
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verloren. Ihr Ministerium darf nicht vor der E-Zigarette warnen.
Es hat sich abgezeichnet, aber jetzt ist es offiziell. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass das NRW-Gesundheitsministerium nicht vor E-Zigaretten warnen darf. Hier die Erklärung des OVG:
Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Land Nordrhein-Westfalen (Antragsgegner) durch einstweilige Anordnung die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E Zigaretten untersagt.
In dieser „Pressemeldung“ hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage. Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz.






