bundesweit werden Gefangene nur in Nordrhein-Westfalen genötigt, ihre Krankengeschichte offen zu legen. Erst wenn der Mithäftling schriftlich bestätigt, von der Aidserkrankung zu wissen, darf der Betroffene Zeit in anderen Zellen verbringen oder diese sogar teilen.

„Dies ist diskriminierend und verstößt gegen das Recht auf Selbstbestimmung“, sagt Stefan Romberg, gesundheitspolitischer Sprecher der oppositionellen Liberalen. „Dieser veraltete Paragraf muss abgeschafft werden.“ In keinem anderen öffentlichen Bereich würden Kranke gezwungen, sich zu offenbaren. Dies sei auch medizinisch richtig, so der praktizierende Arzt und Psychiater. „Nur wer ungeschützten Geschlechtsverkehr hat oder sich Spritzen für Drogen teilt kann sich anstecken“, so Romberg. Ein Zwangsouting aber sei eine brachiale Art, Menschen zu diskriminieren. Politik dürfe sich bei Krankheiten nicht einer diffusen Angst unterordnen.

Bislang aber will die rot-grüne Minderheitsregierung an dem Zwangsouting fest halten. „Wir halten diesen Weg für richtig“, sagt Andrea Bögge, Sprecherin des Justizministers Kutschaty (SPD). Sie hätten zwischen dem Schutzinteresse der Mitgefangenen und der Persönlichkeitsrechte der Infizierten abzuwägen. „in diesem Fall ist das Interesse der Zellennachbarn wichtiger“, so Bögge. Es bliebe ja den Gefangenen selbst überlassen, ob sie in den Umschluss wollten oder nicht. „Sie haben ja die Wahl auf ihrer Zelle zu bleiben.“

Eine Freiheit, die insbesondere für langjährig Inhaftierte schmerzhaft ist. „Wir wissen aus Erfahrung, dass geoutete Inhaftierte diskriminiert und gemieden werden“, sagt Bärbel Knorr, Expertin für Justizvollzugsanstalten bei der deutschen AIDS-Hilfe. Gefangene hätten sich in einem Gefängnis schon einmal geweigert, sich von einem infizierten Mithäftling die Suppe reichen zu lassen. „Jeder Betroffene muss für sich entscheiden können, ob er seine Erkrankung öffentlich macht oder nicht“, so Knorr. Dies gelte auch für alle anderen und möglicherweise ebenso ansteckenden Krankheiten. „Der einzig sinnvolle Schutz ist es, Menschen über geschützten Sex und den sicheren Gebrauch von Spritzen zu informieren“, so Knorr.

Aber genau daran mangelt es im Gefängnis. Zwar sind in den meisten deutschen Gefängnissen inzwischen Kondome zu erwerben, sterile Spritzen aber werden nach Angaben der AIDS-Hilfe bislang nur im Berliner Frauengefängnis Lichtenberg verteilt. Alle anderen drogensüchtigen Knackis teilen sich entweder Spritzen oder müssen im illegalen Schwarzmarkt innerhalb der Haftanstalt das Besteck kaufen. Allerdings ist dies für viele unerschwinglich: Laut Knorr soll eine Spritze für rund 30 Euro gehandelt werden – bei einem durchschnittlichen Monatsgehalt von ebenfalls 30 Euro. „Auf der einen Seite stellt der Staat die Infizierten an den Pranger, auf der anderen Seite hilft er Ihnen nicht sich zu schützen“, so Knorr.

Tatsächlich bietet auch das Zwangsouting keine Sicherheit für die Mitgefangenen: Ein HIV-Test ist bei der Einlieferung in ein Gefängnis nicht obligatorisch, viele Häftlinge wissen nichts von ihrer Erkrankung. „So werden alle Inhaftierten und JVA-Angestellten in einer völlig falschen Sicherheit gewogen“, sagt Expertin Knorr.

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Bert Sänger
Bert Sänger
13 Jahre zuvor

Ob Annika Joeres ihre Ansicht auch noch aufrecht hielte, wenn sie es erstens wüsste, was in JVA zum Teil so abgeht, wenn sie zweitens selbst in einer JVA sitzen würde?

Hier muss eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen werden, nicht nur HIV-Infizierte haben schutzwürdige Interessen, sondern auch diejenigen, die nicht HIV-Infizierte sind.

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[…] NRW muss Zwangsouting beenden (Ruhrbarone) – […]

Lumos
Lumos
13 Jahre zuvor

@ Bert Sänger: Eine Rechtsgüterabwägung muss sicherich her, aber immerhin beleuchtet der Artikel alles, anders als andere Artikel zum Thema. Z.B., dass Häftlinge HIV positiv sein können, ohne dass es irgendwer weiß, so dass der jetzige Zustand eben nur „trügerische“ Sicherheit gibt. Annika Joeres hat genau recherchiert, wie es scheint (auch betreffend „Spritzen“ und Kondome), und das verdient Lob.

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[…] NRW muss Zwangsouting beenden (Ruhrbarone) In nordrhein-westfälischen Gefängnissen müssen HIV-positive Insassen ihren Status ihren Zellengenossen mitteilen – ein unhaltbarer Zustand. Der Artikel ist zwar einen Monat alt, hat aber meines Wissens nach nichts von seiner Aktualität verloren. […]

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