In seiner letzten öffentlichen März-Sitzung befasst sich der NSU-Untersuchungausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag heute noch einmal mit der Ermordung des Dortmunder Geschäftsmannes Mehmet Kubaşık. Nachdem die öffentliche Aussage eines Dortmunder Neonazis vor zwei Wochen stärker von dessen Selbstinszenierung als von tatsächlichen Erkenntnissen geprägt war, dürften heute wieder Inhalte im Vordergrund stehen. Geladen sind eine ehemalige Mitarbeiterin der Staatsschutz-Abteilung der Dortmunder Polizei, die in die Ermittlungen eingebunden war, und ein Waffen-Sachverständiger des Bundeskriminalamtes.
Gülay Köppen ist bei der Polizei Dortmund „Kontaktbeamtin für muslimische Institutionen“. 2006 war sie als Mitarbeiterin der Abteilung Staatsschutz in die Ermittlungen zum Mord an Mehmet Kubaşık eingebunden.
Leopold Pfoser ist Waffen-Sachverständiger des Bundeskriminalamtes. Er war bereits als Zeuge im Prozess vor dem Oberlandesgericht München gehört worden (NSUwatch hat die Aussagen im Oktober 2013 und im Januar 2014 protokolliert) und hatte dort Aussagen zu den an einigen Tatorten gefundenen Hülsen und Geschossen gemacht.
10:25 Uhr: Die 31. Sitzung beginnt. Gülay Köppen, 44 Jahre alt, ist beim Polizeipräsidium Dortmund beschäftigt. Seit 1993 Polizistin, war in der Nord- und der Innenstadt eingesetzt. 2005 ist sie zum Staatsschutz gewechselt und im Bereich „islamistischer Terrorismus“ eingesetzt. Nach dem Mord an Mehmet Kubaşık wurde sie Teil der ermittelnden Mordkommission, allerdings nicht ausdrücklich als Staatsschutz-Beamtin, sondern, weil Personal für die Kommission benötigt worden war.
Sie hat die Zeugin Jelica Dz. vernommen, die Personen, die sie am Tatort gesehen hatte, als „Junkies oder Nazis“ beschrieben hatte – auch im vergangenen Januar im NRW-Untersuchungsausschuss. Köppen sagt, dass es sich bei den Männern, die die Zeugin Dz. gesehen hatte, durchaus um die Täter gehandelt haben könnte. Frau Köppen sagt, dass die Zeugin am Telefon von Nazis gesprochen habe, dies in der Vernehmung aber nicht mehr gefallen sei. Frau Köppen geht davon aus, dass die Mutmaßung damit ausgeräumt gewesen sei. Man habe Frau Dz. auch Phantom- und Lichtbilder vorgelegt. Ob unter den Lichtbildern auch Fotos von Angehörigen der Dortmunder Szene waren, kann die Zeugin nicht mehr sagen, es sei zu diesem Zeitpunkt aber auch nicht diskutiert worden. „Weil dieser Punkt ja eigentlich in der Vernehmung nicht bestätigt war, sondern schon im Vorgespräch ausgeräumt war.“ Frau Köppen kann nicht sagen, ob der Verdacht zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal geäußert wurde. An mögliche Motivlagen, die bei den Ermittlungen besprochen wurden, kann sie sich nicht erinnern. Sie weiß von unterschiedlichen Operativen Fallanalysen (OFA’s), hat sie selbst aber nicht gelesen.
10:40 Uhr:Sven Wolf fragt, ob sie Hinweise auf die rechte Szene gegeben habe. Habe sie nicht, da sie im Bereich Rechtsextremismus nicht gearbeitet habe. Sie habe diese Verbindung auch nicht gezogen. Gülay Köppen spricht fließend Türkisch und hatte engen Kontakt zu Elif Kubaşık. Sie habe sie oft befragt, aber keine bestimmte Hypothese verfolgt.
