
Die Baustelle bleibt bestehen, denn der Staffelstab wurde nun vom Bund an die Länder übergeben.
Ruhrbarone: Wir haben an dieser Stelle bereits häufig über das Erfordernis der Novellierung der Notfallversorgung und den zähen Weg hin zum in dieser Woche erfolgten Beschluss berichtet. Herr Memmeler, wird jetzt endlich alles gut? Und warum ist die Novellierung erforderlich?
Memmeler: Fangen wir mit dem Erfordernis an. Seit vielen Jahren existiert die Empfehlung, dass Notfallrettung und kassenärztliche Versorgung besser verzahnt werden müssen, um den Rettungsdienst nicht weiter zu einem eiligen Taxidienst mutieren zu lassen und um Klinikambulanzen nachhaltig zu entlasten.
Beides hing zunehmend auch damit zusammen, dass der Rettungsdienst per Gesetz zum Transportdienst degradiert wurde. Streng genommen durften die gesetzlichen Krankenkassen nämlich nur den tatsächlich stattgefundenen Patiententransport finanzieren. Auf diesen Umstand hat bereits 1989 der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hingewiesen und seitdem erfolgten zahlreiche ernst gemeinte Hinweise, dass das mittelfristig zu einer Eskalation führen könnte, was über viele Jahre erfolgreich ausgeblendet wurde, weil es ja immer gut gegangen ist. Diese Eskalation ist inzwischen auch erfolgt, indem die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) pauschal 20% Fehlfahrten unterstellt haben und die in Rechnung gestellten Gebühren deshalb um 20% gekürzt haben. Diese aus Sicht der Landkreise und Städte plötzliche Änderung der „Spielregeln“ hat zu einer massiven finanziellen Unterversorgung des Rettungsdienstes geführt, der von ohnehin klammen Städten und Landkreisen sichergestellt werden muss. Die Presseberichte darüber waren auch hier schon Thema.
Zusätzlich ist es seit 2014 erforderlich, den Status und die Kompetenzen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan) endlich so zu regeln, dass ihnen die Behandlungskompetenz zugesprochen wird, die laut Gesetz schon lange gegeben sein sollte. Hierdurch ließen sich nämlich zahlreiche Notarzteinsätze einsparen und zusätzlich würde die Attraktivität des Berufsbildes gesteigert.
Ich glaube jedoch nicht, dass durch diese Novellierung nun alles gut wird. Der Föderalismus im Rettungsdienst wird bestehen bleiben. Seit vielen Jahren gibt es das gemeinsame Kompendium Rettungsdienst in NRW, welches von 33 Trägern des Rettungsdienstes fortgeschrieben wird https://rettungsdienst.rhein-kreis-neuss.de/gemeinsames-kompendium-rettungsdienst-2026/ , um Standards der rettungsdienstlichen Versorgung flächendeckend zu etablieren und sicherzustellen. Zunächst kann man feststellen, dass sich an diesem Kompendium nur 33 von 53 Landkreisen und kreisfreien Städten beteiligen, was für sich genommen schon bitter ist. Absurd ist jedoch, dass die 33 Träger des Rettungsdienstes, die mit ihrem Wappen auf dem Kompendium auftreten, das gemeinsame Werk lokal unterschiedlich leben und ärztliche Leiter in den Regionen die Welt neu erfinden, indem der beschlossene Leistungs- und Versorgungskatalog lokal neu interpretiert wird. Dieser Blick auf NRW zeigt, was bundesweit für Unterschiede bestehen, da alle 16 Bundesländer eigene Rettungsdienstgesetze haben, weshalb in der Novellierung auch die Vorgabe der einheitlichen Versorgungsqualität nicht enthalten ist.
