
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Gebührenerhebung für die zusätzliche Bereitstellung von Polizeikräften bei Spielen mit erhöhtem Risiko wird die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH vier Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen innerhalb der Zahlungsfristen bis Ende September 2019 begleichen.
Die Höhe der Gebührenbescheide, deren Vollziehung seitens des Bremer Senats bis zur schriftlichen Urteilsbegründung des BVerwG ausgesetzt war, beträgt in Summe rund 1,17 Millionen Euro. Eine Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide oder der Verfassungsmäßigkeit ihrer Rechtsgrundlage im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz seitens der DFL GmbH ist damit jedoch ausdrücklich nicht verbunden. Vielmehr hat die DFL GmbH gegen alle Gebührenbescheide Widerspruch erhoben und behält sich darüber hinaus vor, diese auch jeweils einzeln gerichtlich überprüfen zu lassen. Einen Anspruch des Gebührenschuldners auf wirksame gerichtliche Kontrolle hatte auch das Bundesverwaltungsgericht bejaht.