Die CDU hat das Fragerecht. Obmann Hendricks fragt noch einmal nach dem Hinweis auf Neonazis. Die Zeugin Jelica Dz. sagt bis heute, dass sie immer von Junkies oder Nazis gesprochen habe, in den Aufzeichnungen zu einer Vernehmung ist davon nichts mehr zu finden. Frau Köppen hatte laut Akten aber den expliziten Auftrag, noch einmal nach dem Aussehen der beobachteten Personen zu fragen. Von wem der kam, wann der Vermerk auf Neonazis auftauchte und wann verschwand, kann die Zeugin nicht mehr nachvollziehen und bleibt an dieser Stelle ungeklärt.
10:45 Uhr: Es hat sehr intensiven Kontakt zwischen der Polizeibeamtin und Frau Kubaşık gegeben, auch über die übliche Ermittlungsarbeit hinaus. Sie habe sich sehr intensiv gekümmert, mit Familie Kubaşık auch über Bewerbungsschreiben, Ämtergänge und andere Dinge gesprochen. Dass in der Öffentlichkeit heute ein anderes Bild dominiere, könne sie nicht nachvollziehen. „Ich ziehe mir den Schuh nicht an, dass wir uns in der Opferbetreuung nicht genug gekümmert haben. Das müssen Elif und Gamze Kubaşık sagen, wie es zu diesem Vorwurf kommt.“
Heiko Hendricks fragt weiter: Bei einem Gespräch bei Familie Kubaşık zuhause habe Elif Kubaşık den Hinweis auf Neonazis als mögliche Täter gegeben, dies sei von einem anwesenden Kollegen sofort ausgeschlossen worden. An die Situation kann sich Frau Köppen nicht erinnern.
10:51 Uhr: Andreas Kossiski fragt noch einmal nach der Rolle der Zeugin. Sie beschreibt die damalige Organisationsstruktur der Polizei. Nach dem Mord an Mehmet Kubaşık seien zwei beamte vom Staatsschutz für die Mordkommission angefordert worden, jedoch ohne spezielle Kenntnisse zu Rechtsextremismus. Es sei relativ schnell klar gewesen, dass sie aufgrund ihrer Sprachkompetenz die Rolle der Dolmetscherin und Kontaktperson übernommen habe. Daran, dass ein rechtes Motiv diskutiert worden sei, kann sie sich nicht erinnern.
11:07 Uhr: Monika Düker (Grüne) zitiert mehrere Vermerke: Am 6. April habe die Zeugin Jelica Dz. Nazis „definitiv“ ausgeschlossen, nach der Vorlage von Lichtbildern einige Monate später aber von Junkies beziehungsweise Nazis gesprochen. Köppen hat an die Gesprächssituation keine Erinnerung mehr und kann dazu nichts beitragen. Die Befragung gestaltet sich schwierig, da die Obleute versuchen, die Erinnerung der Zeugin wachzukitzeln, dies aber nicht passiert.
11:12 Uhr: Was sie heute anders machen würde, fragt Dr. Joachim Stamp (FDP). Köppen betont noch einmal, dass sie ihrer Wahrnehmung nach „fair und behutsam“ mit Familie Kubaşık umzugehen versucht habe. Sie habe aber auch auch unangenehme Fragen, zum Beispiel die nach einer angeblichen Geliebten, stellen müssen. Ob es üblich ist, dass Jugendliche aus der Nachbarschaft befragt wurden, ob Mehmet Kubaşık ihnen Drogen verkauft habe? „Das kann ich nicht beurteilen“ – ein heute oft gehörter Satz.
11:25 Uhr: Die Piraten sind dran. Birgit Rydlewski fragt, ob und durch wen die Familie nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 benachrichtigt wurde. Dies sei versucht worden, man habe die Familie aber nicht erreicht. Damit endet die erste Befragung.
11:45 Uhr:Es geht weiter mit Leopold Pfoser. Der Ausschussvorsitzende Sven Wolf wird der einzige sein, der den Zeugen befragt. Pfoser, Beamter im Ruhestand, ist gelernter Büchsenmacher und langjähriger Waffenexperte. Bis zu seiner Pensionierung im Februar 2015 war beim BKA in Wiesbaden. Pfoser war als Sachverständiger intensiv in die Ermittlungen zur Mordserie eingebunden und hatte eine Woche nach dem Mord an Mehmet Kubaşık in Dortmund den Tatort besichtigt. Während seines Besuchs habe er auch ungeplant eine Besprechung im Polizeipräsidium besucht und dort den aktuellen Stand seiner Ermittlungen berichtet. Darin habe er mitgeteilt, dass es sich bei der Tatwaffe um eine Ceska 83 handele, die mit einem Schalldämpfer benutzt wurde. Pfoser berichtet, er sei nicht vom Landeskriminalamt, sondern direkt vom Polizeipräsidium Dortmund mit der Kriminaltechnischen Untersuchung betraut worden. Die Dringlichkeit sei, so meint der Zeuge, entstanden, weil davon ausgegangen wurde, dass der Mord in Dortmund zur Mordserie gehörte.
11:56 Uhr: Am Tatort wurden eine Hülse und vier Geschosse gefunden. Anhand dieser stellte der Zeuge am selben Tag fest, „dass ein Tatzusammenhang bestand“, weil die Spuren aus Dortmund mit Spuren von anderen Tatorten überein gestimmt hätten. Der Sachverständige beschreibt den Aufbau von Pistolenläufen und die Wege, auf denen diese feinste und „einzigartige“ Spuren auf den eingesetzten Geschossen hinterlassen. „Diese Feinspuren können sie nicht von einem anderen Lauf reproduzieren. Das wird dann als Beweis angesehen, dass es sich um denselben Spurenverursacher handelt.“
12:13 Uhr: Sven Wolf fragt, warum die Hülse, die in Dortmund gefunden worden war, abgewischt wurde. Er habe, antwortet der Zeuge, noch nachgefragt, ob noch DNA-Spuren genommen worden waren, man habe aber darauf verzichtet – wegen der Dringlichkeit und weil mit bloßem Auge nichts zu erkennen gewesen war. Der Zeuge e schweift stark ab und droht, sich in technischen Details zu verlieren, die nur er als Sachverständiger versteht. Wolf will explizit bei den nicht untersuchten DNA-Spuren bleiben. Pfoser sagt, dass der Kontaktbeamte aus Dortmund entschieden habe, auf die Untersuchung von DNA-Spuren zugunsten der Dringlichkeit zu verzochten. Pfoser ist auch nicht bekannt, dass einmal bei abgefeuerten Hülsen DNA-Spuren gefunden worden seien.
Wolf möchte wissen, ob es möglich wäre, heute DNA-Spuren auf solchen Hülsen festzustellen. Sehr kompliziert erklärt der Zeuge, dass die Chancen nicht sehr hoch sind. Er betont auch, bereits eingeräumt zu haben, womöglich einen Fehler gemacht zu haben. Doch man habe in der Regel auch die an anderen Tatorten gefundenen Hülsen nicht nach DNA untersucht.
12:30 Uhr: Wolf möchte wissen, ob es heute möglich wäre, DNA-Spuren auf solchen Hülsen festzustellen. Sehr kompliziert erklärt der Zeuge, dass die Chancen nicht sehr hoch sind. Er betont auch, bereits eingeräumt zu haben, womöglich einen Fehler gemacht zu haben. Doch man habe in der Regel auch die an anderen Tatorten gefundenen Hülsen nicht nach DNA untersucht. Wolf fragt nach anderen Waffen und nach den nötigen Fähigkeiten, um diese Waffen so umzubauen, wie sie umgebaut waren. Technisch sei dies relativ einfach – doch vom Umbau an sich Rückschlüsse auf die Person zu ziehen, die diesen Umbau durchgeführt hat, traut der Zeuge nur Kennern zu.
Nach gut einer Stunde ist die Befragung des BKA-Mannes zu Ende. Die nächste öffentliche Sitzung ist für den 7. April angesetzt.
Hier ist ein Überblick über die früheren Ausschusssitzungen zu Dortmund:
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.