Der gemeinsame Auftritt von ADAC-Luftrettung, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutscher Feuerwehrverband, der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, DRF-Luftrettung, Johanniter-Unfall-Hilfe, Johanniter Luftrettung, Malteser Hilfsdienst, Deutschem Städtetag und Deutschem Landkreistag in dieser Woche in Berlin zeigt bereits, dass aus Sicht der am Rettungsdienst beteiligten Korrekturbedarf besteht. Wenn ein Gesetz eine solche Allianz ermöglicht, besteht Korrekturbedarf, was die Organisationen in ihren Stellungnahmen ja auch zum Ausdruck gebracht haben. https://www.feuerwehrverband.de/anerkannte-hilfs-und-beauftragte-luftrettungsorganisationen-und-feuerwehren-bekraeftigen-ihre-forderungen-bezueglich-geplanter-notfallreform/?fbclid=IwdGRleAU7JmZleHRuA2FlbQIxMQBwZG9mBWZkaWQWUQP-UfsMbuTvQKBFL6IiYJ3qs2O_bHNydGMGYXBwX2lkCjY2Mjg1NjgzNzkAAR7tfnh71VMY8HU2dr_rFKkwv4U2octCfV3Iba2TfsGivJtPXhP1d5nsq6kgsA_aem_rpBSoofOiM7ENjAnojOxcA
Ruhrbarone: Was kommt denn nach der Novellierung der Notfallversorgung auf uns zu, wenn bereits jetzt Korrekturbedarf besteht?
Memmeler: Auch wenn sich das Gesundheitsministerium des Bundes gerade für die Novellierung feiert, als sei das Rad neu erfunden, muss man nüchtern feststellen, dass die Arbeit jetzt erst richtig beginnt und durch die parallel stattfindenden Prozesse in Kliniken und der GKV-Finanzierung noch komplexer wird.
Allein die Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zeigt, dass die Akzeptanz bei den Beteiligten nicht sonderlich groß ist und wir noch zahlreiche Nachbesserungen erleben werden, die vorwiegend in den Landesgesetzen zum Rettungsdienst stattfinden werden. https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/notfallgesetz Allein die Formulierung „Aus Sicht der KBV schafft der Gesetzentwurf allerdings Parallelstrukturen, die finanziell und personell nicht abgesichert sind und die Patientensteuerung nicht nachhaltig und sinnvoll modifizieren.“ lässt erkennen, dass die Novellierung und die zeitgleiche GKV-Stabilisierung nicht auf viel Unterstützungswillen hoffen lassen.
Am nüchternsten und sehr übersichtlich hat die Beratungsfirma Antworting aus Köln die Aufgaben für Länder und Träger des Rettungsdienstes zusammengefasst, die es nun zu erledigen gilt. https://antworting.de/notfallreform-beschlossen-rettungsdienst-laender/
Spannend werden nun die erforderlichen vertraglichen Regelungen zwischen Trägern des Rettungsdienstes und den GKV, die vor Ort geschlossen werden müssen. Ich empfehle hier eine zeitnahe Arbeitshilfe für die Träger, damit wir bei der Finanzierung keinen Flickenteppich erleben, bei dem die Vorhaltung und erforderliche Infrastruktur plötzlich unterfinanziert sind. Bereits jetzt ist Qualität eine Frage der Postleitzahl. Das darf nicht noch schlimmer werden.
Ich kann allen Trägern und den Landesgesetzgebern nur anraten, den von Antworting veröffentlichten Beitrag aufmerksam zu lesen und die darin enthaltenen Warnungen ernst zu nehmen. Die Pressemeldung des Landkreistages Brandenburg bestätigt diese Einschätzung. https://www.landkreistag-brandenburg.de/de/pressemitteilungen/landkreistag-brandenburg-sieht-bei-reform-der-notfallversorgung-weiterhin-nachbesserungsbedarf.html
Aktionismus ist bereits jetzt erkennbar, wenn zum Beispiel das Land NRW Planungen zu Rettungswachen und laufende Bedarfsplanungen stoppt. https://www.skverlag.de/news/detail/nrw-stellt-ausbau-der-rettungswachen-zurueck?fbclid=IwVERFWAU901tleHRuA2FlbQIxMQBwZG9mBWZkaWQWUQXfrSbO-fLYsUGJYA1Jj-4HE-jcmXNydGMGYXBwX2lkCjY2Mjg1NjgzNzkAAR5Zu4ksSzynSTYpDXrgoqdaEZZndXoPHd1FQYJRsQD-oFDmBZ7Hx9jQn8Gxjw_aem_rKMeSHfrSuP1e4BNt4CUCw
Erste Reaktionen darauf gibt es bereits, wie diese Meldung der Stadt Münster zeigt:
„Aufgrund neuer Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen muss die Stadt prüfen, ob die Planungen für eine neue Rettungswache in Roxel fortgeführt werden können.
Die Bezirksvertretung Münster-West hatte im Februar beschlossen, das ehemalige Feuerwehrhaus an der Havixbecker Straße für bis zu sieben Jahre zu einer Rettungswache umzufunktionieren. Damit sollte die medizinische Notfallversorgung in den Stadtteilen Roxel und Gievenbeck verbessert werden.
Auch zwei weitere Rettungswachen für die Abdeckung der Stadtteile Kinderhaus-West und Nienberge sowie der Stadtteile Sudmühle Süd-West und Handorf stehen jetzt auf dem Prüfstand. Der Bau der Feuer- und Rettungswache 3 in Hiltrup ist hingegen nicht betroffen, weil das Projekt bereits so weit fortgeschritten ist.
Die Planungen der Stadt für die neuen Rettungswachen fußen auf dem 2022 im Rat beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplan. Das Ergebnis: Bei rund 79 Prozent der Fälle war der Rettungsdienst innerhalb der Zielzeit von acht Minuten, der sogenannten Hilfsfrist, am Einsatzort. Um diese Quote auf die landesweit anzustrebenden 90 Prozent zu erhöhen, sind laut Bedarfsplan die neuen Standorte notwendig.
Mit einem Erlass hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW jetzt die Kommunen aufgefordert, die Planungen zurückzustellen. Die Hilfsfrist von acht Minuten in städtischen und zwölf Minuten in ländlichen Gebieten soll nur noch für lebensbedrohliche Notfällen gelten, nicht mehr für weniger dringliche Fälle.“
Die Frage für Bürgerinnen und Bürger lautet deshalb: Führt die Novellierung der Notfallversorgung zu einer Absenkung der Versorgungsqualität? Der Umgang mancher Träger mit dem Rettungsmittel Notfall – Krankenwagen zeigt bereits jetzt, dass aktuell vorgehaltene oder im Bedarf vorgesehene Rettungswagen durch Notfallkrankenwagen ersetzt werden sollen, auf denen keine NotSan zum Einsatz kommen. Ohne NotSan wird jedoch auch die Möglichkeit zur ambulanten Versorgung reduziert, die Notaufnahmen entlasten könnte. Die Akutversorgung von schweren Notfällen muss auch zukünftig zeitgerecht sichergestellt werden – auch in ländlichen Regionen.
Leider ist gut gemeint nicht immer gleichbedeutend mit gut gemacht. Diesen Eindruck hatten bereits viele Betrachter bei allen Debatten rings um die Novellierung der Notfallversorgung, denn bei manchen Redebeiträgen musste man sich tatsächlich fragen, warum Blinde über Farben referieren. Hier wären alle Fraktionen gut beraten gewesen, sich im Vorfeld von Fachexperten und nicht von Lobbyisten beraten zu lassen und nicht jedes selbstberufene Fraktionsmitglied ans Mikrofon zu entsenden.
Neben der Herausforderung der Verknüpfung der Notrufnummern 112 und der 116 117 der Kassenärzte, was keine einfache Aufgabe werden wird, gilt es insbesondere, die Versorgungsqualität mindestens aufrecht zu erhalten oder im Idealfall zu verbessern. Bei dieser nicht trivialen Herausforderung, dürfen die bereits bestehenden Probleme nicht außer Acht gelassen werden.
