
War Auschwitz beispiellos oder die „Nachfolge“ kolonialer Verbrechen? Jürgen Habermas, als Staatsphilosoph verehrt, möchte die Frage diskursethisch klären. Seinen Wunsch nannte die SZ „fast salomonisch“ und ihn selber „ganz Salomon“. Als hätte hier ein König Israels gesprochen. Zwar habe Habermas die Frage selber gar nicht beantwortet, aus dem „Zusammenhang“ aber sei „zweifelsfrei“ zu schließen, dass sich alles aufklären werde. Nun ist „zweifelsfrei“ ein zweifellos fieses Kompliment für einen Philosophen. Ein Alarmlämpchen blinkt bereits in den Zusammenhang hinein – das Wort „alttestamentarisch“, das Habermas einspielt, verdichtet Judenhass – da blinkt die zweite Leuchte Alarm: Kronzeuge seiner Theorie ist der Kronjurist des Dritten Reichs, Carl Schmitt aus Plettenberg-Pasel.
Der Staatsrechtler, Politphilosoph und Nazi-Karrierist war Zeit seines Lebens, es ist kein Geheimnis, ein blindwütiger Antisemit und mieser Denunziant. Rückblick:
Gegen Ende der Weimarer Republik erhebt Schmitt die Unterscheidung von Freund und Feind zur „spezifisch politischen Unterscheidung“, die er dann aber als eine betont unpolitische, nämlich existenzielle Entscheidung bestimmt: Wer Freund sei und wer Feind, diese Wahl, die aller Politik zugrunde liege, gehe hinter alle Gründe zurück. In Schmitts Worten: