Uhlenberg: Was passiert, wenn ein Minister lügt? Nix?

Ich habe in den vergangenen Monaten schon gezeigt, dass NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg im Fall des PFT-Skandals die Unwahrheit gesagt hat. Das wurde gerichtlich bestätigt. Passiert ist nichts. Nun hat sich der Skandalsumpf rund um Uhlenberg weiter verschärft. Ich habe drüber geschrieben, wie der Minister einen unliebsamen Ex-Mitarbeiter vom LKA verfolgen lies und dabei immer wieder neue Anschuldigungen vorbringen lies. Ich habe über diese Nummer in der Welt am Sonntag geschrieben und in den Ruhrbaronen. Endlich wird die Geschichte aufgegriffen. Der Spiegel berichtet morgen auf Seite 48. Die Rheinische Post, der Tagesspiegel und die taz haben geschrieben. Und ich sehe mich in der Lage, die nächsten Unwahrheit des Ministers aufzuklären.

Der NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg steht auf dem Foto links. Das Foto ist von der Seite des MUNLV.

Nach meinen Recherchen hat Uhlenbergs Ministerium die Ermittlungen gegen Harald F. wegen des Vorwurfs Korruption sowie banden- und gewerbsmäßiger Betrug von Anfang an forciert. In einer öffentlichen Erklärung hat Uhlenberg diesen Fakt bestritten. Das Umweltministerium habe keinen Einfluss auf das Strafverfahren gegen den ehemaligen Mitarbeiter F. genommen.

Zudem widersprach das Ministerium der Darstellung, gegen Friedrich sei eine Strafanzeige wegen zweckwidriger Verwendung von Mitteln der Abwasserabgabe oder wegen Korruption gestellt worden. Einem Blick in die Ermittlungsakten hält diese Darstellung nicht stand. So liegen mir gleich zwei Anzeigen des Umweltministeriums vom 14. Juli und vom 20. Juli an das Landeskriminalamt (LKA) vor, in denen Vorwürfe nach Paragraph 331 Strafgesetzbuch erhoben werden. Dies ist der so genannte Korruptionsparagraph, der Bestechlichkeit unter Strafe stellt.

In der Anzeige vom 14. Juli wird zudem detailliert ausgeführt, dass Harald F. im Verdacht stehe, mit einem „hochwertigen“ Lap-Top für eine regelwidrige Auftragsvergabe in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro an die Uni Aachen bestochen worden zu sein. Das Umweltministerium erklärte den Widerspruch zwischen Aussagen und Aktenlage damit, dass in einem Bericht der „Bildzeitung“ vom 12. Juli 2006 Korruptionsvorwürfe gegen Harald F. erhoben worden seien. Daraufhin sei das LKA aus eigenem Antrieb aktiv geworden und habe im Ministerium angerufen. Es sei ein Gespräch für den 13. Juli vereinbart worden, in dem sich das LKA vom Ministerium über die Vorwürfe informieren lassen wollte.

Laut Umweltministerium habe der Jurist und Leiter der hauseigenen Rechtsabteilung, Jörg-Michael Günther, den Fall Harald F. im Beisein einer weiteren Ministeriumsjuristin geschildert. Zudem seien dem LKA zu Prüfzwecken Unterlagen zu dem Vorgang ausgehändigt worden. Ein Ministeriumssprecher betonte, dass Günther dem LKA gesagt haben soll, er könne den Bericht der Bild Düsseldorf nicht nachvollziehen, da vom Umweltministerium bis dahin kein „Vorwurf der Korruption“ gegen den ehemaligen Abteilungsleiter Harald F. erhoben worden sei.

Weiter heißt es, das LKA habe aufgrund der ausgehändigten Informationen aus eigenem Antrieb ein Anzeigeformular mit den detaillierten Korruptionsvorwürfen ausgefüllt. Diese Darstellung wird von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf weitgehend unterstützt. Das LKA habe die Anzeige zu Papier gebracht.

Aber ist das die ganze Wahrheit? Im Standard-Kommentar zur Strafprozessordnung von Meyer-Goßner wird genau definiert, was eine Anzeige ist. Dort heißt es zu Paragraph 158: „Die Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet.“ Und weiter „Sie ist eine bloße Anregung, es möge geprüft werden, ob Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren besteht.“

Demnach ist die Auskunft über den Sachverhalt und die Übergabe von Belastungsmaterial durch das Ministerium an das LKA als Anzeige zu werten. Es ist kaum denkbar, dass dieser Sachverhalt dem Chefjuristen im Ministerium verborgen blieb. Das Ausfüllen des Formulars durch das LKA war demnach ein reiner Verwaltungsakt. Die Anzeige selbst war das Gespräch einen Tag früher.Noch mal im Klartext: Die Anzeige ist nicht das Formular, dass vom LKA ausgefüllt worde, sondern die Schilderung der Vorgänge und die Übergabe der Unterlagen.

Noch skuriler wird die Begründung zur Korruptionsanzeige vom 20. Juli. Hier sagt das Ministerium habe man eventuelle Korruptionsvorgänge um einen eventuellen Geheimnisverrat anzeigen wollen. Harald F. habe der Zeugin Dorothea Delpino Fragen für ein Bewerbungsgespräch vorher verraten. (Das war der Geheimnisverrat.) Und da habe es ja können, dass Delpino im Gegenzug Harald F. bestochen habe, das ist der unausgesprochene Vorwurf. Das Uhlenberg-Ministerium haut also die eigene Belastungszeugin in die Pfanne, die vorher fast alleine alle Gerüchte und Halbwahrheiten über Harald F. im Ministerium zusammengetragen hat und dabei wie Jane Bond in den Abteilungen rumschnüffelte. Die Belege für die Aussagen liegen mir schriftlich in Form von persönlichen Berichten von Delpino an den Uhlenberg-Staatssekretär Alexander Schink (CDU) vor.

Aber selbst nach den anfänglichen Korruptionsanzeigen im Juli 2006 hörte das Anschwärzen durch das Ministerium nicht auf: In einer Email vom 10. August 2006 zeigte der Jurist Günther dem LKA den Verdacht an, Harald F. habe sich samt Lebensgefährtin zu einem Urlaub in Frankreich einladen lassen. Dort habe er ein Ehepaar besucht, „das einen Auftrag über 300000 Euro erhalten hatte“.

Alle Korruptionsvorwürfe stellten sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen als unhaltbar heraus. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ließ die Vorwürfe fallen. Zusammen mit der Generalstaatsanwaltschaft wird derzeit die Einstellung des Verfahrens geprüft.

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[…] haben uns hier schon öfter gewundert, warum die NRW-Landesregierung moralisch angreifbar ist. Wir haben uns gefragt, wie es […]

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