Ruhrbarone: Welche Qualitätsprobleme bestehen denn bereits und müssen begleitend zur Umsetzung der Reform der Notfallversorgung umgesetzt werden?
Memmeler: Aktuell scheitert der Anspruch an zukünftige Qualität bereits an der mangelhaften Ausgestaltung von Ausschreibungen rettungsdienstlicher Leistungen. Häufig orientieren sich diese noch immer ausschließlich am Preis. Das führt dann regelmäßig zu Problemen der personellen Besetzung von Rettungsmitteln, da gute und tariflich geregelte Vergütung und gute Arbeitsbedingungen ihren Preis haben und Fachkräfte sich den Arbeitgeber im Rettungsdienst aussuchen können.
Statt einfach nur Referenzen abzufragen, aus denen hervorgeht, dass ein Anbieter bereits im Rettungsdienst tätig ist, muss es Standard werden, Ausfallquoten von Rettungsmitteln bei den Referenzebern zu erfragen, um die Zuverlässigkeit von Anbietern bewerten zu können. Gleiches gilt für die Abfrage von bereits ausgesprochenen Vertragsstrafen durch die benannten Referenzgeber. Ansonsten werden wir weiterhin Meldungen lesen, wie diese der Stadt Hagen aus der vergangenen Woche.
„Durch den Wegfall eines Leistungserbringers im Rettungsdienst mussten wir die Besetzung eines Rettungswagens neu strukturieren. Dazu konnten wir mit der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) einen lokalen Anbieter gewinnen mit dem wir im Rettungsdienst schon sehr lange zusammenarbeiten. Die Kolleginnen und Kollegen der JUH besetzen ab heute einen RTW an der Feuer- und Rettungswache Mitte. Zusammen mit Christian Mienert von der JUH begrüßten der Abteilungsleiter Rettungsdienst Volker Hammerschmidt und der Amtsleiter der Feuerwehr Hagen, Veit Lenke die erste Besatzung zur Dienstübernahme.“
Überdurchschnittliche Ausfallquoten und häufige Vertragsverstöße müssen durch die Träger auch konsequent an das Gewerbezentralregister gemeldet werden, um regelmäßig unzuverlässige Leistungsanbieter von zukünftigen Vergaben auszuschließen. Bei der Leistungserbringung im Rettungsdienst geht es schließlich um Menschenleben. Dieses recht leicht zu lösende Problem schleppen wir leider schon viel zu lange mit uns herum, was eigentlich ein Skandal ist.
Noch immer ist die Digitalisierung im Rettungsdienst nicht flächendeckend etabliert, weshalb in manchen Regionen noch immer handschriftlich Protokolle gefertigt werden, was den Datenaustausch und auch die Abrechnung von Leistungen erschwert. Zusätzlich werden durch diese vorsintflutliche Praxis häufig nicht alle Maßnahmen dokumentiert, welche für eine fachgerechte Patientenversorgung nachgewiesen werden müssen. Besonders diese Regionen stehen ab jetzt vor einer enormen Herausforderung, da jetzt medizinische Leistung abgerechnet wird, die nur abgerechnet werden kann, wenn diese auch dokumentiert wurde und digital an die GKV übermittelt werden kann.
Die zukünftig klar benannte Herausforderung eine landesweite oder zumindest überregionale Bedarfsplanung im Einvernehmen mit den Krankenkassen zu schaffen, besteht auf mehreren Ebenen eigentlich auch schon seit geraumer Zeit. Warum können zwischen zwei benachbarten Landkreisen keine Daten ausgetauscht werden? Warum treten zunehmend Forderungen der GKV auf, dass zum Beispiel Intensivtransportwagen überregional gedacht werden müssen? Ganz einfach deshalb, weil Rettungsdienst durch Kirchturmdenken geprägt ist. Jeder will sein Spielzeug selbst aussuchen dürfen. Leider findet dies jedoch zu häufig ohne einen Gedanken an erforderliche Schnittstellen statt.
Beim Telenotarzt sollte dies mindestens schon trägerübergreifend organisiert werden, was ein guter Anfang ist. Leider ist die Etablierung des Telenotarztes, auch wegen klammer Kassen, in vielen Regionen noch nicht sonderlich weit fortgeschritten. Ein bestehendes Telenotarztsystem ist zukünftig jedoch relevant, um auch ambulante Patientenversorgung durch den Rettungsdienst abzusichern, wie es durch die Reform nun vorgesehen ist.
Ruhrbarone: Zum Abschluss sei die Frage erlaubt, wie all diese Bedenken ausgeräumt werden können, die bereits nach drei Tagen bestehen?
Memmeler: Ich bitte, die geäußerten Bedenken nicht ausschließlich als Schwarzmalerei zu verstehen. Vielmehr will ich anregen, bekannte Fehler nicht zu wiederholen und die sicherlich bestehende Herausforderung als Chance zu nutzen, um in den Bundesländern eine nachhaltige Lösung zu entwickeln, die die Versorgungsqualität durch Rettungsdienst, Notfallambulanzen und KV zukünftig sicherstellt. Dazu sollte unbedingt die Expertise von zum Beispiel Prof. Dr. med. Uwe Janssens durch den Gesetzgeber eingeholt werden, der als ausgewiesener Experte für Intensiv- und Notfallmedizin bereits auf das zu beachtende Zusammenspiel von GKV – Finanzierung, Reform der Klinikversorgung und der aktuellen Reform der Notfallversorgung hingewiesen hat. So wie Janosch Dahmen (Notarzt und MdB) die Novellierung auf der Bundesebene begleitet hat, um zu versuchen, die gröbsten Fehler zu vermeiden, ist es jetzt unbedingt angezeigt, bei den nun anstehenden Novellierungen in der Landesgesetzgebung Spezialisten und nicht ausschließlich Interessenvertretungen einzubeziehen.
Wenn das in den Ländern gelingen sollte und der erforderliche Datenaustausch gesichert werden kann, könnte diese Novellierung eine nachhaltige Verbesserung darstellen. Deshalb bitte keine Schnellschüsse in den Ländern, Landkreisen und Kommunen.
Ruhrbarone: Herzlichen Dank.
Linksammlung:
Einordnung durch „Antworting“: https://antworting.de/notfallreform-beschlossen-rettungsdienst-laender/
Landkreistag Brandenburg: https://www.landkreistag-brandenburg.de/de/pressemitteilungen/landkreistag-brandenburg-sieht-bei-reform-der-notfallversorgung-weiterhin-nachbesserungsbedarf.html
Meldung aus NRW zum Stopp des Ausbaus von Rettungswachenstandorten: https://www.skverlag.de/news/detail/nrw-stellt-ausbau-der-rettungswachen-zurueck?fbclid=IwVERFWAU901tleHRuA2FlbQIxMQBwZG9mBWZkaWQWUQXfrSbO-fLYsUGJYA1Jj-4HE-jcmXNydGMGYXBwX2lkCjY2Mjg1NjgzNzkAAR5Zu4ksSzynSTYpDXrgoqdaEZZndXoPHd1FQYJRsQD-oFDmBZ7Hx9jQn8Gxjw_aem_rKMeSHfrSuP1e4BNt4CUCw
Alle Dokumente zum Bundestagsbeschluss: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-notfallversorgung-1223578?fbclid=IwdGRleAU7KC9leHRuA2FlbQIxMQBwZG9mBWZkaWQWUQN6g6jjufgJdMHWyYb8dX6ICQvxoXNydGMGYXBwX2lkCjY2Mjg1NjgzNzkAAR625GJSgoizeQVtPXkMQIStIqf1b0B-acu1JJAoxdyllRQE27WFV_zkzZLUBw_aem_WW5oFgfgh5BIHj4alHGdSA
https://www.skverlag.de/news/detail/ein-berufsbild-zwischen-rettungssanitaeter-und-notfallsanitaeter
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